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Angebliches Stalking zu Lasten von Freundin

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Auf jeden Fall solltest du ihr keine intimen Details über dein Privatleben erzählen und den Kontakt nach Möglichkeit runter schrauben, ohne das es ihr auffällt - nicht, dass Sie sich zurück gesetzt fühlt, Sachen über dich erzählt und dich Straftaten bezichtigt.

Dein Gefühl sagt gerade Misstrauen und ich würde da drauf hören - meist trügt einen das Bauchgefühl nicht.

Hat der Typ sie schon gestalked, als er Sachen über dein Privatleben erfahren hat? Dann wäre das auf jeden Fall ein Alarmzeichen.
 
Es ist eher schwierig mit ihr über psychologische Unterstützung zu reden. Sie hält Leute die sich psychologische Hilfe holen für verrückt, geisteskrank und schwach. NIE würde sie sich einer psychologischen Unterstützung unterziehen.
Diese Ansicht liegt in ihrer Erziehung begründet. Die Eltern haben selbe Ansichten.

Der angebliche Stalker weiß Dinge von mir, die ich nur zwei Personen erzählte. Meiner besagten Freundin und einer andere nicht beruflichen Freundin. UND der "Stalker" kann diese Info nirgends recherchiert haben weil es nirgends geschrieben steht. Es sind Dinge über meine Kindheit. Dinge die kein Fremder wissen kann. Auch peinliche Dinge. Ich weiß, dass dieser Mann es nur von meiner Freundin wissen kann. Übrigens war das auch der Beschwerdeinhalt des Mannes - Die Indiskretionen meiner Freundin. Mehr kann ich hier dazu nicht sagen. Eine Möglichkeit ist auch, dass sie ihre Indiskretion und Tratscherein nicht zugeben will, aus Angst hier ins Abseits zu geraten. Denn eine Schwäche hat meine Freundin, sie gibt keine Fehler zu und windet sich gerne in Ausreden. Bisher empfand ich das als menschliche Schwäche, die ich hinnahm. Aber vielleicht steckt mehr dahinter. Nach allem sehe ich meine Freundin nicht mehr so wie vorher.

Ja, ich werde ihr vorerst keine privaten Dinge sagen. Sie selber griff dieses Thema auf und meinte, dann wäre diese Freundschaft sinnlos. (Wenn ich ihr nichts mehr anvertraue)
Meine Mutter meinte dazu, dass stalking von einer Person ausgeht, die Kontakt zur anderen sucht oder der Person Unannehmlichkeiten bereiten will. Stalking ist immer einseitig. Aber wenn meine Freundin selber aktiv wurde auch gegen die Frau des vermeintlichen Stalkers, die für alles nichts kann, dann nimmt meine Freundin ja selber Kontakt zu diesem Mann bze. seiner Familie auf und bereitet dort Unannehmlichkeiten. Am Ende handelt es sich nicht um Stalking sondern "nur" um einen schlimmen Konflikt. Das würde das Urteil gegen meine Freundin erklären, die Reaktion der Staatsanwaltschaft und Polizei die gegen den Mann nichts unternommen haben. Und es zeigt, dass meine Freundin das Wort Stalking missbraucht.... Ich bin enttäuscht und wütend auf den Mann, meine Freundin und mich, dass ich da nun mit im Schlammassel sitze und nun auch zum Rechtsanwalt muss wegen der Unterlassungsaufforderung.
 
Hallo,
sehr interessant ist, daß die beiden sich zuvor kannten. War es eine Bekanntschaft, Freundschaft oder mehr?
Sie müssen sich gekannt haben, sonst wäre es "keine Stalking-Angelegenheit". Einfach "Fremdstalken" wäre seltsam.

In leitender Position hast Du gewisses zu wahren.

Die Kernproblematik scheint das Vertrauensverhältnis zu Deiner Freundin zu sein.
So, wie es scheint, machst Du dieses Vertrauensverhältnis von gerichtlichen Ereignissen/Entscheidungen abhängig.
Gerichtlich sieht es so aus, das zwei unterschiedliche Ansichten sich gegenüberstehen, Anwälte dieses im Schriftverkehr dokumentieren und das Gericht eine Gesetzesentscheidung trifft. Grundlage einer jeden gerichtlichen Gesetzesentscheidung ist und bleibt die Beweislast. Letztlich werden es Fragen des Beweises sein, vom weiteren Instanzenwegen ausgehend, wer nun wie, was und wo am Besten beweisen kann. Dazu gehört nun mal auch das Erwähnen der Personen die irgendwie damit im Zusammenhang zu bringen sind. Und Deine Freundin hat ihre Beweislage/Beweissituation, die sie gerichtlich zu erbringen hat, genutzt, um der Richterin/dem Richter bestmöglichst beweisen zu können, daß sie "gestalkt" wurde. Dazu gehört nun auch das Benennen von Zeugen.
Das kann natürlich von Deiner Seite aus so interpretiert werden, daß sie Dich "mit hineingezogen" hat.
Ohne Beweise in ihren gerichtlichen Prozessen/ihrem gerichtlichen Prozeß besteht die Gefahr, daß sie auf der "Verliererseite" bleibt, da mangels Beweises sie ihren Antrag nicht begründen kann.
Einfach so ein Gerichtsverfahren anzustreben, Strafantrag etc. zu stellen und jegliches Beweismittel "vorenthalten" ist aussichtlos, da ohne Beweismittel zulasten der Antragstellerin/des Antragsstellers entscheiden wird.
Praktisch nach der rein rechtlich zustehenden Gesetzeslage: aus Mangeln an Beweisen.
Eine Richterin/ein Richter braucht das schriftliche Vortragen von Beweisen, um aufgrund dieser schriftlichen Beweissituation, die ja letztendlich, ausgehend von beiden Parteien mit sehr unterschiedlichen Auffassungen,
richterlich durch Zeugenaussagen geprüft werden muß. Es gibt selbstverständlich auch die Gesetzesentscheidung,
daß nach Aktenlage entschieden wird. In solch einem Fall reichen der Richterin/dem Richter die schriftlichen Beweismittel/Gründe, die selbstverständlich mit dem Gesetz in Einklang zu bringen sind.

Deine Freundin braucht Dir nicht klare Einsicht in den gesamten Prozessverlauf geben. Sie wird als Deine Freundin ohnehin merken, daß Euer Vertrauensverhältnis nicht mehr das ist, was es mal war. Sie wird spüren, daß Du ihr nicht mehr so vertrauen kannst, wie es einst möglich war.
Von daher wird sie vorsichtig sein, mit dem, was sie mitteilt und aus Unterlagen bezüglich des Prozessverlaufes Dir zeigt.
Das Vertrauensverhältnis läßt sich nicht dadurch "kitten", daß Du klare Einsicht in den gesamten Prozeßverlauf bekommst. Es ist von Deiner Seite eher ein sehr, sehr deutlicher Hinweis ihr gegenüber, daß da wenig vertrauen ist und Du erst bereit bist, ihr evtl mehr vertrauen zu können, falls die klare Einsicht in den gesamten Prozeßverlauf Dir das an eigenen inneren Erwartungen wiederspiegelt, was Du erwartest. Anders formuliert: Kontrollfunktion ist zu erfüllen.
Das sind Deine Anforderungen und Erwartungen an sie und die braucht sie nicht erfüllen.
Sie ist nicht Erfüllungsgehilfin Deiner Kontrollfunktion, damit das Vertrauen von Herz zu Herz wieder da ist und wachsen kann.
Ist sie für Dich als "Freundin" tragbar, erfüllt die Kontrollfunktion Deine Erwartungen und hinterläßt bei Dir einen lückenlosen Rückschluss.
Sowas läßt sich ggfls. in geschäftlichen Angelegenheit erwirken. Aber das auf privater Ebene zu absolvieren, um evtl. ein Vertrauensverhältnis wieder herstellen zu können, entspricht nicht so ganz den freundschaftlichen Gepflogenheiten ist beiden klar, daß es an Vertrauen mangelt.

