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Kann jeder einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

rosch93

Aktives Mitglied
Mal angenommen,
jemand hat eine wichtige Urkunde zuzustellen, beispielsweise eine Urkunde über einen Hauskauf, an eine andere Person.
Kann in so einem Fall ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden oder ist der lediglich für gerichtliche Schreiben zuständig?
Schließlich ist ein Gerichtsvollzieher kein Postbote.
Der Fall ist fiktiv.
Es ist nur theoretisch, ob jeder einen Gerichtsvollzieher für die Zustellung von wichtigen Dokumenten beauftragen kann oder ob das Gerichten vorbehalten ist.
 
G

Gelöscht

Gast
G

Gelöscht 77808

Gast
Die Zustellung eines Schreibens ist in den links schön beschrieben. Das es das gibt, wusste ich nicht - man lernt ja immer noch gerne dazu :)

Letztlich geht es einfach darum, das ein geschäftfähiger Mensch ein Schreiben zur Kenntnis nimmt und später bestätigt, dass er ein Schreiben genau dieses Inhaltes in den Verfügungsbereich des Empfängers verbringt.
Dies setzt natürlich voraus, dass der Empfänger an der Adresse erreichbar ist und es eine Maßnahme gibt, die verhindert, dass jemand anders sich des Schreibens bemächtigt. Im Hausflur eines Mehrfamilienhauses ablegen ist also nicht so toll.

Einen gleichen Effekt hat man, wenn man zwei Schreiben aufsetzt: das zuzustellende und eine Abschrift. In die Abschrift kommt oben ein Zusatz: Ich, "Jupp Zeuge", habe heute, den 21.3 ein Schreiben des nachfolgenden Inhaltes an den Empfänger "Klaus Komisch" zugestellt, indem ich es im Beisein des Verfassers in den namentlich beschrifteten Briefkasten "Fischerhütte 1a in 9000 Bodensee" eingeworfen habe. Unterschrift. Hinfahren, einwerfen.
Da der einzuwerfende Brief keine Briefmarke und nichts hat, gibt es dann später lange Gesichter, wenn man die Abschrift aus dem Hut zaubert :).
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TomTurbo

Aktives Mitglied
Einen gleichen Effekt hat man, wenn man zwei Schreiben aufsetzt: das zuzustellende und eine Abschrift. In die Abschrift kommt oben ein Zusatz: Ich, "Jupp Zeuge", habe heute, den 21.3 ein Schreiben des nachfolgenden Inhaltes an den Empfänger "Klaus Komisch" zugestellt, indem ich es im Beisein des Verfassers in den namentlich beschrifteten Briefkasten "Fischerhütte 1a in 9000 Bodensee" eingeworfen habe. Unterschrift. Hinfahren, einwerfen.

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Hast du dir das soeben ausgedacht, oder weißt du dass das juristisch einwandfrei ist?
 

rosch93

Aktives Mitglied
Es geht lediglich darum, ob jede Privatperson ohne Gerichtsbeschluss ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen kann.
Schließlich ist ein Gerichtsvollzieher kein Postbote.
 

weidebirke

Urgestein
Hast du dir das soeben ausgedacht, oder weißt du dass das juristisch einwandfrei ist?
Es geht darum, nachzuweisen, dass man dem Empfänger genau dieses Schreiben zugestellt hat und nichts anderes. Dafür sind alle Verfahren sinnvoll, die das beweisen und bei denen dieser Beweis vor Gericht stand hält. An dem geschilderten Verfahren ist der einzige Knackpunkt, dass der Zeuge ggf. für nicht glaubhaft/ befangen etc. befunden werden könnte.

Daher verweise ich noch einmal auf entsprechende Kurierdienste. Dabei wird dem Boten das Schriftstück gezeigt, er bestätigt auf einer Kopie, dass in seinem Beisein eben jenes Schriftstück in den Umschlag getan wurde, welches er dann höchstpersönlich überbringt. Ein Bote ist glaubwürdig, da das sein Job ist und er nicht persönlich/ privat/ geschäftlich involviert ist.

Ist auch nicht so teuer. Abhängig von Entfernung und Dringlichkeit.
 

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