Mal angenommen,
jemand hat eine wichtige Urkunde zuzustellen, beispielsweise eine Urkunde über einen Hauskauf, an eine andere Person.
Kann in so einem Fall ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden oder ist der lediglich für gerichtliche Schreiben zuständig?
Schließlich ist ein Gerichtsvollzieher kein Postbote.
Der Fall ist fiktiv.
Es ist nur theoretisch, ob jeder einen Gerichtsvollzieher für die Zustellung von wichtigen Dokumenten beauftragen kann oder ob das Gerichten vorbehalten ist.
jemand hat eine wichtige Urkunde zuzustellen, beispielsweise eine Urkunde über einen Hauskauf, an eine andere Person.
Kann in so einem Fall ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden oder ist der lediglich für gerichtliche Schreiben zuständig?
Schließlich ist ein Gerichtsvollzieher kein Postbote.
Der Fall ist fiktiv.
Es ist nur theoretisch, ob jeder einen Gerichtsvollzieher für die Zustellung von wichtigen Dokumenten beauftragen kann oder ob das Gerichten vorbehalten ist.