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Umsatzsteuer Problem

mikenull

Urgestein
Ja, ne, Du bist selbstverantwortlich. Du hast alles zu tun, die richtigen Angaben zu machen. Den Einspruch kannst Du - bzw. mußt Du unbedingt - machen. Wenn das erstmal rechtskräftig ist, wird es nämlich ganz schwer, etwas dagegen zu tun. Ich glaube nicht, daß die einen Steuerzahler warnen müssen. Die setzen einfach voraus, daß sich die Leute auskennen. Einen Einspruch mußt Du nicht begründen. Das hat Zeit. Aber allein die Unwissenheit ist sicher zu wenig.
( ich sage das alles ohne Gewähr! ) Ich muß da auch zuerst nachdenken, was da eine gute Strategie wäre.
Ein Steueranwalt wäre jedenfalls notwendig.
 
K

kasiopaja

Gast
Ja, ne, Du bist selbstverantwortlich. Du hast alles zu tun, die richtigen Angaben zu machen. Den Einspruch kannst Du - bzw. mußt Du unbedingt - machen. Wenn das erstmal rechtskräftig ist, wird es nämlich ganz schwer, etwas dagegen zu tun. Ich glaube nicht, daß die einen Steuerzahler warnen müssen. Die setzen einfach voraus, daß sich die Leute auskennen. Einen Einspruch mußt Du nicht begründen. Das hat Zeit. Aber allein die Unwissenheit ist sicher zu wenig.
( ich sage das alles ohne Gewähr! ) Ich muß da auch zuerst nachdenken, was da eine gute Strategie wäre.
Ein Steueranwalt wäre jedenfalls notwendig.
Der Steuerberater hätte es wissen müssen. Den kann man auf jeden Fall in Haftung nehmen. Dazu hat er eine Haftpflichtversicherung..
 
K

kasiopaja

Gast
Bisher hatte ich nichts mit den Umsätzen zu tun aber mich hat das Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft und gesagt, dass ich die Umsatzgrenzen überschritten habe. Allerdings kommt die Forderung der Umsatzsteuer erst jetzt, knapp 5 Jahre später...
Die können bis 7 Jahre zurückgehen. Das ist erlaubt.

Hast Du denn die Belege alle aufgehoben von damals?

Gesetzlich wärst Du dazu verpflichtet.

Hast Du schon mal ausgerechnet wie hoch die tatsächliche Umsatzsteuer - Schuld wäre?

Ausgehend von den Belegen, die die verwendet hast?
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
Du rechnest Dir die Sache schön.

Du willst es vermutlich nicht hören, aber die Umsatzsteuernachzahlung könnte noch Dein kleinstes Problem werden.

Deine EÜR Angaben sind dem Finanzamt sehr wahrscheinlich nicht plausibel. Rechne damit, dass sie die Schlinge enger ziehen, bis zu einem möglichen Strafverfahren.

Du hast ganz einfach zu hohe Ausgaben für eine Dienstleistung.
Hier nochmal mein Posting mit den ungefähren Zahlen: https://www.hilferuf.de/forum/finanzen/274744-umsatzsteuer-problem-17.html#post3823463

1) Du wärst nach Deinen Angaben für weniger als 1,-€/Brutto pro Stunde durch die ganze Republik gefahren. Das ist verdächtig.
2) Ob ein Abschluss zustande kommt ist Dein Risiko. Aber Du gehst mit erheblichen Reisekosten in Vorleistung. Gem. Deinem geringen Gewinn, sagen wir mal 400,-€ Reisekosten für mögliche 450,-€ Provisionsgewinn pro Einsatz.
3) Du bist Student. Da hat man theoretisch nicht immer Zeit zum Arbeiten. Ich vermute das FA wird versuchen Deine Studienzeiten mit Deinen Reisekostenabrechnungen zu doppeln, um Dich auf Betrug zu checken.
4) Zwischen 17.500€ Kleinunternehmerregelung und rund 200.000€ Umsatz besteht ein so großer Unterschied, dass es wirklich schwer ist zu glauben, dass Du dachtest, dies bliebe folgenlos. Auch das dürfte für das Finanzamt ein Hinweis sein, Dich genau durchzuchecken. Denn wer hier keinen Unterschied sieht, der dürfte auch weitere Abrechnungfehler begangen haben. So sicherlich die Logik des FA...

4) Umsatz bei Dienstleistung
Du schriebst fünf-stellige Nachforderung für UmSt.
Sagen wir das Finanzamt fordert 30.000€ UmSt. - dann wäre Dein Brutto-Umsatz 190.000,-€ gewesen.
Sagen wir auf einen Zeitraum von Drei Jahren - ca. 63.000,-€ pro Jahr.
Du warst unterhalb der Einkommenssteuergrenze - d.h. sagen wir ca. 10.000,-€ Gewinn pro Jahr.
Das bedeutet, Deine Ausgaben beliefen sich auf ca. 160.000,-€ (bei 190.000,-€ Umsatz) - das sind extrem hohe Ausgaben für eine Dienstleistung.
Dein Gewinn ist für eine Dienstleistung bedeutend zu niedrig - kein Wunder, dass das Finanzamt vermutet, dass sie beschummelt werden und Dich deshalb nun sehr genau durchprüfen.
Zum Verständnis:
Ein Produzent mit Wareneinkauf kann durchaus Gewinnmargen von 5% haben - ein Dienstleister jedoch nicht!
Brutto Einnahme .... 190.000,-€
Brutto Ausgabe ...... 160.000,-€
Gewinn ................... 30.000,-€
Mit welcher Begründung hast Du solch hohe Ausgaben gehabt? Was sind das für Ausgaben?
zu 1)
Wie kann ich dem Finanzamt denn überhaupt diese Ausgaben in Rechnung stellen?

