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Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag

Mit dem Betriebsrat die Kündigungsfrist abklären.
Hat diese ein normales Maß, sofort ordentlich kündigen und dem neuen AG den Termin mitteilen.

Hätte sie wieder erwarten 6 Monate, handelt dein jetziger AG in dieser Sache richtig. Er muss einem Aufhebungsvertrag logischerweise nicht nachkommen. Und er kann auch nichts dafür, das du dich hast vorher veräppeln lassen. Wenn du nämlich von einem neuen Vertrag sprichst, dürfte dort wohl auch der neue Lohn geregelt sein. Hält er sich nicht daran, wäre am Montag mein erster freier Tag. Und zwar ohne Krankmeldung. Nur mit dem Hinweis das er verpflichtet ist die ausstehenden Zahlungen nach zu holen und du vorher nicht mehr arbeitest.

Dem neuen AG würde ich dann direkt zum 01.02. grünes Licht geben. Dann wirst du eben auf LST Klasse 6 geführt. Aber es steht ja nirgends das man nicht 2 Arbeitsverhältnisse auf dem Papier, haben darf.

Für mich wäre jetzt das wichtigste, den neuen Job nicht zu gefährden.
 
Mit dem Betriebsrat die Kündigungsfrist abklären.
Hat diese ein normales Maß, sofort ordentlich kündigen und dem neuen AG den Termin mitteilen.

Hätte sie wieder erwarten 6 Monate, handelt dein jetziger AG in dieser Sache richtig. Er muss einem Aufhebungsvertrag logischerweise nicht nachkommen. Und er kann auch nichts dafür, das du dich hast vorher veräppeln lassen. Wenn du nämlich von einem neuen Vertrag sprichst, dürfte dort wohl auch der neue Lohn geregelt sein. Hält er sich nicht daran, wäre am Montag mein erster freier Tag. Und zwar ohne Krankmeldung. Nur mit dem Hinweis das er verpflichtet ist die ausstehenden Zahlungen nach zu holen und du vorher nicht mehr arbeitest.

Dem neuen AG würde ich dann direkt zum 01.02. grünes Licht geben. Dann wirst du eben auf LST Klasse 6 geführt. Aber es steht ja nirgends das man nicht 2 Arbeitsverhältnisse auf dem Papier, haben darf.

Für mich wäre jetzt das wichtigste, den neuen Job nicht zu gefährden.

Sorry das ist grober Unfug, du darfst nicht einfach weg bleiben, ohne zuvor Abzumahnen (den Arbeitgeber). Dazu muss der Betrag "erheblich" sein. Also ganz so simpel ist das nicht. Der Betriebsrat hat im Rahmen eines Aufhebungsvertrages nichts zu suchen. Eine reguläre Kündigung hilft nichts, wenn der neue Arbeitgeber die Position deutlich eher besetzt haben möchte, so weit sollte man voraus denken. Denn dann bist du raus und hast keinen neuen Job und ein großes Problem.

Den neuen Job gefährden? Wie soll ich das beeinflussen, wenn ich keine Möglichkeiten habe, aus dem Vertrag zu kommen.
 
Hast du schon einmal ausgelotet, welche Konsequenzen dir drohen, falls du tatsächlich eher gehst?

Niemand kann dich zwingen in die Arbeit zu gehen.
 
Natürlich würde ich immer dafür plädieren, dass die Angelegenheit "sauber" geklärt wird.

Hast Du die Option einer fristlosen Kündigung Deinerseits geprüft. Bei Dir könnte ich mir den unwiederbringlichen Verlust des Vertrauens zum Arbeitgeber als Kündigungsgrund vorstellen.

Würden dem Arbeitgeber Schäden entstehen? Wären diese überhaupt irgendwie durchsetzbar von Seiten des Arbeitgebers?

Warum beharrt der Chef eigentlich so sehr auf die Einhaltung, könnte man nicht doch eine Einigung erzielen. Er weiß doch, dass Du gehen willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du schon einmal ausgelotet, welche Konsequenzen dir drohen, falls du tatsächlich eher gehst?

Niemand kann dich zwingen in die Arbeit zu gehen.

Woher kommt eigentlich diese Einstellung das Verträge immer nur für die anderen gelten sollen. Wenn dein AG dir am Montag sagt "Ab sofort bezahle ich dich nicht mehr und du kommst nicht mehr her" Wäre das Geschrei wieder groß. Andererseits ist es vollkommen okay einfach abzuhauen wenn man keine Lust mehr hat.

Theoretisch könnte der AG hier Schadensersatz geltend machen, weil es ein Vertragsbruch seitens des AN ist. Das passiert nur meistens nicht, weil dann konkret nachgewiesen werden müsste das ein konkreter Schaden entstanden ist.

Aber es berechtigt zur fristlosen Kündigung (sofern man mehr als einen Tag weg bleibt) und dann hat man ein krummes Austrittsdatum was eben auch im Arbeitszeugnis steht. Und welcher neue Arbeitgeber will bitte einen AN haben der einfach abhaut wenn es ihm nicht mehr passt?
 
