Hallo zusammen,
meine Frau arbeitet nicht, ich verdiene aber über der HARTZ 4-Einkommensgrenze bei einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Muss meine Frau überhaupt trotzdem einen Antrag auf HARTZ IV stellen? Wenn nicht, wie sieht's mit Lücken für die Rentenversicherung für sie?
Was und wo muss sie überhaupt einen Antrag auf etwas stellen bzw. muss sie das überhaupt? Vielleicht nicht unbedingt wegen der Rentenversicherung...
Abwandlung: was ist, wenn sie zudem noch einen Integrationskurs besucht?
Noch eine Frage dazu. Kann es überhaupt einen Zuschuss zum Integrationskurs seitens einer Behörde geben, wenn ich nur leicht über der HARTZ IV-Einkommensgrenze verdiene?
Danke
[FONT="]PS: Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3000 EUR und in diesem Jahr das Jährliche 33000 EUR, da mit dem Beschäftigungsverhältnis erst im Februar angefangen wurde.[/FONT]
Zitat Zitieren
meine Frau arbeitet nicht, ich verdiene aber über der HARTZ 4-Einkommensgrenze bei einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Muss meine Frau überhaupt trotzdem einen Antrag auf HARTZ IV stellen? Wenn nicht, wie sieht's mit Lücken für die Rentenversicherung für sie?
Was und wo muss sie überhaupt einen Antrag auf etwas stellen bzw. muss sie das überhaupt? Vielleicht nicht unbedingt wegen der Rentenversicherung...
Abwandlung: was ist, wenn sie zudem noch einen Integrationskurs besucht?
Noch eine Frage dazu. Kann es überhaupt einen Zuschuss zum Integrationskurs seitens einer Behörde geben, wenn ich nur leicht über der HARTZ IV-Einkommensgrenze verdiene?
Danke
[FONT="]PS: Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3000 EUR und in diesem Jahr das Jährliche 33000 EUR, da mit dem Beschäftigungsverhältnis erst im Februar angefangen wurde.[/FONT]
Zitat Zitieren
Zuletzt bearbeitet: