fragesteller88
Aktives Mitglied
Wie soll ich sonst meinen haushalt schaffen. Du arbeitest sicher nicht 6 tage die woche.Du bist erwachsen. Ich finde es befremdlich, dass Mutti machen zu lassen.
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Wie soll ich sonst meinen haushalt schaffen. Du arbeitest sicher nicht 6 tage die woche.Du bist erwachsen. Ich finde es befremdlich, dass Mutti machen zu lassen.
Hallo fragesteller88,
schau mal hier: Haushaltshilfe. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Es gibt sicher außerfamiliäre Reinigungskräfte.
Aber ist nicht mein Bier.
Wenn du es gut findest - go for it.
Gibt auch Muttis, denen das gefällt.
Ich finde noch befremdlicher, welchen Zeitaufwand @fragesteller88 bei seinem Job hat.Du bist erwachsen. Ich finde es befremdlich, dass Mutti machen zu lassen.
Frage sie direkt, ob und was sie dafür haben möchte.Meine mutter hat mir den vorschlag gemacht den haushalt zu machen. Wie viel sollte ich zahlen pro Stunde?
Frag sie doch einfach. Vielleicht will sie ja gar nichts und es reicht ihr, wenn du sie einmal im Monat zum Essen, ins Kino oder ins Theater ausführst.Meine mutter hat mir den vorschlag gemacht den haushalt zu machen. Wie viel sollte ich zahlen pro Stunde?
Die frage ist ob ich sie dann anmelden und versicher müsste oder sie es nur als gefälligkeit machen kann und ich bezahle sie sagen wir mal in bar.Ich hatte mal ne Putzhilfe - das war ne große Erleichterung, auch wenn sie nur alle zwei Wochen kam. Aber das war klasse.
Leider war es echt schwierig, nach ihrem Ausfall (sie wurde krank) jemanden neuen zu finden, die zuverlässig waren... außerdem wollten irgendwie alle nur schwarz arbeiten. *nerv*
Wenn deine Mutter das machen würde und du ihr was dafür gibst - warum nicht?
Auch innerhalb der familie? Wenn ich jetzt meiner mutter helfe und sie mir geld gibt wäre das auch schwarzarbeit?Also Schwarzarbeit.
Die frage ist ob ich sie dann anmelden und versicher müsste oder sie es nur als gefälligkeit machen kann und ich bezahle sie sagen wir mal in bar.
Auch innerhalb der familie? Wenn ich jetzt meiner mutter helfe und sie mir geld gibt wäre das auch schwarzarbeit?
(4) Die Absätze 2 und 3 finden keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
2. aus Gefälligkeit,
3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4. im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076),
erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
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