Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Eure Meinung zum Bürgergeld?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Da fällt mir noch ein, wenn dein Mann dich verlässt, stehst du alleine da mit deinem Baby. Mit Baby arbeiten ist schwierig. Finde da erstmal einen Job. Alleinerziehende Frauen sind stark armutsbetroffen und landen schnell im Bürgergeld.
Man kann auch als alleinerziehende arbeiten gehen. Und ein Kind wird auch Mut der Zeit größer und somit kann man auch irgendwann wieder vollzeit arbeiten.
Nur weil man Kinder hat ist das kein Grund arbeiten zu gehen.
 

Yara

Aktives Mitglied
Bei psychischen Erkrakungen ist die Gefahr Langzeitarbeitslos zu werden sehr hoch.
Da nützt auch der Arbeitskräftemangel nichts.
Wer psychisch Krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Im Gegensatz zu Hartz IV oder das neue Bürgergeld, setzt der Bezug der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung allerdings nicht voraus, dass Leistungsberechtigte erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung stehen.
Man muss also unterscheiden und nicht einfach jeden über einen Kamm scheren.
Wer Krank ist kann nicht arbeiten und ist erwerbsunfähig.
 
G

Gelöscht 117641

Gast
Wer psychisch Krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Nein, das ist nicht korrekt. Wer psychisch krank ist, kann dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen. Mit einer psychischen Erkrankung ist man nicht automatisch arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig (Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind übrigens nicht dasselbe!).

Wer Krank ist kann nicht arbeiten und ist erwerbsunfähig.
Nein, auch das ist nicht korrekt. Wer (psyisch) krank ist, ist vielleicht arbeitsunfähig, aber noch lange nicht erwerbsunfähig. Erwerbsunfähig ist man erst, wenn man einen Antrag auf EM-Rente gestellt hat und diesem von der Rentenversicherung (die besonders bei psychischen Erkrankungen/Behinderungen gern in ihrem Sinne entscheidet) stattgegeben wird. Nur die Rentenversicherung kann einen als erwerbsunfähig einstufen. Wer einen EM-Rentenantrag stellt und z. B. die Wartezeit nicht erfüllt, dessen Antrag wird jedoch ohne weitere Prüfung abgelehnt und damit verbleibt die Person erstmal im Bürgergeldbezug, selbst wenn er de facto eigentlich gar nicht mehr erwerbsfähig ist.

So einfach, wie viele hier sich das scheinbar vorstellen, ist das leider nicht. Man kann nicht zum Haus- oder Facharzt gehen und der erklärt einen als erwerbsunfähig. Der kann einen nur als arbeitsunfähig einstufen, mehr nicht. Als arbeitsunfähig verbleibt man aber im Bürgergeld, denn Arbeitsunfähigkeit ist nunmal nicht dasselbe wie Erwerbsunfähigkeit.
 

_cloudy_

Urgestein
Die Zuwanderer aus den islamischen Staaten leben hier in der Regel mit Bürgergeld besser als je zuvor in ihrem Leben.

Da kann man dankbar für jeden sein, der zusätzlich arbeitet.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben