Ja aber auch muss man in seiner Verletzung Begrenzung finden. Was gerechtfertigt ist, weil sie das Auto zerstört? In jedem anderen Fall wäre es eine anerkannte Straftat, hier nicht, weil sie ist ja verletzt, kann das richtig sein?
Also, streng genommen wird Sachbeschädigung nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Und natürlich kann
@Flora95 einen Strafantrag stellen, wenn sie denkt, dass ihre Schwester ihr das Auto zerkratzt hat und ebenso selbstverständlich ist Sachbeschädigung kein akzeptables Verhalten.
Ob es sinnvoll ist, das zur Anzeige zu bringen, halte ich trotzdem für fraglich.
Angenommen, die Schwester wird deswegen verurteilt. Was genau hast du davon, TE? Die Möglichkeit, dass deine Versicherung und du von ihr Schadensersatz für einmal Autolackieren einklagen könnt und bisschen Befriedigung, wenn sie deswegen eine Geldstrafe bekommen sollte?
Angenommen, du erhältst den Strafantrag aufrecht und deine Schwester wird angeklagt und frei gesprochen?
Freust du dich dann, weil deine Schwester erwiesenermaßen unschuldig ist und entschuldigst dich für deinen falschen Verdacht?
In beiden Fällen verlierst du insofern als du die Eskalationsspirale ohne echte Not ein Stück weiter gedreht hast.
Und du gewinnst - was?