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Übertreibe ich als Vermieter?

Undichte Fenster sind Mietemängel. Da könnten die Mieter nicht verantwortlich gemacht werden. Bei dir kann man nur mieten, wenn man in großer Not ist und sonst nichts findet.
naja, sie sind ja nicht undicht.
er möchte nicht, dass das Holz wiederholt nass wird. Ic hkenne das Verhalten gerade bei der älteren Generation auch.
Bei Regen wird der Rolladen zugemacht um die Fenster zu schützen.
 
Du möchtest Regeln aufstellen, an die sich alle zu halten haben. Im Arbeitsleben hast du in deinem anderen Faden hanebüchene Regeln als Abteilungsleiter aufgestellt und nicht verstanden warum das nicht klappt und hier wieder. Dass du kein Geld hast, passt nicht zu deinem Chefgehabe bei der Arbeit. Ich würde nie, nie bei Regen Rollos runterziehen, um DEIN Eigentum zu schützen und im Dunkeln dann depressiv sein.
also eigentlich muss der Mieter das Mietobjekt pfleglich behandeln und Schäden vermeiden.
Wenn meine wohnung Holzfenster hat, können die langfristig (!) durch das Wasser Schaden nehmen. Deswegen wreden sie ja alle paar Jahre gechliffen und eingelassen,
aber durch das Herunterziehen des Rollos bleiben sie auf jeden Fall besser geschützt. Insofern ist das eigentich keine unbotmäßige Forderung im Rahmen dessen, dass das Mietobjekt geschützt werden muss.
 
also eigentlich muss der Mieter das Mietobjekt pfleglich behandeln und Schäden vermeiden.
Wenn meine wohnung Holzfenster hat, können die langfristig (!) durch das Wasser Schaden nehmen. Deswegen wreden sie ja alle paar Jahre gechliffen und eingelassen,
aber durch das Herunterziehen des Rollos bleiben sie auf jeden Fall besser geschützt. Insofern ist das eigentich keine unbotmäßige Forderung im Rahmen dessen, dass das Mietobjekt geschützt werden muss.

Ein Vermieter kann bei dauergeschlossenen Rollos auch nicht fordern, dass diese tagsüber offen sein müssen. Der Mieter muss lüften, aber wie er den Rollo möchte ist seine Sache.

Also doch, fordern kann der Vermieter viel, nur muss das den Mieter nicht kümmern, er hat das Recht auf seiner Seite.
 
welches
Recht denn? Wo, in welchem Kontext? So etwas wie: "freie Entfaltung der Persönlichkeit"?
Was dann, wenn ma nes auf die Spitze treibt, dazu führt, dass die Vermietsache zu Bruch geht.... was wiederum den Mietvertrag verletzt ....
nicht so leicht. Deswegen bitte explizit: welches Recht genau?
 
welches
Recht denn? Wo, in welchem Kontext? So etwas wie: "freie Entfaltung der Persönlichkeit"?
Was dann, wenn ma nes auf die Spitze treibt, dazu führt, dass die Vermietsache zu Bruch geht.... was wiederum den Mietvertrag verletzt ....
nicht so leicht. Deswegen bitte explizit: welches Recht genau?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass einem der Vermieter vorschreiben kann, wann man wie seine Rollos zu benutzen hat.
 
Guten morgen,

Verstehe nicht warum sich manche hier wegen diesen rollos aufregen. Wäre mie doch egal dann schskte ich halt das licht ein strom ist ja eh inklusive.
Jedenfalls ist es ein grosser pluspunkt das es dort gratis wlan gibt, da können manch andere vermieter nicht mithalten und deshalb sticht diese wohnung besonders heraus.
 
Guten morgen,

Verstehe nicht warum sich manche hier wegen diesen rollos aufregen. Wäre mie doch egal dann schskte ich halt das licht ein strom ist ja eh inklusive.
Jedenfalls ist es ein grosser pluspunkt das es dort gratis wlan gibt, da können manch andere vermieter nicht mithalten und deshalb sticht diese wohnung besonders heraus.
Gratis W-Lan ist überhaupt kein Pluspunkt mehr. Mittlerweile hat jeder eine Flat.
Man kann keinem Mieter vorschreiben ob und wann er die Rollos zu schließen hat.
 

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