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Frage wegen Nettoeinkunft bei Scheidung

Da habe ich auch dran gedacht. Aber auch mit Anwalt - er kann sich doch ständig nach belieben runterrechnen wenn er selbständig ist.
Genauso ist es
Jetzt fängst Du an es zu verstehen
In Wirklichkeit ist er wohlhabend
Auf dem Papier arm.
Und ist nicht verpflichtet zu zahlen
Es könnte sogar sein , dass er Dich irgendwo noch auf dem Papier als Minijob angemeldet hat .
Deshalb stimmt Dein Einkommen nicht.

Nochmal mein Rat
Du kennst gar nicht seine Vermögensverhältnisse
Hast Du seine Bilanzen gesehen ?
Nehme Dir umgehende einen eigenen Anwalt
Wohnt ihr im Eigentum ?
Ziehe nicht aus mit den Kindern
 
Nur mit einem Anwalt kann man sich scheiden lassen, wenn beide Ehepartner arme Kirchenmäuse sind und es bei keinem was zu holen gibt.

Aber nicht in eurem Fall, wo es um einen enormen Zugewinn in der Ehe geht oder Häuser, die womöglich plötzlich jemand anderem gehören. Wenn du nicht aufpasst, dreht es so hin, dass er nicht nur keinen Unterhalt mehr zahlt, sondern dass du ihm Unterhalt zahlen musst.

Gerade wenn er sich selbstständig ist, wird er jede Gelegenheit nutzen, um den Unterhalt zu drücken. Also entweder du schreibst dir potenziellen Unterhalt gleich ab (und den für die Kinder gedanklich aufs Minimum) oder du holst dir nen Anwalt.

Da du etwas Geld hast, würde ich zumindest mal ein Erstgespräch mit einem Anwalt führen, dass der mal grob schaut, was es potenziell für dich zu holen gibt. Du bist ja nicht verpflichtet, ihm das Mandat dann auch zu geben, falls du es dann doch nicht willst. Aber solltest du am Ende mitkriegen, wie er - laut Papier arm wie ne Kirchenmaus - mit dem Porsche protzt oder mit der Neuen einen Luxusurlaub nach dem anderen macht, würdest du dich in den Allerwertesten beißen, nicht wenigstens das Geld für eine Erstberatung in die Hand genommen zu haben.
 
Aber auch mit Anwalt - er kann sich doch ständig nach belieben runterrechnen wenn er selbständig ist.
Das halte ich für ein Gerücht. Gegen über dem Finanzamt muss jeder Selbständige erklären welche Einkünften er erzielt hat, und grobes Betrügen ist nicht so einfach wie behauptet wird.

Der notwendige Selbstbehalt beim Kindesunterhalt für Erwerbstätige liegt bei 1360€ netto. Alles drüber muss im Zweifel in den Unterhalt gesteckt werden. Bei einem 12jährigen Kind sind das derzeit 463€ Zahlbetrag Mindestunterhalt. Wenn dein Ehemann weniger als 1360€ verdient, wäre er kaum selbständig!
 
Da habe ich auch dran gedacht. Aber auch mit Anwalt - er kann sich doch ständig nach belieben runterrechnen wenn er selbständig ist.
Dann nimm dir keinen Anwalt und lass dich abzocken. Rechne aber damit, dass du dann unterhaltspflichtig gegenüber deinem Exmann werden könntest. Mitleid hätte ich keins mit dir, nachdem man dir in fast jedem Post geschrieben hat das du einen Anwalt brauchst.
 
Was Du niemals vergessen darfst:
Der „Eine“ Anwalt ist nur dem verpflichtet, der ihn beauftragt hat.
Sprich: Der Anwalt deines bald Exgatten wird dich immer übervorteilen.
Suche Dir also eine eigenen Anwalt. Oder stelle die Forderung an den EX, dass dein Einkommen um 1000€ bei zukünftigen Unterhaltsfragen erniedrigt wird.
Beachte auch: es gibt Prozesskostenhilfe.
Lass dich nicht übervorteilen.
 
Wie gesagt, ich würde zumindest ein einmaliges Erstberatungsgespräch machen, um zumindest einen groben Überblick zu kriegen, was dir zustünde. Das kannst du dann damit vergleichen, was du laut Anwalt deines Mannes bekommen solltest. Stimmt das ungefähr überein, kannst du es ja mit dem gemeinsamen Anwalt durchziehen. Gibt es größere Differenzen, kannst du das zumindest mal mit deinem Mann klären oder dich - so dieser nicht einsichtig ist - vom eigenen Anwalt vertreten lassen.
 

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