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Mit dem Ex von meiner Schwester zusammen

Mich hatte tatsächlich interessiert, inwiefern Gerichte diese Gemengelage berücksichtigen und die Mutter Möglichkeiten hat, der Schwester die Neffen im Zuge des Umgangs des Vaters mit den Kindern vorzuenthalten. Habe den auf das Wesentliche eingedampften Fall daher mal in einem Juristenforum geschildert. Die bisherige einzige Antwort lautete tatsächlich, dass die Gerichte das nicht berücksichtigen, da es dem Vater die Organisation erschweren würde. Ich fand das schon schockierend, dass so wenig Rücksicht auf die Mutter genommen wird. M.E. begünstigt das dann auch wieder Gedanken zur Selbstjustiz, die ich natürlich auch niemals gutheißen würde.

Sollten andere Sichten geäußert werden stelle ich die gerne hier ein, wenn nicht durch das Krakeelen der bekannten Möchtegern-Polizei wieder so ein Theater veranstaltet wird, dass der Strang von den Mods geschlossen wird.

Für die Mutter dürfte die Vorstellung unerträglich sein und man kann nur hoffen, dass sie besonnen reagiert, sich womöglich Hilfe sucht und jemanden findet, der deeskalierend auf sie einwirkt. Mir tut sie wirklich leid.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde alle gerichtlichen Hebel in Bewegung setzen, um das zu verhindern - und ich bin nicht sicher, ob es da nicht Möglichkeiten gäbe.
Nein, dafür gibt es absolut keine Möglichkeit,;die TE vom Umgang mit den Kindern auszuschliessen. Ausnahme: das Famiöiengericht ordnet einen Umgangausschluss an,:dieser kann auch gegenüber Dritten wirken.

Nach allem was ich hier lese ist aber eher die Mutter vom Umgangssausschluss bedroht und nicht die TE. Auto demoliert und Kindesvater mit gezücktem Messer angreifen und verletzen. Da schläft dem Famiöienrichter das Gesicht ein bei solchen Horrorstorys.

Während des Umgangs entscheidet der Vater ganz allein wie er das macht und wer dabei ist oder nicht. Das kann man im BGB aus den 2, 3 Paragraphen die es dazu gibt ganz genau herausarbeiten. Und die Gerichte halten sich daran.
 
Die bisherige einzige Antwort lautete tatsächlich, dass die Gerichte das nicht berücksichtigen, da es dem Vater die Organisation erschweren würde. Ich fand das schon schockierend.
Stimmt nicht die Konstellation kann dafür sorgen dass die Kinder nicht nur Opfer von Mobbing werden sondern auch das sie physisch kaputt gehen.
Und das muss das Familiengericht verhindern.
Somit kann ein Gericht ein Kontakt verbot machen.
Und wenn ein guter Anwalt den Tread findet ist es durch. Da kann die te nichts machen.
 
Mich hatte tatsächlich interessiert, inwiefern Gerichte diese Gemengelage berücksichtigen und die Mutter Möglichkeiten hat, der Schwester die Neffen im Zuge des Umgangs des Vaters mit den Kindern vorzuenthalten.
Sie hat keine Möglichkeit. Ich habe viele Jahre lang das Jugendamt beim Familiengericht vertreten.
 
Nach allem was ich hier lese ist aber eher die Mutter vom Umgangssausschluss bedroht und nicht die TE. Auto demoliert und Kindesvater mit gezücktem Messer angreifen und verletzen. Da schläft dem Famiöienrichter das Gesicht ein bei solchen Horrorstorys.
Der Mutter wird nichts passieren sie ist Psychisch kaputt. Das Gericht würde eher interessieren warum er nicht sofort ausgezogen ist?
Ein guter Anwalt wird ihr auch sagen das die Mutter nur aussagen muss das er sich Physisch jeden Tag kaputt gemacht hat. Und schon ist es unterlassende Hilfe weil man sie nicht in die Psychiatrie gebracht wurde.
 
Nein, dafür gibt es absolut keine Möglichkeit,;die TE vom Umgang mit den Kindern auszuschliessen. Ausnahme: das Famiöiengericht ordnet einen Umgangausschluss an,:dieser kann auch gegenüber Dritten wirken.

Nach allem was ich hier lese ist aber eher die Mutter vom Umgangssausschluss bedroht und nicht die TE. Auto demoliert und Kindesvater mit gezücktem Messer angreifen und verletzen. Da schläft dem Famiöienrichter das Gesicht ein bei solchen Horrorstorys.

Während des Umgangs entscheidet der Vater ganz allein wie er das macht und wer dabei ist oder nicht. Das kann man im BGB aus den 2, 3 Paragraphen die es dazu gibt ganz genau herausarbeiten. Und die Gerichte halten sich daran.
Da haben sich die Beiträge überschnitten. Das habe ich auch gerade über das Juristenforum lernen müssen. So oder so eine schlimme Situation, die einmal mehr deutlich macht, was hier losgetreten wurde.
 
Zu erwarten, wünschen, dass ein Gericht in dem Fall, dem Vater und Tante die Kinder entzieht ist unterirdisch.

Man muss das moralisch gar nicht anders bewerten, aber ihr tut so als hätte sie ein Verbrechen begangen. Es ist wenn ein moralisches.

Und so über das Ziel hinaus zu schießen, sicherlich sehr konstruktiv. Dann zu rechtfertigen "er schreibt ja nicht". Man kann's runter brechen, die Schwester auch nicht.

Aber sicherlich ganz hilfreich.. sie wird nach all den Worten, sich trennen, reumütig in der Ecke warten, ohne Anspruch an die Welt und warten das ihr jemand vergeben wird 🙄

Und dazu hat sie noch ganz Umsonst die Zukunft vorausgesagt bekommen - besser kann es doch nicht sein. 😎
 

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