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Peaceberg
Gast
Das ist eigentlich nicht der Sinn der Menschenrechte und auch eine gefährliche Sichtweise, dass es die Staaten sind, die sie "erschaffen" haben. Sicher fällt es in einer nationalstaatlich aufgebauten Welt den Staaten zu, diese zu schützen und für ihre Einhaltung zu sorgen, aber die Menschenrechte sind ja eigentlich etwas Überstaatliches.
Etwas, was vor dem Staat, vor der Demokratie und vor den Bürgerrechten kommt, weshalb es auch keinem Staat zusteht, diese nicht zu beachten oder gegen sie zu verstoßen.
Wären sie an eine Staatsbürgerschaft gebunden, wäre ja ihr ganzer Sinn verfehlt.
Was spielt es für eine Rolle wer von uns die Rechte erschaffen hat? Das diese uns gegeben sind und rechtlich anerkannt sind, das heißt - so wie Du schreibst - vom Staat geschützt werden - macht diese Rechte doch erst wirksam! Das ist doch mit allen Rechten so!
Was nützt mir ein evtl. " allgemeines Recht" - wenn ich es nicht wirksam bekommen kann? Warum ist es jetzt eine gefährliche Sichtweise, das ich geschrieben habe, das diese vom Staat kommen? Nur durch die staatliche Gesetzgebung - haben wir doch etwas Wirksames davon! Wer will sich sonst für das Recht einsetzen, wenn nicht die Staatsgewalt?
Das diese überstaatlich wirken, habe ich doch geschrieben - das ist doch ganz klar, das sich daraus ergibt, wie Du es formuliert hast: "weshalb es auch keinem Staat zusteht, diese nicht zu beachten oder gegen sie zu verstoßen."
Natürlich sind die Gesetzeslagen an den Staatsbürgerschaften gebunden, das ist ganz normal!