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Begleitender Umgang Kindesmutter mit dabei

B

Begleitender Umgang KM

Gast
Also ich nehme mir jetzt mal nicht heraus, zu beurteilen, wie Deine Situation ist, nur ich denke, Du solltest eins bedenken: Deine Rechte, die Rechte der Mutter all das steht zurück, wenn es um das Wohl des Kindes geht. Und aus dieser Warte musst Du das betrachten, denn aus dieser Warte betrachtet das auch das Jugendamt und die Gerichte. Du bist für Dein Kind inzwischen ein fremder Mensch- ein so kleines Kind hat noch kein Gefühl für "Blutsverwandtschaft" und ihm sind die Rechte von Eltern auch ziemlich egal. Rein praktisch gesehen bist Du ihm fremd und du würdest sicher auch nicht für gut heißen, ein so kleines Kind jemand völlig fremdem zu überlassen und sei es auch nur für ein paar Stunde: Solch kleine Babys bekommen da Angst und wenn er Angst hat, ist das letztlich auch schlecht für DICH!
Also was ist zu tun: Nütze doch die Zeit, in der die Mutter dabei ist als Umgewöhnungsphase (so wie man kleine Kinder an die Tagesmutter gewöhnt): Dein Kind muss Dich kennenlernen und wenn diese Umgänge dann positiv verlaufen und die Dame von JA auch sieht, dass ihr euch gut versteht und der Kleine gern bei Dir ist, hast Du eine 1000mal bessere Ausgangslage als jetzt. Dann bekommst Du auch den unbegleiteten Umgang, aber den wird man Dir wohl erst nach und nach geben.
Stell Dir mal vor, du erzwingst jetzt dass die Mutter nicht dabei ist. Und der Kleine schreit dann geschmeidig 2 stunden am Stück und quält sich. Was hast Du dann erreicht? Dass er nie mehr zu Dir will und dass das JA vermerkt, dass der Umgang Deinem Kind nicht gut tut. Also schlecht für Dich und für das Baby auch.
Du wärst deutlich besser beraten, wenn Du die Mutter bei den ersten Treffen akzeptierst: Das wirst Du sowieso lernen müssen: Im Interesse des Kindes ist es auf jeden Fall das beste wenn ihr zumindest miteinander klar kommt.
Also nütze die ersten Treffen, zu beweisen, dass Du gut mit dem Kleinen kannst und baue Vertrauen auf. DANN hast Du gute Chancen, dass Du sobald der Kleine nicht mehr gestillt wird zB den Umgang alleine haben kannst.
Aber wenn DU Dich jetzt quer stellst und dein Recht SOFORT und ohne Rücksicht auf Verluste durchsetzen willst, schadest du Dir selber.

einen kühlen Kopf zu bewahren ist hier definitiv klüger, als den Sturkopf zu geben. Ob das fair ist oder nicht will ich -wie gesagt- nicht beurteilen, aber hier geht es eben nicht um fair oder nicht, sondenr um ein Baby, das sich erst an Dich gewöhnen muss, bevor es entspannt mit Dir zusammen sein kann. DAS sollte Dein Ziel sein!
Dann erkläre mir mal folgendes wenn es kein Begleiten Umgang gäbe und ich mein Recht 5 Stunden die Woche warnehmen würde ( Aufgrund Arbeit nur Samstag's möglich an einem Stück ) wie sollte es dann funktionieren ? Ich halte das alles für Zeitspiel für die KM.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Abwarten und Tee trinken.
Ich habe mich in geduld geübt bis jetzt.
Ich habe einiges an Beweisen die nicht unerheblich sind und ihr sehr sehr grosse Propleme bereiten werden, die meine Position sehr Stark verändern werden,und ihr Sorgerecht sehr in Gefahr bringen.

Womit ich gewartet habe bis Heute :
Übelste sehr schlimme Beleidungen ( nach der Trennung glassklare beweise vorhanden ) , Verleumdungen übelster art gegen mich und meiner Familie ( glassklare beweise vorhanden) , 2x bedrohung ( zusammenschlagen wollte mann mich ) nach der trennung im Auftrag ( beweissbar von A bis Z ) , Falsche Verdächtigung ( beweissbar von A bis Z , mit dem Vorteil das Sie vorsätzlich gelogen hat und dafür Belangt wird bei einem sehr schwerwiegenden Vorwurf den Sie erfunden hat gegen mich ) , Entführung meines Sohnes mithilfe eines Familienmitglieds innerhalb der Ehe für knapp 1 Monat ( Beweisbar durch Telekommunikationsdaten ).
Ein Psychologes Gutachten wird dann auch erstellt. Ich denke mal das Sie ein Persönlichkeitsstörung hat.

