Wegen der Probezeit habe ich gerade mal nachgeschaut wie das in dem Fall ein könnte:
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Bei der Probezeit gibt es scheinbar bei behinderten AN noch einen Integrationsrat oder Behindertenrat dazwischen, der bei der Kündigung (auch in der Probezeit) angehört werden muss.
Vielleicht könnte der auch als Vermittler oder Ansprechpartner agieren, was ja sonst der Betriebsrat meistens ist evtl. könnte der Betriebsrat aber zusätzlich auch noch zur Rate gezogen werden.
Liegt letztendlich an der Betriebsgröße, was vorhanden ist.
Es gibt Betriebe wo auch der Betriebsrat bei ein Kündigung in der Probezeit informiert wird und evtl. auch zustimmen muss ?? Zustimmen weiß ich nicht aber angehört werden, definitiv.