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Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Uri

Aktives Mitglied
Das Problem ist nur, meine Mutter brüllt rum, wenn ich versuche ihr zu sagen, dass ich von ihm nur ein Unterschrift haben will. Wie kann ich sie denn überzeugen?
ups.... unter getrennten Eltern gilt die Wohlverhaltenspflicht. Es kann nicht sein, dass das Problem Deiner Mutter zu Deinem Problem wird.

Wenn Deine Mutter Deinen Vater umgehen will, dass ist das ihre eigene (gesetzeswidrige) Entscheidung, der Du auf keinen Fall folgen solltest.

Durch "Brüllen" will Deine Mutter Dich also zwingen, ebenfalls einen konfrontativen Weg einzuschlagen - zieh Dir diesen Schuh nicht an!

Vermutlich wirst Du sie nicht überzeugen können. Wenn Deine Mutter bei einem solch belanglosem Thema "brüllt".
Grundsätzlich würde ich mir überlegen, nun erst recht zu Deinen Vater öfters Kontakt aufzunehmen. Du hast nur diesen Einen. Schweigen ist nicht gut.
Ich hoffe, Dein Vater reagiert besser.

Somit bleibt Dir die unkonfrontative Methode...
- lade das Unterschriftenblatt herunter
- lass Deine Mutter unterschreiben
- dann schickst Du das zu Deinem Vater und er unterschreibt
- dann gibst Du das selber beim Amt ab

oder die konfrontative Methode...
Sage Deiner Mutter, dass Du Deinen Führerschein machen willst. Du brauchst die Unterschrift beider Eltern. Durch ihre Haltung verhindert sie, dass Du den Führerschein mit 17 anfangen kannst.
Betone, dass Dir der Elternstreit egal ist, aber Du nunmal vom Gesetz her auf beide Unterschriften angewiesen bist.

Sei froh - bald bist Du 18.
Dann hat sich das erledigt.
Halte Kontakt zu Beiden Eltern.
 

Odin Dietrich

Mitglied
ups.... unter getrennten Eltern gilt die Wohlverhaltenspflicht. Es kann nicht sein, dass das Problem Deiner Mutter zu Deinem Problem wird.

Wenn Deine Mutter Deinen Vater umgehen will, dass ist das ihre eigene (gesetzeswidrige) Entscheidung, der Du auf keinen Fall folgen solltest.

Durch "Brüllen" will Deine Mutter Dich also zwingen, ebenfalls einen konfrontativen Weg einzuschlagen - zieh Dir diesen Schuh nicht an!

Vermutlich wirst Du sie nicht überzeugen können. Wenn Deine Mutter bei einem solch belanglosem Thema "brüllt".
Grundsätzlich würde ich mir überlegen, nun erst recht zu Deinen Vater öfters Kontakt aufzunehmen. Du hast nur diesen Einen. Schweigen ist nicht gut.
Ich hoffe, Dein Vater reagiert besser.

Somit bleibt Dir die unkonfrontative Methode...
- lade das Unterschriftenblatt herunter
- lass Deine Mutter unterschreiben
- dann schickst Du das zu Deinem Vater und er unterschreibt
- dann gibst Du das selber beim Amt ab

oder die konfrontative Methode...
Sage Deiner Mutter, dass Du Deinen Führerschein machen willst. Du brauchst die Unterschrift beider Eltern. Durch ihre Haltung verhindert sie, dass Du den Führerschein mit 17 anfangen kannst.
Betone, dass Dir der Elternstreit egal ist, aber Du nunmal vom Gesetz her auf beide Unterschriften angewiesen bist.

Sei froh - bald bist Du 18.
Dann hat sich das erledigt.
Halte Kontakt zu Beiden Eltern.
Ok. Wenn du meinst...
 
G

Gelöscht 54649

Gast
Wenn es Deiner Mutter nicht recht ist, wenn Du für sie Kontakt zu Deinem Vater aufnimmst, damit beide Erziehungsberechtigte ihre Unterschrift leisten können... dann kann sie ihn ja selber anrufen oder eine Mail schreiben und ihm sagen, dass seine Unterschrift nötig ist.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
In der Folgezeit haben Mitglieder mehrfach angefragt, ob Formulare für solche „Eltern-Verträge“ beim Verband bezogen werden könnten. Die Redaktion hat daraufhin mit unserem Syndikus, Rechtsanwalt Dr. Aull, Stuttgart, ein klärendes Gespräch zur Rechtslage geführt.

FahrSchulPraxis: Kann ein Minderjähriger einen Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule abschließen?

Dr. Aull: Selbstverständlich. Allerdings wird ein solcher Vertrag schwebend unwirksam bleiben, solange er nicht von den Erziehungsberechtigten genehmigt wurde.

FahrSchulPraxis: Ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten in jedem Fall zwingend nötig?

Dr. Aull: Nein, wenn die Ausbildung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also nach Eintritt der Volljährigkeit, beendet wird, ist der Vertrag von Anfang an als geheilt anzusehen, also rechtswirksam.

FahrSchulPraxis: Das heißt also, wenn die Unterschrift der Erziehungsberechtigten fehlt, sollte die Fahrschule mit der praktischen Prüfung auf jeden Fall bis nach dem 18. Geburtstag warten?

Dr. Aull: Es wäre in diesem Fall empfehlenswert, nicht nur die Prüfung auf die Zeit nach dem 18. Geburtstag zu legen, sondern zusätzlich auch noch ein oder zwei Fahrstunden nach dem Geburtstag zu fahren, damit sich die Fahrschule auf eine sog. konkludente, also stillschweigende Genehmigung des Vertrags berufen kann.

FahrSchulPraxis: Genügt es, wenn der Ausbildungsvertrag nur von einem Elternteil unterschrieben ist, oder müssen immer beide Erziehungsberechtigte unterschreiben?

Dr. Aull: Nach § 1629 BGB wird ein Minderjähriger durch die Erziehungsberechtigten, das sind normalerweise die Eltern, gemeinschaftlich vertreten. Dies bedeutet, dass die „Einverständniserklärung“ grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist.

Komisch, wir haben vor 14 Jahren bei unserer Tochter nichts unterschrieben. Der Fahrlehrer wohnte in der Nachbarschaft . Er wollte 2000 € Anzahlung, am Ende hat uns der ganze Spaß 3700 € gekostet.
Der Lehrer hat stundenlange Spazierfahrten mit der Tochter gemacht, sie von der Schule abgeholt und sich mit ihr die Gegend angesehen. Ich habe das gar nicht richtig mitbekommen.

Lachen musste ich dann, als die Augenärztin von nebenan aufgelöst bei mir anrief. Ihre 3 Jungs machten beim gleichen Nachbarn gleichzeitig den Schein und die Abrechnung betrug knapp über 12000 €.

Die anderen Schulfreunde zahlten für ihren Schein zwischen 1200 und 1500 € im Jahr 2008.

Wir Mütter kamen uns abgezockt und verarscht vor, während unsere Männer das ganz locker sahen: "Das Geld hätte sich bald amotisiert, weil unsere Kinder sicher fahren würden und das Auto heil bleiben würde."
Später stimmten wir Frauen den Männern dann doch noch zu und unser Verhältnis zum Fahrlehrer wurde wieder entspannter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Odin Dietrich

Mitglied
In der Folgezeit haben Mitglieder mehrfach angefragt, ob Formulare für solche „Eltern-Verträge“ beim Verband bezogen werden könnten. Die Redaktion hat daraufhin mit unserem Syndikus, Rechtsanwalt Dr. Aull, Stuttgart, ein klärendes Gespräch zur Rechtslage geführt.

FahrSchulPraxis: Kann ein Minderjähriger einen Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule abschließen?

Dr. Aull: Selbstverständlich. Allerdings wird ein solcher Vertrag schwebend unwirksam bleiben, solange er nicht von den Erziehungsberechtigten genehmigt wurde.

FahrSchulPraxis: Ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten in jedem Fall zwingend nötig?

Dr. Aull: Nein, wenn die Ausbildung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also nach Eintritt der Volljährigkeit, beendet wird, ist der Vertrag von Anfang an als geheilt anzusehen, also rechtswirksam.

FahrSchulPraxis: Das heißt also, wenn die Unterschrift der Erziehungsberechtigten fehlt, sollte die Fahrschule mit der praktischen Prüfung auf jeden Fall bis nach dem 18. Geburtstag warten?