Nun vlt bin ich einer der Väter die am Anfang gelitten haben aber am Ende Gerechtigkeit gefunden haben.
Und dieser Prozess der Gerechtigkeit hat seit dieser Woche angefangen. Jetzt wird das Puzzles zusammengesetzt. Wir werden nicht vor einem Familiengerecht sein sondern vor einem Strafgericht.
So sehr ich dich auf der einen Seite verstehen kann, denke bitte daran, dass unter all solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen auch euer Kind leiden wird. Selbst wenn du vor Gericht als Sieger aus dem Verfahren hervor gehen solltest (was ich im Übrigen bezweifle) wird euer Kind in jedem Fall der Verlierer sein. Willst du das?

Du hast geschrieben, dass du ebenfalls einer Beratung zusammen mit deiner Exfrau zugestimmt hast. Warte dich erst einmal ab, was sich dort bewegt. Und versuche immer das Wohlergehen eueres Kindes in den Mittelpunkt deiner Überlegungen zu stellen.
 
B

Begleitender Umgang KM

Gast
So sehr ich dich auf der einen Seite verstehen kann, denke bitte daran, dass unter all solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen auch euer Kind leiden wird. Selbst wenn du vor Gericht als Sieger aus dem Verfahren hervor gehen solltest (was ich im Übrigen bezweifle) wird euer Kind in jedem Fall der Verlierer sein. Willst du das?

Du hast geschrieben, dass du ebenfalls einer Beratung zusammen mit deiner Exfrau zugestimmt hast. Warte dich erst einmal ab, was sich dort bewegt. Und versuche immer das Wohlergehen eueres Kindes in den Mittelpunkt deiner Überlegungen zu stellen.
Du hast Recht. Aber Sie hat mich in den dreck gezogen. Es geht mir nicht um Rache sondern gerechtigkeit. Sie benutzt unser Sohn als Waffe bis heute und wird es auch in Zukunft, ich sichere mich nur ab um eine gute Zukunft mit meinen Sohn aufzubauen. Auf Jahrelange Prozesse habe ich keine Kraft.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Dann erkläre mir mal folgendes wenn es kein Begleiten Umgang gäbe und ich mein Recht 5 Stunden die Woche warnehmen würde ( Aufgrund Arbeit nur Samstag's möglich an einem Stück ) wie sollte es dann funktionieren ? Ich halte das alles für Zeitspiel für die KM.
ich verstehe Deine Frage nicht so ganz, aber ich würde mal sagen: wenn Du Dir "dein Recht nimmst" wirst Du es als verantwortungsvoller Vater NUR so tun, dass es Deinem Kind gut tut. Dein Kind gehört weder Dir noch der Mutter: Es ist ein eigenständiger Mensch und für das Wohl dieses kleinen Menschen solltest Du einstehen. ein baby von 0 auf 100 fünf Stunden zu einem ihm fremden Mann in einer ihm fremden Umgebung zu geben ist NICHT im Sinne des Kindes. Sowas muss erstmal langsam "trainiert" werden: In kleinen Schritten, so dass das Kind Dich kennenlernt und wenn es dann Vertrauen zu Dir hat, kann man das ganze ausweiten: Zuerst mit Mutti im hintergrund, dann schrittweise ohne.
So wie man es ja bei JEDER Gewöhnung an neue Personen macht. Selbst den Großeltern gibt man das Kind nicht eifnach so sondern erst dann, wenn dich alle aneinander gewöhnt haben.
Dann sind auch 5 Stunden irgendwann kein Thema.
Aber Du scheinst es von 0 auf 100 zu wollen, weil Du meinst, es stünde Dir zu. Aber Du als Vater solltet das Wohl Deines Kindes im Blick haben. Und jeder verantwortungsvolle Vater kann doch auch akzeptieren, dass das ganze halt nunmal ein Prozess ist und sich nicht erzwingen lässt.
Was ist so schlimm daran, jetzt erstmal ein paar Wochen den Umgang mit der Mutter im Hintergrund zu gestalten und wenn sich das bewährt hat, schrittweise die Mutter rauszunehmen? Für das kind wäre das das beste, also warum sperrst Du Dich, wenn es doch sowohl für das Kind nicht gut ist, als auch deine Position schwächt?
Wann hast Du denn das letzte mal das Kind für ein paar Stunden komplett allein gehabt? Wann hast Du das Kind überhaupt zum letzten mal gesehen und Dich mit ihm intensiv beschäftigen können?
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
So schwer dir das auch fällt, für euer Kind wäre es das Beste, wenn du und deine Ex ein neutrales Verhalten hinkriegen würdet.

Was denkst du, wie sich das anfühlt, wenn Papa nicht mal mit Mama im selben Raum sein will? Für das Kind ein dauerhafter Loyalitätskonflikt.

