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Zusammenleben mit zukünftiger Partnerin und Miete verlangen?

fragesteller88

Aktives Mitglied
Das kann ich dir beantworten. Das Haus ist nicht teilbar und die Eltern haben das Recht auf Niesbrauch. Das heißt ihm gehört das Haus zwar, aber seine Eltern haben Verfügungsgewalt über ein Teil des Hauses. Heißt sogar die könnten heute ein Zimmer dieses Hauses an irgendwen vermieten, mit Küche, Garten und Badbenutzung. Und der TE könnte gar nichts dagegen machen und sehe keine Mieteinahmen davon.

Von daher ist das Haus im gesamten zu vermieten tatsächlich
schwierig. Seine Eltern müssen weiterhin Zugriff darauf haben. Ausser natürlich sie stimmen schriftlich beim Notar zu. Dann steht Ihnen aber auch ein Teil der Miete zu.

Aber Fragesteller, du kannst zu einem Anwalt gehen und dich mal vernünftig beraten lassen. Vielleicht ist doch was machbar. Kommt ja auch auf die Verträge an die ihr gemacht habt. Das ist eh längst überfällig.
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten.

Meine Eltern haben auch kein Interesse mehr etwas an dem Haus zu machen. Da der Vorschlag mir ihrem Auszug von mir kam und da unser Verhältnis sowieso schwierig ist.
 

cucaracha

Urgestein
Du könntest Zimmer untervermieten...wenn jemand als Mieter eingetragen ist.
oder du dich offiziell bei deinen Eltern als Mieter einträgst.
Mieter wirst du schwer los, wenn etwas nicht klappt...Untermieter kannst du leicht loswerden, wenn etwas schief läuft.
 
G

Gelöscht 69940

Gast
Du kannst beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, wenn du dir es so nicht leisten kannst. Von daher lasse dich bitte vernünftig beraten, egal was deine nächsten Schritte sind. Das ist das einzig sinnvolle was man dir raten kann. Es gibt Wege und Lösungen, dein Anwalt wird alles prüfen und kann dir realistische Lösungen nennen.
 

fragesteller88

Aktives Mitglied
Du kannst beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, wenn du dir es so nicht leisten kannst. Von daher lasse dich bitte vernünftig beraten, egal was deine nächsten Schritte sind. Das ist das einzig sinnvolle was man dir raten kann. Es gibt Wege und Lösungen, dein Anwalt wird alles prüfen und kann dir realistische Lösungen nennen.
Wäre nicht ein Notar sinnvoller?
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Meine persönliche Meinung:

Die potentielle Freundin müsste woanders auch Miete und Nebenkosten bezahlen.
Warum soll sie also bei dem TE umsonst wohnen?

Mein früherer LG hat bei mir auch Miete bezahlt, ganz offiziell und nicht unter der Hand. Ich habe die dann auch ganz normal versteuert.
Er hat sich da durch einiges Geld eingespart, seine frühere Miete für Wohnung und Büro waren wesentlich teurer.

Auch mein Mann zahlt seiner LG Miete, da er in deren Haushalt lebt.
Im Gegensatz zu mir und der LG meines Mannes muss unser TE sogar noch Kredite bedienen.

Es ist doch für alle eine Win Win Situation.
An TE:
du kannst natürlich nicht Miete für ein 3 stöckiges Haus verlangen. Deine Partnerin sollte natürlich nicht mehr bezahlen, als sie bisher bezahlt hat, eher weniger. Es soll ja eine WIN WIN Situation für beide sein.
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten.

Meine Eltern haben auch kein Interesse mehr etwas an dem Haus zu machen. Da der Vorschlag mir ihrem Auszug von mir kam und da unser Verhältnis sowieso schwierig ist.
Da sitzt Du ja in einer netten Misere.

Worauf bezieht sich das Nießbrauchrecht? Einen Teilbereich oder das komplette Haus?


Hier steht aich etwas zur Vermietung:

 
G

Gelöscht 84793

Gast
Würde ich die Hälfte der Miete in einer Mietwohnung an meinen Partner zahlen? Definitiv ja.


Würde ich das Haus meines Partners zur Hälfte abbezahlen ohne irgendeine Sicherheit(Vertrag das ich das Geld bei einer Trennung zurück bekomme oder mit im Grundbuch stehe)? Definitiv nein!
 

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