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Eigenmächtige Schulbefreiung wegen Urlaub

Zeyno-Manu86

Neues Mitglied
Hallo, mein Mann und ich wollen dieses Jahr das erste Mal mit unserer Tochter 9, dritte Klasse, in den Urlaub fliegen. Wir hatten vorab ein Gespräch mit der Klassenlehrerin und der schulbegleiterin und haben zusätzlich einen Antrag an die Schulleiterin auf Befreiung vom Unterricht für fünf Tage gestellt. Die schulbegleiterin und die Klassenlehrerin, sagten uns, dass nichts dagegen spräche, das Kind 5 Tage aus dem Unterricht raus zu nehmen, da die Kleine so gut wie nie gefehlt hat und eine sehr fleissige sprich gute Schülerin ist! Da eine 98 prozentige Sicherheit wohl bemerkt allerdings mündlich gegeben wurde, haben mein Mann und ich schon gebucht allerdings ohne eine Reiserücktrittsversicherung. Nun haben wir gestern eine Ablehnung des Antrages von der Schulleiterin bekommen und wissen nicht weiter.

Wir haben eine Familienhilfe sowohl eine Sozialarbeiterin beim KSD. Unsere Familienhilfe sagt, wir hätten uns richtig verhalten allerdings machen wir uns nun sorgen, dass abgesehen von einem hohen Bußgeld auch noch weiterer Ärger auf uns zukommen könnte, wenn wir unsere Tochter eigenmächtig diese fünf Tage aus dem Unterricht nehmen. Hat hier jemand mit soetwas Erfahrung und kannst da Tipps oder Ratschläge geben? Wären wirklich dankbar! Lieben Gruß
 

Sisandra

Moderator
Wenn ihr trotz der Ablehnung in Urlaub fliegt könnte das richtig Ärger geben. Die Schulleiterin durfte dir dies nicht genehmigen. Das hätte sie eigentlich wissen müssen. Da hilft auch kein Anwalt.

In Bayern gab es letztes Jahr an den Flughäfen sogar Polizeikontrollen und Familien mit schulpflichtigen Kindern wurden vor den Ferien herausgeholt.

Besser wäre also zu versuchen, ob ihr den Urlaub einigermaßen kostengünstig umbuchen könnt.
 

SFX

Aktives Mitglied
Wegen Urlaub keine Schulbefreiung - ganz einfach!

Die Polizei war die letzten Jahre verstärkt auf Flughäfen und an Bahnhöfen unterwegs und hat Familien mit Kindern kontrolliert, die ihre schulpflichtigen Kinder vorzeitig ohne Genehmigung aus dem Unterricht genommen haben um in den Urlaub zu gehen. Auch Blaumachen per "gelbem Schein" (=Krankschreibung durch Arzt) wird kontrolliert. Das alles gibt empfindliche Geldstrafen - bis zu 2500 Euro!

Ziemlich naive Schulbegleiterin und ziemlich naive Klassenlehrerin, würde ich mal sagen. Und ziemlich naiv von euch, den Urlaub ohne Genehmigung der Schulleitung zu buchen! Ziemlich unglücklich, dass da wirklich mehrere Personen absolut nicht bescheid gewusst haben.

Kurzum: Eigentlich Pech gehabt! Geldstrafe und Verwarnung riskieren, oder noch einmal bei der Schulleitung vorstellig werden. Hierbei etwas auf die Tränendrüse drücken, ihr könntet euch den Urlaub innerhalb der Ferienzeit nicht leisten weil die Flüge da so teuer sind... etc. Keinesfalls wütend werden und auf vermeintliches "Recht" pochen, denn niemandem steht eine Schulbefreiung wegen Urlaub rechtmäßig zu.

Die Chancen sind jedoch relativ gering, da die Schulen für dieses Thema sensibilisiert sind. Nachahmungseffekte sollen vermieden werden, daher wird der Antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt. Sonst könnten die Schulen ja gleich noch eine Woche vor und eine Woche nach den Ferien geschlossen bleiben.

Liebe Grüße,
SFX
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
Ein Rat
Kommt nicht auf die Jdee, das Kind einfach krank zu melden. Da wird die Schulleitung ein (amts)ärztliches Attest vrtlangen.

Eine Rücktrittsversicherung wird bei einem selbst verschudelten Rücktritt auch nicht zahlen. Du kannst die Reise stornieren und die KOsten als Lehrgeld abbuchen,
 
S

saminabi

Gast
Früher ging sowas, heutzutage nicht mehr.

Eigentlich schade, dass die Klassenlehrerin und die Schulbegleiterin über so wenig Wissen verfügen.

Allerdings kann es ja sein, dass sie nur gesagt haben, dass aus ihrer Sicht nichts dagegen spricht, wenn das Kind 5 Tage nicht am Unterricht teilnimmt. Ein wenig naiv aber, vor der Genehmigeung der Schulleiterin, einen Urlaub zu buchen.
 

Zudu

Mitglied
Das Kind wird nicht beraubt. So Urlaub kann schon wertvoller sein, als in der Schule zu hocken.
Unsinn, natürlich wird es der Möglichkeit beraubt 5 Tage mit der Klasse mitziehen zu können.
Ich sage ja nicht, dass es keinen Urlaub haben darf, aber dafür sind nun einmal die Ferien da. Wer innerhalb der Ferien keinen Urlaub bekommt, der muss halt weniger Tage weg oder zu einem anderen Ferienzeitpunkt. Finde das nicht verwerflich, es gibt Familien, die könne sich überhaupt keinen Urlaub leisten.
 
K

kasiopaja

Gast
Für den Urlaub gibt es eben die Schulferien. Und dass man nicht so einfach vorher gehen kann, dürfte spätestens seit den Flughafenkontrollen in München , die ja durch die Presse gingen, bekannt sein.

Letztlich bleibt in dem Fall nur übrig den Urlaub entweder umzubuchen oder trotzdem zu verreisen und dafür den Ärger inklusive der Strafe in Kauf zu nehmen.
 

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