Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Werbungskosten Ehefrau

Frank86

Mitglied
Guten Tag,

Wir sind verheiratet und das Finanzamt verlangt nun Belege für 2021 nach.

Es handelt sich um eine zweit Ausbildung und wir sind zusammen veranlagt.
Steuerklasse 3 und 5 in 2021.

Ich habe eine Steuererklärung gemacht und 150€ bei den Punkt Ausgaben Bücher etc gemacht.

Leider kann meine Frau nur 57€ nachweisen und der Rest wurde von meinem Konto bezahlt.

Kann ich die Belege von meinem Konto dazu legen?

*Ansonsten war viel Fahrtkosten und Verpflegungskosten bei den Seminaren.
*Semestergebührn

Mfg
 
Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro – ganz ohne Nachweise. Dieser Wert gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Im Jahr 2023 steigt er auf 1.230 Euro.

Liegt ihr überhaupt drüber?
 
Guten Morgen Frank,

von welchem Konto die Zahlung stattgefunden hatte ist egal. Das FA wartet lediglich auf die Belege.
Und damit ist i.d.R. nicht der Kontoauszug gemeint. Falls es Schwierigkeiten mit den Belegen gibt, nimmst du natürlich wenigstens den Geldabgang auf dem Auszug.
Was die Fahrtkosten und der Verpflegungsmehraufwand angeht hoffe ich, dass du das ordentlich berechnet hast. Dies musst du also auch beifügen.

@tonytomate
Wenn sie innerhalb der Pauschale bleiben würden, hätte das FA nicht gefragt. Dann wäre das nämlich egal da automatisch der Werbungskostenpauschbetrag rechnerisch greifen würde.

@Hamsterrad
Ich habe noch nie gehört das der Arbeitgeber die Schulbücher bezahlt. Das haben wir früher schon alles
selbst bezahlt und hier geht es sogar um eine Zweitausbildung. Also quasi ein Erwachsener Mensch der sich freiwillig dazu entscheidet durch eine weitere Ausbildung eine höhere Qualifikation zu erreichen.
Die Fahrtkosten zu Seminaren und der Verpflegungsmehraufwand wurden ja offensichtlich auch nicht bezahlt. Was mich auch sehr gewundert hätte, wäre das Gegenteil der Fall.
 
Guten Morgen Frank,

@Hamsterrad
Ich habe noch nie gehört das der Arbeitgeber die Schulbücher bezahlt. Das haben wir früher schon alles
selbst bezahlt und hier geht es sogar um eine Zweitausbildung. Also quasi ein Erwachsener Mensch der sich freiwillig dazu entscheidet durch eine weitere Ausbildung eine höhere Qualifikation zu erreichen.
Die Fahrtkosten zu Seminaren und der Verpflegungsmehraufwand wurden ja offensichtlich auch nicht bezahlt. Was mich auch sehr gewundert hätte, wäre das Gegenteil der Fall.

Danke!
Es geht um ein Studium Medizin.

*Sie wollen Kita kosten >>>habe ich
* Nachweis Förderung gab es keine
* und die Werbungskosten Ehefrau und da habe ich Probleme alles Nachzuweisen...

* ich habe da oft die pauschalen aus den sreuerprogram angeben

Konto Kosten 30€
Arbeitskleidung 110€
Fahrtkosten und Verpflegungskosten für die Tage
*telephone und internetkosten 240€ pauschale
*Semestergebühren

Was uns fehlt ist auf jedenfall ein Teil der der Ausgaben für Bücher {93€} und ich finde die Anschreiben für die Bewerbungskosten nicht (30€)

Das Jahr 2021 war bei ihr so:
Elterngeld bis 28.03.21
Studium 01.04.21-30.09.
PJ {praktisches Jahr) 01.10.21-27.12
Krankenhaus in Dresden
Beginn PJ anderes Krankenhaus 27.12.

Im PJ gab es Geld
Im ersten Krankenhaus Wohngeld und Zuschuss ca 560€ Monat.
Sonst gab es 2021 kein Einkommen nur Kindergeld für unser Kind.
Ich weiß gerade nicht ob das unter Stipendieum lief

Was passiert falls ich nicht alles nachweisen kann?
Wird es da nur gekürzt oder gleich mit Strafe?

Geht um 1600€ Werbungskosten
Kann ich in den Zusammenhang noch andere Kosten nachweisen die fehlten?
(habe die Nebenkosten Abrechnung Mietwohnung erst im Dez 22 für 2021 bekommen
Und da die Kosten von 2020 angegeben (Hausmeister etc)
 
Zuletzt bearbeitet:
*Sie wollen Kita kosten >>>habe ich
Kita Kosten?
Das scheint bei dir ein Sonderfall zu sein, da bin ich raus.
Im Normalfall gibt es den Kinderfreibetrag, mit dem solche Kosten abgegolten sind. Da der Freibetrag um so mehr entlastet, je höher die Steuern (%) sind, wurde für kleinere Einkommen das Kindergeld geschaffen. So bekommen alle eine Kinderförderung.

Ich kann mich nicht erinnern jemals Kita oder Kindergarten Steuerlich abgesetzt zu haben, obwohl der Kiga allein schon deutlich mehr als das Kindergeld kostete. Spannendes Thema.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben