Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ich will die Trennung, habe aber finanzielle Sorgen

Vorsicht bei übereiltem Auszug mit minderjährigen Kindern ohne Absprache mit dem Erzeuger. Das kann ins Auge gehen.

Das habe ich gar nicht vor. Ich würde nie alleine über die Kinder bestimmen. Sie sollen alleine entscheiden, wo sie leben möchten.

Ziehe ich jetzt alleine aus, da er sich stur stellt, bin ich aber automatisch eine schlechte Mutter, die ihre Kinder nicht liebt. Also bin ich momentan irgendwie hilflos. So ist es auf Dauer nicht zu ertragen, der andere Weg ist auch keine Lösung. Dann zeige ich, dass mir meine Kinder egal sind.
 
Kannst du denn nachweisen, dass die Schulden für gemeinsames verwendet wurden?
Leider nicht. Nur das Schlafzimmer. Da wir aber seit Jahren getrennt schlafen und ich das Schlafzimmer nutze, sieht es da wohl schlecht aus. Die anderen Schulden haben nichts weiter mit uns gemeinsam zu tun.

Parallel dazu würde ich mich an deiner Stelle trotzdem schon mal nach einer Wohnung umschauen und prüfen, ob dir ein Wohnberechtigungsschein mit deinen Kids zusteht.
Wie schon erwähnt, ich wünsche keinen Rosenkrieg und möchte nicht ohne sein Einverständnis über die Kinder entscheiden. Damit hätte ich vor Gericht schlechte Karten. Es ist ja auch keine Gewalt oder ähnliches im Spiel. Wir haben halt einfach unterschiedliche Ansichten einer Ehe.

Könnte dir helfen bei der Wohnungssuche.
Das ist lieb von dir, danke.
 
@ kessie

bei mir wurde zb bei der wohnungsgesellschaft nichtmal nach Schulden gefragt, vielleich ersrmal Sozialwohnungen abklappern ( alleinererz. mit 2 kids solltest du n Anspruch auf n wbs haben)
 
Hier in Berlin leider schwierig und dazu noch eine bezahlbare Wohnung zu finden. Aber ich werde mich auf die Suche machen. Mir bleibt ja nichts anderes übrig.

Vergiss nicht das du für die Kinder auch Unterhalt bekommen würdest. Es ist schon etwas mehr Einkommen vorhanden als lediglich von deinem Arbeitgeber. Müsstest dir halt mal ausrechnen lassen wie viel das sein könnte.
 
@TE

Wenn Du ernsthaft vorhast zu gehen, würde ich raten, alles was Du zur Scheidung brauchst, beispielsweise Einkommensteuererklärungen und Gehaltsnachweise Deines Mannes, jetzt schon zu kopieren und auszulagern, bevor Du nachher jedes Blatt Papier einzeln einklagen musst.
 
Vergiss nicht das du für die Kinder auch Unterhalt bekommen würdest.

Er ist seit zwei Monaten arbeitslos und bemüht sich nicht um eine neue Arbeitsstelle. Ich kenne da die Rechtslage nicht zwecks Unterhalt. Momentan arbeite nur ich Vollzeit. Ich werde jetzt aber von Steuerklasse 5 auf 4 wechseln. Bringt mir dann wenigstens 300 € mehr netto. Die jetzige Miete könnte ich mit dem Steuerklassenwechsel alleine aufbringen. Wohnen seit mittlerweile 14 Jahren in dieser Wohnung. Wenn ich mir da vergleichbare Wohnungen anschaue, bin ich hier noch gut dran.
 
Cool.
Dann wird das Gericht entscheiden, dass du mit den Kindern in der Wohnung bleibst.

Vorausgesetzt, die Kinder wollen bei mir bleiben. Aber ich hatte sie schon mal gefragt, sie wollen auf keinen Fall mit ihm allein zusammen bleiben. Wahrscheinlich muss ich dann wohl oder übel diesen Weg gehen und die Trennung dann gemeinsam in der Wohnung hier durchziehen. Dann soll das Gericht zwecks Wohnung entscheiden.
 
Aber nächste Woche hast du ja den Termin beim Anwalt, der dich über etwaige Unterhaltsansprüche, deren Voraussetzungen, Höhe und Dauer informieren wird.

Ja, den sie dann zu zahlen hat wenn sie das Trennungsjahr einläutet!!
Das Unterhalt auch in die andere Richtung fließen kann, ist euch gerade nicht bewusst, oder?

Trennungsunterhalt nach der 3/7 Regelung. Herzlichen Glückwunsch.

:undweg:
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben