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Täuschungsversuch in der zp

michi426

Neues Mitglied
Ich habe heute die ZP in Englisch geschrieben. Dabei habe ich kurz mein Handy verwendet da ich ein zweites dabei hatte. Meine Lehrerin hat mich angeguckt und ich hatte das Gefühl dass sie es gesehen hat ich weiß es aber nicht. Sie hat nichts gesagt aber ein bisschen später kam sie von hinten und meinte hast du da irgendwas das sah so aus als würdest du tippen. Ich meinte Neneh alles gut und Dann ist sie auch wieder gegangen. Meine Frage ist jetzt wenn sie es gesehen hätte, hätte sie mir das Handy und die Arbeit dann sofort abnehmen müssen wegen Täuschungsversuche oder kann sie sich das auch einfach notieren und mir im Nachhinein eine sechs geben ohne mich zu informieren.
 

weidebirke

Urgestein
Ich fürchte, ihr fehlt der Beweis.
Das spielt jetzt keine Rolle mehr. @TE: Sie kann nicht im Nachhinein behaupten, Du hättest ein Handy benutzt, sie hätte sofort reagieren müssen.

Ansonsten aber muss sie den Täuschungsversuch nicht beweisen. Jegliches Handeln, dass einem als Täuschungsversuch ausgelegt werden kann, kann zum Ausschluss und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.

Aber auch ganz schön dreist von Dir.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Ich habe heute die ZP in Englisch geschrieben. Dabei habe ich kurz mein Handy verwendet da ich ein zweites dabei hatte. Meine Lehrerin hat mich angeguckt und ich hatte das Gefühl dass sie es gesehen hat ich weiß es aber nicht. Sie hat nichts gesagt aber ein bisschen später kam sie von hinten und meinte hast du da irgendwas das sah so aus als würdest du tippen. Ich meinte Neneh alles gut und Dann ist sie auch wieder gegangen. Meine Frage ist jetzt wenn sie es gesehen hätte, hätte sie mir das Handy und die Arbeit dann sofort abnehmen müssen wegen Täuschungsversuche oder kann sie sich das auch einfach notieren und mir im Nachhinein eine sechs geben ohne mich zu informieren.
Ich denke, sie war sehr gutmütig und hat nur angemerkt , dass sie es gesehen hat.
Passieren wird nicht viel.
Sei froh, dass sie so gutmütig war.
 

Obse

Aktives Mitglied
Ich habe mich vor vielen Jahren mal erwischen lassen - da wurde mir die Klassenarbeit abgenommen und für nicht gültig erklärt - Note 6

Im Nachhinein konnte ich die Lehrerin noch zu einer mündlichen Abfrage überreden wo ich alles beantworten konnte und im Endeffekt noch eine 3,5 bekommen habe.
 

Rose

Urgestein
Das spielt jetzt keine Rolle mehr. @TE: Sie kann nicht im Nachhinein behaupten, Du hättest ein Handy benutzt, sie hätte sofort reagieren müssen.

Ansonsten aber muss sie den Täuschungsversuch nicht beweisen. Jegliches Handeln, dass einem als Täuschungsversuch ausgelegt werden kann, kann zum Ausschluss und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.

Aber auch ganz schön dreist von Dir.
Mag der Lehrer einen nicht, behauptet er einfach der Schüler wollte täuschen und dieser hat dann Pech gehabt?

Liebe TE,

ein zweites Handy? Das ist ganz schön mutig oO
 

Sadie02

Aktives Mitglied
Hi!


So wie du es beschreibst, wird da vermutlich nichts mehr nach kommen. Deine Klausur wird normal gewertet. Aber du hattest großes Glück. Deine Lehrerin war in dem Moment entweder unentschlossen oder großzügig. Aber ich würde das eher zum Anlass nehmen, ab jetzt keinen Betrug mehr zu versuchen. Zumindest diese Lehrerin wird ab jetzt extrem genau hin schauen und ob sich sowas im Kollegium rum spricht, ist auch nicht ausgeschlossen.

Du hattest Glück. Das ist okay. Aber stapazier das nicht über.

Alles Gute!
 

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