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Was tun, wenn Elternteil stirbt und man selbst handlungsunfähig ist?

ichbiness

Neues Mitglied
Liebe Leute. Seit über einem Jahr quält mich die Frage, wer in meinem Namen handelt, wenn meine Mutter stirbt. Vater gibt es nicht mehr und Freunde und Geschwister hab ich auch nicht. Ich bin selbst psychisch krank und bin auf Hilfe angewiesen. Was tue ich bloß, wenn meine Mutter stirbt und ich mich um nichts kümmern kann (Beerdigung, Haushaltsauflösung etc.) WER handelt für mich? Wer erledigt all den Papierkram und das Organisatorische? Bitte helft mir! :wein:
 
Hallo,

am besten wäre es wenn deine Mutter eine Patientenverfügung hätte und darin vorgibt was im Falle des Falles zu tun ist. Somit wärst du was Leib und Leben angeht schon mal raus.

Wenn du einen Betreuer hast wird der sich wohl kümmern. Solltest du diesen nicht haben müsstest du dich selbst kümmern. Wo bei ich leider aus eigener Erfahrung sagen kann das du, auch als psychisch Kranke, in extrem Situationen über dich hinaus wachsen kannst und wirst..

VG Mr X
 
Liebe Leute. Seit über einem Jahr quält mich die Frage, wer in meinem Namen handelt, wenn meine Mutter stirbt. Vater gibt es nicht mehr und Freunde und Geschwister hab ich auch nicht. Ich bin selbst psychisch krank und bin auf Hilfe angewiesen. Was tue ich bloß, wenn meine Mutter stirbt und ich mich um nichts kümmern kann (Beerdigung, Haushaltsauflösung etc.) WER handelt für mich? Wer erledigt all den Papierkram und das Organisatorische? Bitte helft mir! :wein:

Hallo,
inwiefern bist Du auf Hilfe angewiesen?
Hilft Deine Mutter Dir oder hast Du eine Betreuerin?

Es ist gut, daß Du Dich vorab informierst, damit Du weißt, wie Du das bewältigen kannst.

Besprich die Situation mit Deiner Mutter und sorgt beide gut dafür, daß Du weißt,
was zu tun ist und wer Dir unterstützend zur Seite steht.

Es gibt u.a. auch die Möglichkeit, sich vom Pflegestützpunkt beraten zu lassen.
Caritas oder eine andere carikative Einrichtung stehen evtl. beratend zur Verfügung.

Deine Mutter kann auch plötzlich so krank werden, daß sie Dir nicht mehr helfen kann.
Sorge bitte ausreichend vor.

alles Liebe
flower55
 
Hallo,
inwiefern bist Du auf Hilfe angewiesen?
Hilft Deine Mutter Dir oder hast Du eine Betreuerin?
flower55

Habe mich mal über ambulante Betreuung von einem Sozialarbeiter informiert aber der kann auch nicht für mich handeln, wenn bei mir nix mehr geht, wenn meiner Mutter was passiert. Das kann nur ein gerichtlicher betreuer und den kriege ich aktuell nicht, weil noch kein Bedarf besteht. Vorsorglich, weil meiner Mutter irgendwann was passieren könnte, kann man den nicht ordern /reservieren, da hab ich mich informiert. Auf Hilfe angewiesen bin ich in Punkto Medikamente vom Psychiater.
 
Habe mich mal über ambulante Betreuung von einem Sozialarbeiter informiert aber der kann auch nicht für mich handeln, wenn bei mir nix mehr geht, wenn meiner Mutter was passiert. Das kann nur ein gerichtlicher betreuer und den kriege ich aktuell nicht, weil noch kein Bedarf besteht. Vorsorglich, weil meiner Mutter irgendwann was passieren könnte, kann man den nicht ordern /reservieren, da hab ich mich informiert. Auf Hilfe angewiesen bin ich in Punkto Medikamente vom Psychiater.

Hallo,
es braucht Gründe, damit ein Betreuer/eine Betreuerin gerichtlich angeordnet wird und ein solcher/eine
solche läßt sich nicht reservieren, das stimmt.

Es gibt die Möglichkeit, sich mit dem sozialpsychiatrischen Dienst in Verbindung zu setzen und zu klären,
was Du machen kannst. Sie machen auch Hausbesuche.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst

alles Liebe
flower55
 
Habe mich mal über ambulante Betreuung von einem Sozialarbeiter informiert aber der kann auch nicht für mich handeln, wenn bei mir nix mehr geht, wenn meiner Mutter was passiert. Das kann nur ein gerichtlicher betreuer und den kriege ich aktuell nicht, weil noch kein Bedarf besteht. Vorsorglich, weil meiner Mutter irgendwann was passieren könnte, kann man den nicht ordern /reservieren, da hab ich mich informiert. Auf Hilfe angewiesen bin ich in Punkto Medikamente vom Psychiater.

Hallo,
es braucht Gründe, damit ein Betreuer/eine Betreuerin gerichtlich angeordnet wird und ein solcher/eine
solche läßt sich nicht reservieren, das stimmt.

Es gibt die Möglichkeit, sich mit dem sozialpsychiatrischen Dienst in Verbindung zu setzen und zu klären,
was Du machen kannst. Sie machen auch Hausbesuche.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst

alles Liebe
flower55
 

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