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Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Odin Dietrich

Mitglied
Hallo,
ich bin 17 Jahre alt und möchte gerne mein Führerschein Klasse B machen. Mein Vater und meine Mutter haben beide das Sorgerecht. Mein Problem ist, ich hatte in der Vergangenheit öfters Probleme mit meinem Vater und möchte ihn auch deshalb nicht mehr sehen, was mir auch 2 Jahre lang gelungen ist. Meine Frage wäre: Wäre es eventuell möglich, wenn nur meine Mutter unterschreiben könnte, weil nach §1629 des BGB ist es doch so, falls nur einer unterschreibt, ist der Vertrag trotzdem nicht unbedingt hinfällig. Welche Möglichkeiten gibt es den Unterschrift meines Vaters zu umgehen?

Auf eine Antwort freue ich mich sehr.

Freundliche Grüße
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Hallo,
ich bin 17 Jahre alt und möchte gerne mein Führerschein Klasse B machen. Mein Vater und meine Mutter haben beide das Sorgerecht. Mein Problem ist, ich hatte in der Vergangenheit öfters Probleme mit meinem Vater und möchte ihn auch deshalb nicht mehr sehen, was mir auch 2 Jahre lang gelungen ist. Meine Frage wäre: Wäre es eventuell möglich, wenn nur meine Mutter unterschreiben könnte, weil nach §1629 des BGB ist es doch so, falls nur einer unterschreibt, ist der Vertrag trotzdem nicht unbedingt hinfällig. Welche Möglichkeiten gibt es den Unterschrift meines Vaters zu umgehen?

Auf eine Antwort freue ich mich sehr.

Freundliche Grüße

Warum fragst du nicht einfach mal bei der Führerscheinstelle in deiner Stadt? Die müssten das doch ganz genau wissen.
 

weidebirke

Urgestein
Ich würde nicht nachfragen und schlafende Hunde wecken. Einfach nur die Mutter unterschreiben lassen und einreichen. Wenn ihnen das nicht reicht, werden sie es schon sagen.

Dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du doch Deinen Vater um die Unterschrift bittest oder eben wartest, bis Du 18 bist.
 

Uri

Aktives Mitglied
Bei getrennten Eltern (so ist es bei Dir vermutlich) müssen beide zustimmen - außer bei Alltagsentscheidungen.

Rechtlich wirst Du beide Unterschriften brauchen.
Wenn nur Deine Mutter unterschreibt verstößt sie gegen das Gesetz.

Ob es jetzt praktisch sinnvoll ist, einem 17-jährigen die Unterschrift zu verweigern.... eher nicht.
Warum sollte Dein Vater das verweigern?
Kennst Du einen Grund?

Du möchtest Deinen Vater nicht mehr sehen.... dann schicke ihm eine Mail, ob er was dagegen hat, wenn Du mit 17 den Führerschein machst.
Kommt ein 'egal' oder keine Antwort, dann kann Deine Mutter alleine unterschreiben.
Seine Mail war dann die Zustimmung.
 

Odin Dietrich

Mitglied
Bei getrennten Eltern (so ist es bei Dir vermutlich) müssen beide zustimmen - außer bei Alltagsentscheidungen.

Rechtlich wirst Du beide Unterschriften brauchen.
Wenn nur Deine Mutter unterschreibt verstößt sie gegen das Gesetz.

Ob es jetzt praktisch sinnvoll ist, einem 17-jährigen die Unterschrift zu verweigern.... eher nicht.
Warum sollte Dein Vater das verweigern?
Kennst Du einen Grund?

Du möchtest Deinen Vater nicht mehr sehen.... dann schicke ihm eine Mail, ob er was dagegen hat, wenn Du mit 17 den Führerschein machst.
Kommt ein 'egal' oder keine Antwort, dann kann Deine Mutter alleine unterschreiben.
Seine Mail war dann die Zustimmung.
Was meinst du mit "Seine Mail war dann die Zustimmung"? Wenn keine Antwort kommt, hat sich doch daraus nichts ergeben oder?
 

