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Darf Vermieter Rauchmelder berechnen

Gungrave

Mitglied
Servus,

Frage steht im Titel, jedes Jahr werden mir 22 € für 2 Rauchmelder berechnet. Wartungen oder sonstiges findet nicht statt. Auf die Jahre hochgerechnet übersteigt das doch bestimmt den Kostenaufwand welche für die Rauchmelder aufgebracht werden mussten ..

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Tja, wie so häufig darf der Vermieter auch hier die Kosten für Anschaffung und Installation und Wartung der Geräte auf seine Mieter umlegen.
Allerdings pro Jahr maximal 8 % seiner Kosten.
Da scheinen mir 22 EUR doch etwas viel des Guten.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Vor einigen Jahren wurden Rauchmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Wartungskosten für die Geräte können Vermieter auf die Mieter umlegen – wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
 

Gungrave

Mitglied
Vor einigen Jahren wurden Rauchmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Wartungskosten für die Geräte können Vermieter auf die Mieter umlegen – wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Hab ich auch schon herausgefunden und hab deshalb erwähnt dass keine Wartungen stattfinden weil mich die Aussage noch mehr verwirrt hat ... in meinem Fall geht es rein um die Anschaffung und Installation. Und ganz ehrlich, die Teile hab ich vor c.a. 2 Jahren demontiert weil sie ständig gepiepst haben obwohl es keine Rauchbildung gab ... zahle also sogar für etwas dass ich nicht einmal nutze, der gleiche Krampf wie mit der GEZ, man nutzt den Service nicht und muss trotzdem dafür blechen :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Mietvertrag wurde vor der Rauchmelderpflicht aufgestellt, sollte also explizit auch nix drin stehen
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Die Wartungskosten für die Geräte können Vermieter auf die Mieter umlegen – wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Umlagefähige Kosten sind auch umlagefähig wenn sie nicht im Mietvertrag stehen. Was umlagefähig ist geht aus dem allgemeinen Katalog der Betriebskostenverordnung hervor.
Es existieren ja auch Kosten die er nicht umlegen darf, auch dann nicht wenn sie Mietvertrag stünden. Da geht es um gesetzliche Vorgaben, auch hinsichtlich der Berechnung der "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".
 
F

Fafnir

Gast
Hab ich auch schon herausgefunden und hab deshalb erwähnt dass keine Wartungen stattfinden weil mich die Aussage noch mehr verwirrt hat ... in meinem Fall geht es rein um die Anschaffung und Installation. Und ganz ehrlich, die Teile hab ich vor c.a. 2 Jahren demontiert weil sie ständig gepiepst haben obwohl es keine Rauchbildung gab ... zahle also sogar für etwas dass ich nicht einmal nutze, der gleiche Krampf wie mit der GEZ, man nutzt den Service nicht und muss trotzdem dafür blechen :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Mietvertrag wurde vor der Rauchmelderpflicht aufgestellt, sollte also explizit auch nix drin stehen
Ich würde dir empfehlen, dass du dich an den Mieterschutzbund wendest. Die können dir in deiner Frage sicher weiter helfen.
Was du aber auf keinen Fall tun solltest: Die Rauchmelder abmontieren! Wenn es dann doch mal bei dir brennen sollte, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt und du auf den Kosten sitzen bleibst. So ein Brand kann schneller entstehen als du denkst!
Wenn die Rauchmelder des Vermieters ständig gepiept haben, hättest du den Vermieter informieren müssen. Dieser hätte für Ersatz sorgen müssen oder eine Reparatur.
 
R

RX64

Gast
Der Vermieter darf grundsätzlich so ziemlich alles auf die Mieter umlegen, was im Zusammenhang mit dem Haus an Kosten anfällt. Du hast aber ein Recht auf Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen, d.h. der Vermieter muss jede abgerechnete Position schlüssig belegen können und kann natürlich nicht ewig Kosten abrechnen, die vor 10 Jahren mal angefallen und längst bezahlt sind.

Und ganz ehrlich, die Teile hab ich vor c.a. 2 Jahren demontiert weil sie ständig gepiepst haben obwohl es keine Rauchbildung gab ... zahle also sogar für etwas dass ich nicht einmal nutze,
Das solltest du schleunigst wieder rückgängig machen. Das ist ohne Weiteres ein Grund für eine Abmahnung, ggf. sogar für eine Kündigung. Und wenn bei euch doch mal ein Feuer ausbricht und die die Rauchmelder demontiert in irgendeiner Schublade finden, könntest du ein gewaltiges Problem bekommen. Dass du etwas nicht nutzt, dessen Benutzung bundesweit Pflicht ist, ist kein Argument.
 

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Wenn die Rauchmelder des Vermieters ständig gepiept haben, hättest du den Vermieter informieren müssen. Dieser hätte für Ersatz sorgen müssen oder eine Reparatur.
Oder einfach die Batterien austauschen.
Die Batterien, die anfangs mitgeliefert werden, halten oft nicht lang.
Bei meinen Rauchmeldern halten die Batterien nach dem ersten Tausch nun schon seit Jahren.

Abgesehen davon, was ist überhaupt unter Wartung von Rauchmeldern zu verstehen?
Um zu testen, ob er funktioniert, muss man ja nur die Funktionstaste drücken.

22,-€ jährlich ist da definitiv zu viel, darauf würde ich den Vermieter hinweisen.
Vielleicht reicht das schon aus und er korrigiert seine Abrechnung.
 

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