zu 4)
Ich war Charity Fundraiser und habe für meine Tätigkeit im bundesweiten Aussendienst recht hohe Provisionen bekommen. Mein Auftraggeber hat bei seinem Provisionsmodell berücksichtigt, dass man als Charity Fundraiser hohe Ausgaben hat, welche man ja von den Provisionen zahlen muss. Zu diesen Ausgaben gehörten: Mieten für Hotelzimmer, Appartements oder Ferienwohnungen, Anreise und Abreisekosten, Fahrten zum Einsatzort, Fahrten zu Presseterminen, Orgaterminen und Seminaren, Mietfahrzeug (Zuzahlung zur Miete + Versicherung), Schreibwaren, Porto, Arbeitsmaterial, Handykosten, Internetkosten (in manchen Unterkünften, musste das WLAN seperat bezahlt werden, z.B. Freischaltcodes für den Hotspot), Bekleidung usw. Da kam schon einiges zusammen.

Also waren es zwar immer schöne hohe Umsätze aber auch sehr hohe Kosten und deshalb nur ein kleiner Gewinn. Doch wie gesagt, als Ferienjob für einen Studenten wars ok...
Ausgaben: per Umsatzsteuererklärung durch Zusammenrechnen Deine bezahlten Umsatzsteuer.

Das Finanzamt hat genug Daten von anderen Steuerzahlern, um zu checken, wie hoch normalerweise die Ausgaben bei solcher Tätigkeit sind. Alles darunter ist: erstmal unplausibel.

Achte darauf, dass alle Deine Ausgaben plausibel und begründbar sind.
Sollte sich etwas doppeln (versehentlich natürlich :)), dann überlege wie Du dem Finanzamt zuvorkommen kannst.
 

mikenull

Urgestein
Na ja, so schlimm sehe ich das ( noch ) nicht. Wenn Einspruch eingelegt wird, kann man das auf jeden Fall mit der bezahlten Umsatzsteuer für die Ausgaben verrechnen. Darauf werden sie sich wohl einlassen. Dann könnten sie fragen, wovon der Mann gelebt hat. Das habe ich schon erwähnt.
 

Uri

Aktives Mitglied
Na ja, so schlimm sehe ich das ( noch ) nicht. Wenn Einspruch eingelegt wird, kann man das auf jeden Fall mit der bezahlten Umsatzsteuer für die Ausgaben verrechnen. Darauf werden sie sich wohl einlassen. Dann könnten sie fragen, wovon der Mann gelebt hat. Das habe ich schon erwähnt.
Ja. Niemand weis das. Es sollte klar sein, dass das FA bei Unplausibilität erstmal die "Schlinge" enger zieht und weitere Daten sammelt.

Du bliebst jedes Mal unterhalb der Steuergrenze. D.h. es wurde nie Einkommenssteuer bezahlt. Das ist verdächtig (bei solch hohen Umsätzen).
Wenn Du alles begründen kannst - kein Problem.

Wenn das FA gem. ihrer Datenlage davon ausgeht, dass bei 200T€ Dienstleistung, sagen wir mindestens 140T€ Gewinn übrig bleiben müssten, dann wäre dem Staat ein durchaus hoher Betrag an Einkommenssteuer durch die Lappen gegangen.
Das wird man vermutlich nachkontrollieren wollen.

Meine Vermutung: die Umsatzsteuer (prüfung?) ist nur ein erster Schritt.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
ohne jetzt den Finanzbeamten was Böses zu wollen - oft blicken die selbst nicht durch, hinterfragen auch nichts oder wollen manchmal gar nichts hinterfragen um nicht unnötig Arbeit zu haben.

Vielleicht hat der TE Glück und die wollen wirklich nur die Umsatzsteuer. Er hatte auch hohe Ausgaben und dementsprechend Steuern bezahlt. Vielleicht bleibt am Ende wenig über.

Was mir nicht ganz einleuchtet - er schrieb keine Rechnungen, die Provision kam einfach so? Aber irgendeine Abrechnung muss es doch gegeben haben - mir geht das nicht so Recht in den Kopf.
Sein AG hat bei der Provision die Steuer drauf, die er dann selbst irgendwie wieder gegenrechnet ?
 
K

kasiopaja

Gast
Die Abrechnung macht ja der Auftraggeber. Und der zahlt dann die Provision an den Handelsvertrer aus. Dafür genügt ( dem Auftraggeber ) ein Beleg.
Nicht wenn das ganze umsatzsteuerpflichtig wird, dann muss die Umsatzsteuer zwingend ausgewiesen werden.

Da das aber eigentlich nur der Auftragsempfänger beurteilen kann , so muss dieser eigentlich eine Rechnung ausstellen, in der eben entweder die Umsatzsteuer ausgewiesen ist oder auch nicht. Je nach dem.

Um den ganzen Sachverhalt zu beurteilen müsste man sowieso den Fall direkt vor Augen haben.

Darum auch der Anwalt für Steuerrecht. Der hat dann alles zusammen in seiner Hand.

Jeder andere kennt nur Teile des Sachverhalts.
 

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