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Knolle

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Piepel

Aktives Mitglied
Eben war ich bei Mutter und hab die Parkscheibe nicht vor gestellt.
Die Politesse erhebt 3 Minuten nach Rückkehr den Vorwurf: Parken mehr als eine halbe Stunde über zulässiger Parkzeit vor Ort. Diese beträgt eine Stunde.

Da sie aber nicht gesehen haben kann, dass ich dort 1,5 Std geparkt habe aber eine Urkunde erstellt hat, in der sie dies dokumentiert ( 15:01 bis 16:47) und dazu als Zeugin des Sachverhalts auftreten wird, mache ich mir Gedanken, ob sie den richtigen Job hat.
Sie meinte, sie schreibt nur auf was sie sieht....

Gesehen hat sie die Parkscheibe aber nicht mein Auto - aber genau das bezeugt sie ja.

Faktisch begeht sie Urkundenfälschung und Falschbezeugung im Amt - tut mir leid, ist aber so!

Und jetzt?
Zahlen - und sie laufen lassen?!

Mal eben angemerkt:

Nein, es geht nicht um die 25 Euro.
Es geht auf ihrer Seite um eine Straftat, Knast bis 5 Jahre.
Vom Unrechtsgehalt her auf einer Ebene mit Diebstahl, Körperverletzung oder sogar sexuellem Mißbrauch von Jugendlichen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Piepel,

schau mal hier: Knolle. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo,

ganz offensichtlich hast du es darauf ankommen lassen und die Strafe ist korrekt. Keine Ahnung, weshalb du jetzt Krawall machen willst, obwohl ganz klar du im Unrecht bist. Hast du nichts sonst im Leben zu tun? Anstatt an den schönen Tag mit deiner Mama zurückzudenken und die 25 EUR mit einem müden Lächeln und Schulterzucken reumütig zu bezahlen, ärgerst du dich lieber und verdirbst dir so die Laune!

LG,
SFX
 
Die Rechtsordnung besagt: Der arme Piepel hat es verpennt, die Parkscheibe nachzustellen, also muss er bezahlen! 😀
Die Rechtsordnung besagt:
Wer falsch bezeugt, dass jemand 1,5 Std geparkt hat, der aber in der Zeit wo anders war, macht sich strafbar.
Hilf mal der Politesse aus dem Schlamassel- ich hab ja nichts zu befürchten...
 
Außerdem frage ich mich, ob du etwas Grundlegendes bei deiner Überlegung nicht bedacht hast:

Die Parkscheibe ist immer auf die Ankunftszeit zu stellen. Du hast sie also auf 14:00 Uhr gestellt. Um 16:47 Uhr hat die Politesse dein Knöllchen ausgestellt und einfach deine Parkscheibe mit dem Zeitstempel fotografiert 😆 Wie willst du bitte deine "Unschuld" beweisen? Deine Parkscheibe zeigt 14:00 Uhr, das Knöllchen 16:47 Uhr! Fakt ist Fakt...
 
Ich glaube ich kapiere das Ganze so langsam: Sie muss Dein Auto nicht in dieser Zeit gesehen haben, denn es stand zum Zeitpunkt des Ablesens Deiner Parkscheibe an diesem Ort und Du hast die Parkscheibe nicht korrekt nachgestellt. Oder verstehe ich das falsch? Du warst also mit dem Auto Deiner Mutter unterwegs, aber die Parkscheibe sagt etwas anderes.

Aus ihrer Sicht hat sie die Wahrheit aufgeschrieben. Du kannst es ja mit einem Widerspruch versuchen, in dem Du die Situation mit Zeugen erklärst. Aber die Politesse dürfte damit keine Probleme bekommen.
 
14:30
Der Tatbestand ist falsch - und den bezeugt sie ja. Sie hätte "Parken mit falsch eingstellter Parkscheibe" nehmen müssen und das auch bezeugen können.
 
Die Parkscheibe wird auf auf die nächste halbe Stunde nach Ankunftszeit gestellt.

Ankunft z.B. 13.05 Uhr - wird 13:30 Uhr
 
14:30
Der Tatbestand ist falsch - und den bezeugt sie ja. Sie hätte "Parken mit falsch eingstellter Parkscheibe" nehmen müssen und das auch bezeugen können.
Aber hätte sie Dich dazu nicht beim Einparken beobachten müssen? Wenn sie das nicht hat, kann sie es auch nicht bezeugen.
 
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