Wer psychisch Krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Nein, das ist nicht korrekt. Wer psychisch krank ist, kann dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen. Mit einer psychischen Erkrankung ist man nicht automatisch arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig (Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind übrigens nicht dasselbe!).
Wer Krank ist kann nicht arbeiten und ist erwerbsunfähig.
Nein, auch das ist nicht korrekt. Wer (psyisch) krank ist, ist vielleicht arbeitsunfähig, aber noch lange nicht erwerbsunfähig. Erwerbsunfähig ist man erst, wenn man einen Antrag auf EM-Rente gestellt hat und diesem von der Rentenversicherung (die besonders bei psychischen Erkrankungen/Behinderungen gern in ihrem Sinne entscheidet) stattgegeben wird. Nur die Rentenversicherung kann einen als erwerbsunfähig einstufen. Wer einen EM-Rentenantrag stellt und z. B. die Wartezeit nicht erfüllt, dessen Antrag wird jedoch ohne weitere Prüfung abgelehnt und damit verbleibt die Person erstmal im Bürgergeldbezug, selbst wenn er de facto eigentlich gar nicht mehr erwerbsfähig ist.
So einfach, wie viele hier sich das scheinbar vorstellen, ist das leider nicht. Man kann nicht zum Haus- oder Facharzt gehen und der erklärt einen als erwerbsunfähig. Der kann einen nur als arbeitsunfähig einstufen, mehr nicht. Als arbeitsunfähig verbleibt man aber im Bürgergeld, denn Arbeitsunfähigkeit ist nunmal nicht dasselbe wie Erwerbsunfähigkeit.