Uri

Aktives Mitglied
Was meinst du mit "Seine Mail war dann die Zustimmung"? Wenn keine Antwort kommt, hat sich doch daraus nichts ergeben oder?
Doch.
Die Wohlverhaltenspflicht und Fürsorgepflicht gilt. Er ist zur Antwort verpflichtet.

Antwortet er nicht, das kann man das als Freibrief werten, dass alle Entscheidungen OK sind.

Kritisch wäre es nur, wenn er die Mail nicht bekommen hat. Mach das gewissenhaft. Dann kann man Dir nichts vorwerfen. Er sollte eine Möglichkeit haben, Dein Anliegen wahrzunehmen.
 

Odin Dietrich

Mitglied
Doch.
Die Wohlverhaltenspflicht und Fürsorgepflicht gilt. Er ist zur Antwort verpflichtet.

Antwortet er nicht, das kann man das als Freibrief werten.

Kritisch wäre es nur, wenn er die Mail nicht bekommen hat. Mach das gewissenhaft. Dann kann man Dir nichts vorwerfen. Er sollte eine Möglichkeit haben, Dein Anliegen wahrzunehmen.
Wie meinst du das? Soll ich, falls er nicht antwortet, einfach nur die Unterschrift meiner Mutter nehmen?
 

Uri

Aktives Mitglied
Wie meinst du das? Soll ich, falls er nicht antwortet, einfach nur die Unterschrift meiner Mutter nehmen?
So würde ich es machen.

Aber ich würde ihn ganz ehrlich und gewissenhaft einbeziehen.
Ich meine damit, er muss von Deinem Anliegen erfahren.

Du kann ihn auch bitten bis zu einen bestimmten Datum Bescheid zu geben.
Ansonsten kann man auch von 14 Tagen ausgehen bzw. im Urlaub ggf. mehr.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Deine Anfrage ist recht klug formuliert- alle Achtung.
Anscheinend hast Du Dich mit der Materie auseinander gesetzt.

Also schauen wir mal, was denn (meiner Ansicht nach!) so passiert.
Du gehst also zur Fahrschule und willst einen Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Da Du minderjährig bist, ist der Vertrag - vielleicht - nicht vom "Taschengeldparagraph" umfasst und demnach so lange schwebend unwirksam, bis der oder die Erziehungsbevollmächtigten zustimmen.

Bei dem Vertrag der Ausbildung wird es um drei Komponenten gehen.

Die erste wäre, dass Du Dich in Gefahr eines Unfalls in der Praxisausbildung begibst. Man darf sich fragen, ob es gerechtfertigt wäre, Dir diese "Gefahr" zu untersagen. Immerhin darfst Du bereits heute Strassen überqueren.

Die zweite wäre, dass Du etwas lernst. Man darf sich fragen, ob Dir Lernen verboten werden darf.

Die dritte wäre, dass die Ausbildung Geld kostet.
Hier muss man sich fragen, ob es ein Verbot geben kann, wenn sich jemand bereit erklärt, die Ausbildungskosten zu tragen. Denn dadurch wäre eine Beeinträchtigung - sprich Befürchtung eines Anderen, hinfällig.

Auf der folgenden Seite wurde - für mich recht nachvollziehbar, und zwar wenn man jedes Wort auf die Goldwaage legt - erklärt, was zu tun ist:

Also würde ich mich an Deiner Stelle im Einvernehmen mit Mutter allen Ernstes darüber hinweg setzen, dass/ob Vater zustimmt - ABER: das Risiko kalkulieren.
Das heisst:
Du beantragst - was Du darfst - die Ausbildung der Fahrerlaubnis bei den Behörden, nimmst am Unterricht teil, vereinbarst aber vorab(!) mit der Fahrschule, dass absolvierte Lerninhalte von der Fahrschule notfalls "auf Eis" gelegt werden, sprich. dass eine pause einzutreten hat bis Du 18 bist, falls es Schwierigkeiten gibt.

Auf die Art kannst Du bereits legal anfangen und hast die Hintertüre offen, falls etwas nicht klappt.

Ich möchte Dich aber bitten, noch auf andere Reaktionen von usern zu warten, die mir ggf vorwerfen mögen, was an dem Rat (juristisch) illegal ist, damit ich dann Abstand davon nehmen kann. Ok?
 

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