Das Kind liebt seine Mutter, dich kennt es nach 4 Monaten praktisch gar nicht mehr. Du musst erst mal Vertrauen gewinnen und das tust du sicher nicht, indem du die Mutter bekämpfst.

Kind 10 Monate alt, Scheidung schon durch, heißt, ihr seid schon lange getrennt. Wieviel Zeit hast du tatsächlich mit deinem Kind verbracht?
 

Farnmausi

Aktives Mitglied
...zwei Stunden beleiteter Umgang findet normal mit einer Sozialarbeiterin in einem Spielzimmer sehr sensibel statt. Ein Einjähriger kann durchaus zwei Stunden ohne Mutterbrust überleben ... neutral betrachtet ... hoffentlich hast du TE einen Anwalt aus einem anderen Rechtsbezirk. Weiter lege ich dir dringend an die Hand .... goggle ... Papa e.v. und ähnliche Begriffe und dies auch auf youtube

Wir alle wissen nicht was vorgefallen ist aber niemand darf Eltern die in Konfliktsituation sind "zwingen" das ein 1-jähriger dem unter Aufsicht ausgesetzt wird ....wie dämlich geht´s noch das dies einige glauben?

Poste dein Problem auch hier: 123rechtnet.de
Alles gute Farnmausi
 
B

Begleitender Umgang KM

Gast
...zwei Stunden beleiteter Umgang findet normal mit einer Sozialarbeiterin in einem Spielzimmer sehr sensibel statt. Ein Einjähriger kann durchaus zwei Stunden ohne Mutterbrust überleben ... neutral betrachtet ... hoffentlich hast du TE einen Anwalt aus einem anderen Rechtsbezirk. Weiter lege ich dir dringend an die Hand .... goggle ... Papa e.v. und ähnliche Begriffe und dies auch auf youtube

Wir alle wissen nicht was vorgefallen ist aber niemand darf Eltern die in Konfliktsituation sind "zwingen" das ein 1-jähriger dem unter Aufsicht ausgesetzt wird ....wie dämlich geht´s noch das dies einige glauben?

Poste dein Problem auch hier: 123rechtnet.de
Alles gute Farnmausi
Danke für deine Starken Worte.
Kannst du mir das bitte erläutern =
anderen Rechtsbezirk ?
 

Farnmausi

Aktives Mitglied
Zuständigkeitsbezirke von Amtsgerichten usw. finden Verhandlungen in einer "Kreisfreien Stadt" reicht es in die nächste Stadt auszuweichen. Also statt Berg. Gladbach nimmst du einen Fachanwalt aus Köln oder Wuppertal ... aus dem einfachen Grund. Anwälte, Jugendamt und Richter kennen sich untereinander und so läuft es zumeist auch. Anwälte sind abhängig ebenso Jugendamt und auch wenn es nicht geglaubt wird ... ein Richter ist auch nur ein Mensch und hört auf seine Ratgeber. Also Anwalt von außerhalb des aktuellen Gerichtsbezirks und bitte informiere dich ...Farnmausi
 
G

Gelöscht 114478

Gast
Ich spüre bei dir, TE, sehr viel Wut. Doch diese ist, geht es um Kinder, ein mehr als schlechter Ratgeber.
Ich spreche da aus eigener bitterer Erfahrung...
Dass du Kontakt zu deinem Kind willst und dieser auch wichtig für euch Beide ist - dein Kind und dich -, steht außer Frage.
Warum dies derzeit nur begleitet stattfinden darf, hat sich mir bisher nicht so ganz erschlossen - sollte ich da etwas überlesen haben, verzeih bitte.
Allerdings habe ich so meine Zweifel, ob es für das Kind wirklich gut ist, wenn die Kindesmutter, auf die du ja sehr offensichtlich einen gewaltigen Rochus hast, diese Begleitung ist.
Vielleicht wäre - nur ein Gedanke - es derzeit erstmal die sinnvollere Lösung, wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin diese Begleitung übernähme, um die Atmosphäre für alle Beteiligten, vor allem aber auch für das Kind, zu entkrampfen?
 

Uri

Aktives Mitglied
Vielleicht wäre - nur ein Gedanke - es derzeit erstmal die sinnvollere Lösung, wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin diese Begleitung übernähme, um die Atmosphäre für alle Beteiligten, vor allem aber auch für das Kind, zu entkrampfen?
Ja.
Gerade DAS ist ja (neben anderem) Aufgabe des begleiteten Umgangs.
Um so erschreckender ist es, das die Verfahrensbeiständin die Anwesenheit der Mutter empfiehlt.

Das ist meines Erachtens eine mangelhafte Kompetenz der Verfahrensbeiständin, verursacht durch fehlende Standards und fehlende Mindestqualifikationen in Familiensachen.
 

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