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Hartz IV: Muss man Geld für Fahrtkosten aufheben?

H

Hast

Gast
Wie wäre es mit einer Monatskarte. So habe ich das gemacht. Sofern du tatsächlich täglich hin musst. Da du dann ehe dafür nur die Hälfte zahlen musst. Statt immer einzel Ticket zu kaufen. Also musst dann schon vorzeigen das du Geld vom Staat bekommst. Aber dafür müsste ich dann auch nur noch 20€ statt 40€ zahlen. Ich wusste nicht das ich das Geld eigentlich vom Amt bekomme. Habe ich erst vor kurzen erfahren. Daher würde ich das vorher absprechen. Und manchmal machen sie auch eine Ausnahme und geben einen Vorschuss. So weg bleiben würde ich nicht. 30% ist nicht wenig. Und netter werden sie auch nicht.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
@Reibekuchenprinzessin:
Ich bekomme vom Jobcenter auch mehr wie 546 Euro. Du hattest aber nach dem Geld gefragt was ich am 30. April vom Jobcenter erhalten habe. Und das waren eben 546 Euro. Mehr habe ich für diesen Monat vom Jobcenter noch nicht erhalten und ich erwarte auch nicht unbedingt, dass da vor Fortsetzung der Maßnahme noch was kommt.
 
A

Ano666

Gast
Hallo TE,
wenn Du eine Maßnahme machst, müsste man Dir doch so eine Eingliederungsvereinbarung gegeben haben. Die müsstetst Du auch unterschrieben haben.
Darin steht normalerweise auch, dass Du Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hast und wie das in Deinem Fall abläuft. Sprich, wenn Du mit dem Auto fährst bekommst Du 0,20€ pro km oder wenn du mit den Öffis fährst musst Du die Tickets aufbewahren und einreichen. Die Kosten gibt es rückwirkend erstattet.
Dein Sachbearbeiter muss Dich da auch im Gespräch drauf hinweisen und es dann individuell mit in der Vereinbarung aufnehmen.
Schau mal in dem Vertrag nach, ob da was zu steht.
 
G

Gelöscht 84793

Gast
@Reibekuchenprinzessin:
Ich bekomme vom Jobcenter auch mehr wie 546 Euro. Du hattest aber nach dem Geld gefragt was ich am 30. April vom Jobcenter erhalten habe. Und das waren eben 546 Euro. Mehr habe ich für diesen Monat vom Jobcenter noch nicht erhalten und ich erwarte auch nicht unbedingt, dass da vor Fortsetzung der Maßnahme noch was kommt.
Ja und wieso hast du für April nur so wenig bekommen? Dafür muss es doch einen Grund geben?
 
G

Gelöscht 114641

Gast
@Ano666:
Meine Eingliederungsvereinbarung war nur bis 30. April gültig. So oder so stand da aber auch nichts von Fahrtkosten drin, auch nichts von der Maßnahme.
Ich habe bereits im Fahrtkostenantrag angegeben, dass ich mit dem Bus anreise. Die Fahrkarten aufbewahren oder einreichen musste ich noch nie.

@Reibekuchenprinzessin:
Das ist immer so, dass mir das Geld in 2 Raten ausgezahlt wird. Einmal zum 01. des Monats und dann der Rest im Laufe des Monats oder auch mal im nächsten Monat.
 

Bergere.S

Aktives Mitglied
Das ist immer so, dass mir das Geld in 2 Raten ausgezahlt wird. Einmal zum 01. des Monats und dann der Rest im Laufe des Monats oder auch mal im nächsten Monat.
Gibt es dafür einen speziellen Grund? Denn vorgesehen ist das so nicht:

Hartz IV wird monatlich immer im Voraus für den Monat der Hilfebedürftigkeit ausgezahlt. Die Leistungen müssen auch immer zwingend im Voraus gezahlt werden, um die Bedarfsdeckungsfunktion zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten und den Leistungsempfängern am ersten Werktag des Monats, in dem Hilfebedürftigkeit besteht, zur Verfügung stehen. Aus Vereinfachungsgründen werden die Leistungen für ganze Monate erbracht, wobei ein voller Monat mit 30 Tagen gerechnet wird.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Der offizielle Grund lautet, dass ich über schwankendes Einkommen verfüge, was jedoch nicht stimmt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Auch wenn es nicht hilft: Man muss eigentlich immer etwas Geld auf Reserve haben, auch als Hartz 4 Empfänger.
Das Paradebeispiel ist: Waschmaschine geht kaputt. Oder sagen wir du hast als Hartz 4 Empfänger ein Auto und das bleibt liegen aber du musst dringend irgendwo hin -> Ticket für ÖPNV

Das Jobcenter versucht dabei Überzahlungen zu vermeiden.
Stell dir vor, du bekommst für die Maßnahme Fahrkosten aber fährst dann nicht hin sondern verbrauchst das Geld für was anderes.
Das gleiche bei Arbeitseinkommen, welches schwankt. Das Jobcenter zahlt im zweifel lieber zu wenig als zuviel und gleicht das später aus.

Das kann im Einzelfall ärgerlich sein, aber es ist eben genauso wie im Erwerbsleben. Man muss mit dem Geld haushalten und nicht alles schon zur Mitte des Monats ausgeben haben.
 

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