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Gelöscht 71014
Gast
ich sag ja nichts anderes aber entweder lesen hier einige leute nicht richtig oder sie sind die experten für behinderten wohnheime (natürlich nicht wie man ja merkt). achja wusste nicht das man eine spezielle ausbildung braucht um leuten die zähne zu putzen .... sachen gibts 😀 !
der treaderstellering bleibt auch die chance das ganze per anwalt zu klären aber ich seh für die TE kaum eine zukunft zumindestens in der einrichtung wo sie ist.
ich würde auch nicht mit jemandem zusammen arbeiten wollen der die pflege verweigert ~ ... es wäre mehr als gerecht der TE zu kündigen!
Für Pflegehilfetätigkeiten benötigt es eine Ausbildung zum Pflegehelfer*in. Ist auch im SGB XI festgeschrieben. §71 (3)