Dr. Aull: Es wäre in diesem Fall empfehlenswert, nicht nur die Prüfung auf die Zeit nach dem 18. Geburtstag zu legen, sondern zusätzlich auch noch ein oder zwei Fahrstunden nach dem Geburtstag zu fahren, damit sich die Fahrschule auf eine sog. konkludente, also stillschweigende Genehmigung des Vertrags berufen kann.

FahrSchulPraxis: Genügt es, wenn der Ausbildungsvertrag nur von einem Elternteil unterschrieben ist, oder müssen immer beide Erziehungsberechtigte unterschreiben?

Dr. Aull: Nach § 1629 BGB wird ein Minderjähriger durch die Erziehungsberechtigten, das sind normalerweise die Eltern, gemeinschaftlich vertreten. Dies bedeutet, dass die „Einverständniserklärung“ grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist.

Komisch, wir haben vor 14 Jahren bei unserer Tochter nichts unterschrieben. Der Fahrlehrer wohnte in der Nachbarschaft . Er wollte 2000 € Anzahlung, am Ende hat uns der ganze Spaß 3700 € gekostet.
Der Lehrer hat stundenlange Spazierfahrten mit der Tochter gemacht, sie von der Schule abgeholt und sich mit ihr die Gegend angesehen. Ich habe das gar nicht richtig mitbekommen.

Lachen musste ich dann, als die Augenärztin von nebenan aufgelöst bei mir anrief. Ihre 3 Jungs machten beim gleichen Nachbarn gleichzeitig den Schein und die Abrechnung betrug knapp über 12000 €.

Die anderen Schulfreunde zahlten für ihren Schein zwischen 1200 und 1500 € im Jahr 2008.

Wir Mütter kamen uns abgezockt und verarscht vor, während unsere Männer das ganz locker sahen: "Das Geld hätte sich bald amotisiert, weil unsere Kinder sicher fahren würden und das Auto heil bleiben würde."
Später stimmten wir Frauen den Männern dann doch noch zu und unser Verhältnis zum Fahrlehrer wurde wieder entspannter.
Huiuiuiui
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Gibt es eigentlich ein gemeinsames Sorgerecht oder hat Deine Mutter das alleinige Sorgerecht?
TE hat beim ersten Beitrag geschrieben, dass beide das Sorgerecht haben.

Mein Frage: wer bezahlt denn den Führerschein? Heute wird der nicht mehr unter 2500 € zu bekommen sein, wegen der Pflichtstunden.
 

Uri

Aktives Mitglied
Gibt es eigentlich ein gemeinsames Sorgerecht oder hat Deine Mutter das alleinige Sorgerecht?
Mein Vater und meine Mutter haben beide das Sorgerecht.
Deine Mutter missbraucht ihre Macht. Das ist leider so.
Die Wohlverhaltenpflicht gilt auch für sie.
Sie darf Dich nicht unter Druck setzen, nur damit sie Deinem Vater eins auswischen kann.
Schon gar nicht darf sie den Kontakt zu Deinem Vater verhindern. Im Gegenteil - sie muss alles tun, dass der Kontakt gefördert wird.
Sie froh, dass Du bald 18 bist und Dir solch tiefes Gehabe nicht mehr antun musst. Nimm die Erfahrung mit - und mache es mit Deinen Kindern später besser.

Du hast ja jetzt einige Tips bekommen....

Wann wirst Du 18?
 

Odin Dietrich

Mitglied
Deine Mutter missbraucht ihre Macht. Das ist leider so.
Die Wohlverhaltenpflicht gilt auch für sie.
Sie darf Dich nicht unter Druck setzen, nur damit sie Deinem Vater eins auswischen kann.
Schon gar nicht darf sie den Kontakt zu Deinem Vater verhindern. Im Gegenteil - sie muss alles tun, dass der Kontakt gefördert wird.
Sie froh, dass Du bald 18 bist und Dir solch tiefes Gehabe nicht mehr antun musst. Nimm die Erfahrung mit - und mache es mit Deinen Kindern später besser.

Du hast ja jetzt einige Tips bekommen....

Wann wirst Du 18?
Ach so, dann kann ich einfach frei sagen, dass ich mein Führerschein mit 17 machen will und dies MEINE Entscheidung ist? Bye the way, zu deiner Frage. Ich werde in 7-8 Monaten 18
 

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