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Abgeschlossenes Abitur Wiederholen

Ich "suche" nicht die Schuld bei der Schule. Sie ist in der Hinsicht schuldig einem falsche Versprechen zu machen, und die Konsequenzen dann nicht zu tragen.

Ja, ich hätte wechseln können, aber zu Beginn der 11.Klasse war ich mir unsicher, ob ich jetzt nach all der Zeit an eine ganz andere Schule gehen sollte, ob ich das packen würde.
Als ich aber dann nach einem halben bis ganzem Jahr doch gerne bereit war zu wechseln und neuanzufangen, durfte ich das nicht, obwohl es einige gibt, die die 11. Freiwillig wiederholen können. Wie gesagt, hätte den Antrag Trotzdem Gestellt, wenn der Oberstufenleiter mir das gesagt hätte, aber der ist sowieso ein ganz Komischer. Und das ist keine subjektiv-frustierte Meinung. Selbst die Lehrer verloren mal das eine oder andere Wort über ihn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ding ist gelaufen. Du sagst ja selbst, du warst unsicher und danach war die eine Chance weg. Vielleicht hättest du mehr darauf bestehen sollen. Aber das weiß man in der Nachschau immer besser.

Du solltest das akzeptieren und jetzt das für dich abschließen.
 
Update: Auf der Website des Hessischen Kultusministeriums steht bezüglich des "Online-Abiturerwerbs":

https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulabschluss/nichtschuelerabiturpruefung


Am Anfang stehen drei Bedingungen zur Teilnahme. Da steht aber nicht, dass das Abitur an einer Schule nach dem Absolvieren Ausschlusskriterium darstellt, oder?
Demzufolge sollte ich doch an sowas teilnehmen dürfen?
Nein, da steht etwas vom zweiten Bildungsweg. Da Du das Abitur aber bereits auf dem ersten Bildungsweg erworben hast, bist Du automatisch ausgeschlossen.

Das mit dem Abitur ist eine fixe Idee von Dir.
 
Am Anfang stehen drei Bedingungen zur Teilnahme. Da steht aber nicht, dass das Abitur an einer Schule nach dem Absolvieren Ausschlusskriterium darstellt, oder?
Demzufolge sollte ich doch an sowas teilnehmen dürfen?

Lies doch mal den Anmeldebogen. Da musst du erklären, dass du noch an keiner Prüfung teilgenommen hast.

Nutze die Zeit lieber indem du dich um deinen weiteren Buldungsweg zu kümmern.
 
Update: Ich hatte gestern Nachmittag den vereinbarten Termin über die Situation mit einem Anwalt.
Zwar wie ihr alle vorrausgeschaut habt und ich eigentlich auch so befürchtet habe, kann ich jetzt keine Zweitchance erfordern.


ABER:
Die Begründung des Oberstufenleiters, dass ich den Leistungkurs nicht wechseln dürfte, weil die Mindestanzahl nicht erreicht werde könne ohne mich, sei rechtswidrig und dementsprechend nicht mein Problem. Zumal der Kurs eine erzwungene Drittwahl. Hat sich leider in meinem Durchschnitt bemerkbar gemacht.


Vielleicht hilft dieser Thread ja irgendwem in Zukunft.
Lasst euch nicht von euren Lehrern VERARSCHEN!
 
Hallo justbreathin,
Meine älteste Tochter hatte mir mal erzählt, dass man seine Abiturnote durch ein FSJ aufbessern kann, zwar nur um 1-2 Punkte oder so, vielleicht erkundigst du dich dahingehend mal.
Aber wenn du studieren willst, solltest du damit eher nicht Zeit verbringen, sondern dich auf dein Studium konzentrieren.

:blume:
 
Vielleicht hilft dieser Thread ja irgendwem in Zukunft.
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Der Fehler liegt aus meiner Sicht bei dir, weil du dich zu der Zeit nicht richtig informiert hattest. Jetzt im Nachhinein ist man immer schlauer. Ich schrieb ja bereits, dass noch die Möglichkeit bestanden hätte, eventuell die Schule zu wechseln, um die für dich perfekte Fächerkombination wählen zu können.

Es bringt dir weiterhin nichts, dich darüber aufzuregen und dich schlecht behandelt zu fühlen. Mach das in Zukunft anders, wenn dir etwas komisch vorkommt. Kläre das und informiere dich. Natürlich kannst du dich weiterhin ungerecht behandelt fühlen, aber es hätte Möglichkeiten gegeben. Für die Leistungen bist du alleine verantwortlich.
 
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