Nicht unbedingt. Bei Trisomie 21 oder Down-Syndrom, einer Chromosomenanomalie (ein Chromosom zuviel) reicht die Bandbreite von leicht behindert und als Erwachsener selbständig lebensfähig, die Fälle die in der Werbung zugunsten Down-Syndrom gern vorgezeigt werden, bis zu 24 Stunden dauerbetreuungsbedürftigen Schwerstpflegefällen mit allen möglichen organischen Schäden (Herzschäden, geistig behindert, blind etc.), allerdings läßt sich im voraus nie absehen, wie schwer die Schäden tatsächlich sein werden. Da kann dann auch der Arzt nichts dafür, wenn sich eine werdende Mutter von hübschen Werbefilmchen von Behindertenorganisationen einlullen läßt und sich angesichts lachender und tanzender Behinderter denkt, so schlimm ist das doch nicht, und später sitzt sie mit einem niemals tanzenden, weil schwerstbehinderten Exemplar da. (War schon Grund für Gerichtsverfahren gegen Ärzte. Die aber abgeschmettert wurden, da kein Verschulden des Arztes.)Mit Trisonomie IST man schwerstbehindert.
Was anderes ist es mit den anderen Trisomien, die 18 z. B. führt immer zu Schwerstbehinderung, fast alle betroffenen Kinder sterben früh, männliche bereits im Mutterleib.