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Inflationsprämie

Ich gehe davon aus, aber ich weiss es eben nicht ob die anderen was bekommen haben, weil wir bisher immer was bekommen haben. Coronabonus, Inflationsprämie.. Das werde ich aber nie erfahren. Ja, die Summe habe ich schriftlich als Mail, nur wie es ausgezahlt wird nicht. Das war mündlich, ich war ja persönlich vor Ort
Und hast Du die Summe, so wie sie schriftlich vereinbart war ausbezahlt bekommen?
 
es ist überhaupt nicht zulässig eine inflationsausgleichpremie anstatt oder als ersatz für vertragliche leistungen zu zahlen. das bundesfinanzministerium stellt dies klar:

"Leistungen des Arbeitgebers, die auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer oder auf einer anderen rechtlichen Verpflichtung beruhen, können nicht nachträglich in eine steuerfreie IAP umgewandelt oder umgewidmet werden"

fraglich ist aber auch, inwieweit leistungen für die nicht angeordneten überstunden überhaupt (noch) einklagbar sind. die energie die die themenstarterin hier in die vielfachen stränge über ihr eigenartiges arbeitsverhältnis gesteckt hat, hätte sie besser in eine rechtsberatung und eine klage gegen ihren arbeitgeber investiert.
 
Ich denke eher, dass die anderen was bekommen haben und das hätte ich dann zusätzlich kriegen müssen zu unserer Vereinbarung zum "Abschied". Woher sollen denn die anderen wissen, das ich eine Prämie hätte erhalten sollen?
Wissen sie wahrscheinlich nicht, aber WENN sie es rausfinden, könnte er zahlungspflichtig gegenüber allen sein.

Im Endeffekt hast du nichts in der Hand und wegen popeligen 1000€ zu klagen ist auch sinnlos. Die Anwaltskosten sind garantiert höher als die Steuern die du zahlen musst. Nimm es als Lehrgeld hin.
 
Ich wurde aufgrund Krankheit zum 30.06. gekündigt. Hatte tonnenweise Überstunden, die der AG nicht zahlen möchte. Da ich gesundheitlich noch angeschlagen bin, einigten wir uns auf eine Einmalzahlung, die sollte dann als Inflationsprämie laufen. Einen Teil haben wir im Januar bekommen, der Rest müsste, ein Teil versteuert werden und der andere Rest der Einmalzahlung als steuerfrei. Plötzlich geht das angeblich nicht mehr, da ich schon aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Es betrifft aber die Juni-Abrechnung, die korrigiert würde (Nachbelastung), da ich ja für Juli und August keine Abrechnung bekommen kann, da nicht mehr im Unternehmen. Wie ist die Lage? Der Auszahlungszeitpunkt ist doch nicht relevant, sondern der Abrechnungsmonat? In der Juni-Abrechnung ist mein Resturlaubsanspruch ausgezahlt worden. er kommt eh schon mit 1000 blauen Augen davon, dass Nachsehen habe ich, da 59 und gekündigt.. Wer kann mir helfen, Ex-Chef wartet auf Antwort.
Nach meiner Kenntnis war die Steuerfreiheit der Inflationsprämie an den Auszahltungszeitpunkt geknüpft und musste bis zum 31.12.2022 erfolgen. Ich habe das selber in der Abrechnung mitbekommen, dass hier Panik herrschte, weil eine Nachzahlung nicht steuerfrei möglich sei.

Allerdings ist die Frist für die Einmalzahlung, die im dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition festgelegt wurde, bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden. Insofern dürfte m.E. auch jetzt noch eine steuerfrei Prämie gezahlt werden können.

Das Konstrukt bei dir ist aber sehr abenteuerlich, da die Prämie eine Art Abfindung sein soll. Das geht ja eigentlich am Sinn der Prämie vorbei. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Arbeitgeber steuerlich Probleme hat wenn er einem ausgeschiedenem Mitarbeiter eine Inflationsprämie zahlen will.

Ich hoffe du hast das alles schriftlich.....
 
Wissen sie wahrscheinlich nicht, aber WENN sie es rausfinden, könnte er zahlungspflichtig gegenüber allen sein.

Im Endeffekt hast du nichts in der Hand und wegen popeligen 1000€ zu klagen ist auch sinnlos. Die Anwaltskosten sind garantiert höher als die Steuern die du zahlen musst. Nimm es als Lehrgeld hin.

nein, wie bei den anderen freiwilligen leistungen eines arbeitgebers handelt es sich bei der inflationsausgleichprämie auch um eine freiwillige leistung, nicht einklagbar und ob sie überhaupt gezahlt wird, und wenn in welcher höhe, kann der arbeitgeber individuell festlegen. es sei denn es gilt ein tarifvertrag, was ich in diesem fall stark bezweifle.
 
nein, wie bei den anderen freiwilligen leistungen eines arbeitgebers handelt es sich bei der inflationsausgleichprämie auch um eine freiwillige leistung, nicht einklagbar und ob sie überhaupt gezahlt wird, und wenn in welcher höhe, kann der arbeitgeber individuell festlegen. es sei denn es gilt ein tarifvertrag, was ich in diesem fall stark bezweifle.
Die Inflationsprämie darf im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur an einzelne Mitarbeiter ausgezahlt werden, da sie keinen leistungsbezogenen Bonus darstellt. Alle oder keiner.
 
nein, wie bei den anderen freiwilligen leistungen eines arbeitgebers handelt es sich bei der inflationsausgleichprämie auch um eine freiwillige leistung, nicht einklagbar und ob sie überhaupt gezahlt wird, und wenn in welcher höhe, kann der arbeitgeber individuell festlegen. es sei denn es gilt ein tarifvertrag, was ich in diesem fall stark bezweifle.
Nur ist es so, dass wenn man sie einem zahlt, müssen es alle anderen auch bekommen.
Und - sie muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
 

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