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abgegebene google Bewertung, Beschwerde vom Anwalt

G

Gelöscht 5176

Gast
@Frustrierter Walfisch:
Wie soll man überheblich(=arrogant) anders ausdrücken? Ich bleibe grundsätzlich bei Bewertungen sachlich und erläutere meine Bewertung.
Unangenehm hat ja nichts mit Überheblichkeit zu tun.
Wenn du deine Aussagen begründen kannst, dann darfst du auch das Wort arrogant verwenden.

Das musste selbst eine Staatsanwältin in Augsburg erfahren.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Die Frage ist, was dir das jetzt gebracht hat. Ich hätte das gar nicht so nah an mich ran gelassen und hätte mir dann eben beim nächsten Mal jemand anderen gesucht.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Angesichts der Tatsache, dass vor allem der Deutsche kritikfaul ist, halte ich das engagierte Verhalten der TE für OK bis lobenswert.

Ich persönlich würde bei sowas immer darauf achten, wieviel Zeit und Nerven ich dabei investieren möchte.

Über das Wort "arrogant" kann man vielleicht streiten. Vielleicht kann man sich ja auch auf 1 von 5 Sternen beschränken mit dem Hinweis, dass sich die schlechte Bewertung auf das zwischenmenschliche Verhalten des Arztes bezieht.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Ich habe auch schon online bewertet. Ich habe auch schon online-Bewertungen gelesen und teilweise sind die auf erschreckend niedrigem Niveau und teilweise geschäftsschädigend, wenn man sich davon beeinflussen lassen würde. "Arrogant" finde ich schon fast zu hart. Man hätte das auch umschreiben können "schlechten Tag gehabt" oder so ähnlich... Aber wenn man eben die Konsequenzen tragen möchte, dann schreibt man eben die Kritik direkt. Ist ja auch in Ordnung, ich würde das nicht machen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Angesichts der Tatsache, dass vor allem der Deutsche kritikfaul ist, halte ich das engagierte Verhalten der TE für OK bis lobenswert.

Ich persönlich würde bei sowas immer darauf achten, wieviel Zeit und Nerven ich dabei investieren möchte.

Über das Wort "arrogant" kann man vielleicht streiten. Vielleicht kann man sich ja auch auf 1 von 5 Sternen beschränken mit dem Hinweis, dass sich die schlechte Bewertung auf das zwischenmenschliche Verhalten des Arztes bezieht.
Mit den wenigen Sternenvergabe gibt es Gerichtsurteile. Du darfst scheinbar nicht einen Stern ohne Begründung vergeben. Unter anderem haben das andere Patienten bei der Praxis gemacht und deren Anwalt ist dagegen vorgegangen. Scheinbar mit Erfolg.
 
G

Gelöscht 115111

Gast
@Frustrierter Walfisch:
Wie soll man überheblich(=arrogant) anders ausdrücken? Ich bleibe grundsätzlich bei Bewertungen sachlich und erläutere meine Bewertung.
Unangenehm hat ja nichts mit Überheblichkeit zu tun.
Wenn du deine Aussagen begründen kannst, dann darfst du auch das Wort arrogant verwenden.

Das musste selbst eine Staatsanwältin in Augsburg erfahren.
Du kannst das machen wie Du möchtest. Wollte Dir nur mit dem link die Info geben, das es eben auch nach hinten losgehen kann. Die Hundebesitzerin hatte einem Arzt der Tierklinik ebenfalls Attribute zugeteilt, die letztlich zu der Verurteilung führten. Prinzipiell has Du recht, aber die Frage ist immer ob es den Ärger wert ist.
 
G

Gelöscht 115111

Gast
Angesichts der Tatsache, dass vor allem der Deutsche kritikfaul ist, halte ich das engagierte Verhalten der TE für OK bis lobenswert.
Sicher. Auch Don Quijote's Ansichten waren ehrenwert und rein, und doch ob man ihm unbedingt nacheifert ist Geschmackssache. (Der Deutsche ist kritikfaul? Huh? Ich glaube ich habe in den letzten 20 Jahren was verpasst). Geht ja nicht um lobenswert, sondern wieviel Ärger man sich einfängt in Bezug zu welchem Ergebnis.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@Frustrierter Walfisch:

Der Fall von dem du hier berichtest, verhält sich aber anders.
Tatsachenbehauptungen, die aufgrund von Videoaufzeichnungen der Klinik widerlegt wurden.

Hier gilt wie immer nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Ich habe nicht gesagt, die Therapeutin ist ein kleiner Giftzwerg - während sie in Wirklichkeit 1,85Meter groß ist. Das wäre eine Lüge und würde nicht den Tatsachen entsprechen.

"überheblich" ist meine Meinungsäußerung über die Person, die ich auch begründe.
Das ist Voraussetzung einer freien Meinungsäußerung.


Ich weiß was du mir sagen willst, der ganze ärger für NICHTS....., aber bei manchen Dingen geht es mir echt ums Prinzip. Das heißt aber auch, eventuellen Ärger in Kauf nehmen.
Der bequeme Weg ist nicht immer der einfachere Weg.

Wenn Menschen alles klaglos hinnehmen, wären wir nie in einer Demokratie gelandet.
Jeder Mensch muss selbst entscheiden, wo seine Grenzen sind, was er in Kauf nehmen möchte und was nicht.
Wobei ich mittlerweile der Meinung bin, das ganze tamtam mit der Bewertung kann man vergessen.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Mit den wenigen Sternenvergabe gibt es Gerichtsurteile. Du darfst scheinbar nicht einen Stern ohne Begründung vergeben. Unter anderem haben das andere Patienten bei der Praxis gemacht und deren Anwalt ist dagegen vorgegangen. Scheinbar mit Erfolg.
Habe ich noch nie gehört, dass man das nicht darf. Sieht man glaubich auch öfters.

Du hast wahrscheinlich keine Links zu diesbezüglichen Urteilen?

Oder irgendeinen Hinweis irgendeiner Bewertungsplattform, dass dies nicht erlaubt sei?
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Sicher. Auch Don Quijote's Ansichten waren ehrenwert und rein, und doch ob man ihm unbedingt nacheifert ist Geschmackssache. (Der Deutsche ist kritikfaul? Huh? Ich glaube ich habe in den letzten 20 Jahren was verpasst). Geht ja nicht um lobenswert, sondern wieviel Ärger man sich einfängt in Bezug zu welchem Ergebnis.
Auf Kritik ganz zu verzichen, ist aber doch wohl auch falsch. Das hätten so manche Schlechtmenschen gerne ;-).
 

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