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Abtreibung - pro und contra

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AW: Abtreibung

Bleibt für mich jetzt nur noch die Frage zu klären, ob man ein ungeborenes Leben überhaupt töten kann in dem Sinne. Wenn ein Kind nichtmal geboren ist, wie soll man es dann umbringen können 😕.

video

Da gibt es mehrere Methoden, Video. Ein Kind ist zum Zeitpunkt der Abtreibung bereits sehr weit entwickelt. Man kann auch deutlich Arme, Beine, Kopf und das Geschlechtsorgan erkennen. Es ist ein Lebewesen und kann somit auch getötet werden.

Die häufigste Methode die in Deutschland angewannt wird, ist die Absaug-Methode. Leider ist mir verboten worden diese Methode hier näher zu erklären!

Cheney
 
hi,

oh hab gar nicht gesehn, dass das Thema schon so alt war. 😱 Naja

Ja Adoption richtig, und Babyklappen usw.
Aber wohin erstmal mit dem Bauch? Man sieht es ja normalerweise wenn jemand schwanger ist, in harten Familien, in denen sowas nicht geduldet wird, könnte es schlimm ausgehen. Für Mutter wie Kind.

Ich denke man muss sich hier entscheiden[Stellungnahme auf Mr el beitrag]: Entweder ist Abtreibung Mord oder sie ist es nicht.
Auch wenn die Mutter vergewaltigt wurde, oder im sterben liegt, ist es für das Kind nichts anderes, als wenn die Mutter "keine Lust" auf ihr kind hat.

Für mich persöhnlich ist ein ungeboreres noch kein Mensch. Das kommt hier auf die Auffassung an denke ich.
Ich finde es auch schlimmer, Kinder im alter von 4-5 jahren zu ermorden als Babys.
Babys können sich im dem Sinne ja noch nicht bewusst werden was geschieht.
Mag krass klingen, ist es vielleicht auch. Aber das ist auch nur eine Meinung.

Grüße
whisperer

Da irrst du dich aber gewaltig, Whisperer.

Das Menschsein beginnt ja nicht erst mit der Geburt.
Und es ist diesem Kind sehr wohl bewusst was geschieht. Bei Versuchen, die mit Nadelstichen im Mutterleib durchgeführt wurden, empfand das Kind Schmerz. Auf äußere und innere Reize reagierte es mit Zuckungen und Ausweichbewegungen.

Insofern ist die These das ein Leben erst mit der Geburt beginnt, schlichtweg falsch!

Cheney
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das Leben beginnt schon vor dem Tod.

Somit müsste auch das Sterben verboten werden.

Aber Scherz beiseite, der Abortus ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen legal und daher für mich kein Diskussionsthema in dem Forum.

Wenn jemand meint, er möchte dies ändern, dann soll er sich an seinen zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden, damit eine entsprechende Initiative im Bundestag gestartet werden kann.

An sonsten sehe ich das hier diskutierte Thema eher als einen Stimmungsaufsatz an. Es regt sich ja auch niemand darüber auf, dass täglich tausende von Kindern verhungern bzw. durch Bombenabwürfe und anderen Spielereien, die man Schutz vor Terror nennt, ums Leben kommen.
 
Der Abortus ist zunächst ma nicht legal.

Das Grundgesetz sagt eindeutig:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Abtreibung in der BRD legal.


Cheney
 
Der Abortus ist zunächst ma nicht legal.

Das Grundgesetz sagt eindeutig:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Abtreibung in der BRD legal.


Cheney

Steht doch oben. Habe ich was anderes geschrieben?

Aber Scherz beiseite, der Abortus ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen legal und daher für mich kein Diskussionsthema in dem Forum.
 
Der Abortus ist zunächst ma nicht legal.

Das Grundgesetz sagt eindeutig:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Abtreibung in der BRD legal.


Cheney


Der Artikel 2 (2) des GG lautet vollständig:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Den rot markierten Teil hast du vergessen.

Und wenn ich mir die Überschrift dieses Artikels ansehe, gehe ich mal davon aus, dass es sich hier um eine Person handelt, die real als eigenständige Person - ohne Nabelschnur - existiert.

Sonst hätte die werdende Mutter auch Probleme mit Artikel 2 (1) des Grundgesetzes wo es heißt:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Kann ein nicht geborenes etwas, das an einer Nabelschnur hängt, sich schon selber in seiner Persönlichkeit entfalten? usw., usf.

Nur mal so als Denkanstoß, bevor alles wieder in pauschale Beschimpfungen abgleitet.

Sonst bekomme ich noch Kopfschmerzen, weil der Heiligenschein so drückt.
 
Für mich klang es als ob du Abtreibung "pauschal" als legal bezeichnen würdest.

Sorry, wenn ich was falsch verstanden habe.


Cheney

Es ist halt immer ein Unterschied zwischen dem exakt geschriebenen Wort und dessen Interpretation. Daher bemühe ich mich, so exakt wie möglich zu schreiben, auch wenn andere dies hin und wieder als herablassend oder arrogant bezeichnen.
 
Der Artikel 2 (2) des GG lautet vollständig:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Den rot markierten Teil hast du vergessen.

Und wenn ich mir die Überschrift dieses Artikels ansehe, gehe ich mal davon aus, dass es sich hier um eine Person handelt, die real als eigenständige Person - ohne Nabelschnur - existiert.

Sonst hätte die werdende Mutter auch Probleme mit Artikel 2 (1) des Grundgesetzes wo es heißt:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Kann ein nicht geborenes etwas, das an einer Nabelschnur hängt, sich schon selber in seiner Persönlichkeit entfalten? usw., usf.

Nur mal so als Denkanstoß, bevor alles wieder in pauschale Beschimpfungen abgleitet.

Sonst bekomme ich noch Kopfschmerzen, weil der Heiligenschein so drückt.

Natürlich kann ein nicht geborenes sich noch nicht selber in seiner Persönlichkeit entfalten.

Aber darf es denn deswegen keine Lobby haben?

Wir reden hier doch von einem lebensfähigen Menschen, oder!?

Und genau deswegen stellt das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.5.1993 fest:

Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen, menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.

Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.


Cheney
 
Weißt Du Cheney,

ich finde es anerkennenswert, wie Du dich da einsetzt.

Wenn Du dich auch so gegen Kriegsführung aussprechen würdest, die auch verboten ist, da für mich auch nur eiskalter Mord vom Chefsessel aus, dann würde meine Achtung und Anerkennung Dir gegenüber steigen.

Für mich gibt es da nur entweder - oder, aber kein entweder - und!
 
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