Unser Laden wackelt, in 2-3 Jahren ist diese Niederlassung aufgelöst, das weiß jeder. Derzeit gehen die Leute reihenweise. Wenn ich auch gehe, ich habe derzeit viele Sonderaufgaben, die etwas weiter blicken lassen, d.h. die Belegschaft würde meinen Weggang sofort deuten als "da ist nichts mehr zu machen", das ist reine Symbolik, mehr nicht. Natürlich kann man mich jederzeit gehen lassen.
 
Woher kommt eigentlich diese Einstellung das Verträge immer nur für die anderen gelten sollen. Wenn dein AG dir am Montag sagt "Ab sofort bezahle ich dich nicht mehr und du kommst nicht mehr her" Wäre das Geschrei wieder groß. Andererseits ist es vollkommen okay einfach abzuhauen wenn man keine Lust mehr hat.

Theoretisch könnte der AG hier Schadensersatz geltend machen, weil es ein Vertragsbruch seitens des AN ist. Das passiert nur meistens nicht, weil dann konkret nachgewiesen werden müsste das ein konkreter Schaden entstanden ist.

Aber es berechtigt zur fristlosen Kündigung (sofern man mehr als einen Tag weg bleibt) und dann hat man ein krummes Austrittsdatum was eben auch im Arbeitszeugnis steht. Und welcher neue Arbeitgeber will bitte einen AN haben der einfach abhaut wenn es ihm nicht mehr passt?

Genau so ist, das ob man es will oder nicht - weil hier ständig behauptet würde, Fristen gelten nur für Arbeitgeber, dem ist so nicht, ein Arbeitgeber braucht Planungssicherheit - das passt mir auch nicht aber es ist nun mal so.

Ein vernünftiger Arbeitgeber allerdings sollte 1-2 Monate akzeptieren, darüber hinaus ist doch sowieso kein motiviertes Arbeiten mehr zu erwarten, wenn ich heute sage ich weiß ohnehin in 3 Monaten bin ich woanders oder will woanders sein, wer bitte kommt dann noch motiviert zur Arbeit und sagt sich bei Null Bock morgens, ich zieh durch? Vor allem wenn der Arbeitgeber einem nicht entgegen kommt.

Übrigens - es gibt durchaus umgekehrt diese Möglichkeit auch des Auflösungsvertrages statt der betriebsbedingten Kündigung, häufig verbunden mit Abfindung und einem besseren Zeugnis - also ganz so ungerecht für den Arbeitgeber ist das auch nicht.
 
Sorry das ist grober Unfug, du darfst nicht einfach weg bleiben, ohne zuvor Abzumahnen (den Arbeitgeber). Dazu muss der Betrag "erheblich" sein. Also ganz so simpel ist das nicht.

Mit simpel hat das nichts zu tun. Entweder ist es einem wichtig seinen alten Job los zu werden oder nicht.
Sisandra hat darauf bereits die richtige Frage gestellt. Welche Konsequenzen hat es? Im Prinzip gar keine, da man jemandem der gehen möchte kaum schaden kann. Höchstens die letzten Geldzahlungen verweigern. Was zweitrangig wäre, hat man zwischenzeitlich den neuen Job angetreten.

Natürlich kannst du dich gerne an sämtliche Spielregeln halten die deinen AG übrigens bislang wohl nicht interessiert haben. Du kannst ihn gerne anmahnen und diverse Fristen setzen und ihm zeigen das du der anständigere Mensch bist. Allerdings hast du diesen thread ja deshalb eröffnet weil dir die Zeit weg läuft.

Der Betriebsrat hat im Rahmen eines Aufhebungsvertrages nichts zu suchen.

BR und Aufhebungsvertrag habe ich auch nicht zusammen in den Raum geworfen.

Eine reguläre Kündigung hilft nichts, wenn der neue Arbeitgeber die Position deutlich eher besetzt haben möchte, so weit sollte man voraus denken. Denn dann bist du raus und hast keinen neuen Job und ein großes Problem.

Von einer regulären Kündigung war die Rede, falls dir der BR bescheinigt hätte das du mit der langen Kündigungsfrist auf dem Holzweg gewesen wärst. Bitte lese die Inhalte der Beiträge richtig.

Den neuen Job gefährden? Wie soll ich das beeinflussen, wenn ich keine Möglichkeiten habe, aus dem Vertrag zu kommen.

Es gibt immer eine Möglichkeit. Ich habe eine davon aufgezeigt. Mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind ja nicht verboten. Wenn man natürlich brav die mindestens 4 Monatige Kündigungsfrist einhält und auch weiterhin am Arbeitsplatz erscheint und dein AG dich auch nicht früher raus lässt, brauchst du dich auch sonst nirgends mehr bewerben. Keine neue Firma wartet ca. 6 Monate. Es sei denn es bewirbt sich sonst niemand. Das Problem trifft dich doch im Grunde also immer, sobald du da weg möchtest. Dann müsstest du ins blaue hinein kündigen. Und das machst du doch sicherlich auch nicht.
 

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