Es ist völlig in Ordnung, daß zur Zeit Dein Mißtrauen und Dein Unverständnis obsiegt. Und ich finde es menschlich fair, daß Du weiterhin ihr fair begegnen möchtest.
Es scheint so zu sein, daß nur so eine Begegnung mit ihr möglich ist und es wird sich von ganz alleine ergeben/entwickeln, ob sie nun Freundin bleibt, Bekannte wird oder einfach nur Begegnung in Deinem Leben.

Freundschaften sind kein Garant für Vertrauensverhältnisse, die fortwährenden Bestand haben.
Einfach formuliert: alles ist vergänglich im Leben.

Es ist nichts lebensfremdes, daß aus es innerhalb einer Freundschaft zum Wackeln des Vertrauens kommt. Die Zeit wird es mit sich bringen, inwiefern Du Freundschaft/Bekanntschaft/Begegnung mit ihr möchtest.
Freundschaften sind kein Lebensgarant.

Egal, wie fair Du Dich ihr gegenüber verhalten möchtest, um das Vertrauen nicht unnötig überstrapazieren zu wollen, so bleibt auch bei völliger klarer Klärung evtl. Prozeßverläufe
ein Restdefizit am Mangel des Vertrauens.

Letztendlich sollte es eine menschliche Herzensentscheidung bleiben, ob nun weiterhin Freundschaft zu ihr bestehen bleiben soll oder aus dieser eine Bekanntschaft oder einfach nur eine Begegnung wird.
Es geht hier um Dein Freundschaftsbedürfnis zu ihr und nicht um Klärung der Aktenlage.

Ich finde es sehr ehrlich und fair von Dir, daß Du Dich wirklich mit alldem bemühst, das klären zu wollen oder zu können.
Nur manchmal im Leben begegnet man Lebenssituationen/Lebensphasen, die sich nicht klären lassen.
So ist es manchmal auch bei Gericht. Die eine Beweislast ist stärker wie/als die andere und schon wird danach entscheiden. Es ist einfach nur eine richtlicher Möglichkeit: aufgrund der stärkeren Beweislast. Keine Richterin/kein Richter wird aufgrund einer schwachen Beweislast entscheiden, obwohl die Gegenpartei stärkere Beweise hat. Dafür gibt es ja auch die unterschiedlichen gerichtlichen Instanzen, damit der einzelne Gerichtsfall nochmals neu aufgerollt, überprüft und bei Strafverfahren nach Beweislage entschieden wird. Und das ist auch gut so. So hat Deine Freundin erneut mit Unterstützung ihres Anwaltes die Gelegenheit, all das nochmals gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Kernproblematik bei Gericht ist: wer kann seine Position/den dem Gericht vorgetragenen Tatbestand am Besten beweisen.

Du bist keine Richterin, um über die Klarheit ihres Prozeßverlaufes zu entscheiden.
Du bist Freundin, die darüber entscheiden möchte, inwiefern sie die Freundschaft noch leben möchte.

alles Liebe
flower55
 
Zuletzt bearbeitet:
So, wie es scheint, machst Du dieses Vertrauensverhältnis von gerichtlichen Ereignissen/Entscheidungen abhängig.

flower55

Nein, dass stimmt nicht. Ich sehe den Gesamtkontext, dabei spielen Ihre eigenen fragwürdigen Handlungen, nachweisbaren Unwahrheiten und Widersprüchlichkeiten UND die gerichtlichen Urteile eine Rolle.
Bisher habe ich ihr ohne jeden Zweifel blind vertraut, begleitete sie zur Polizei, stärkte sie in der beruflichen Gemeinschaft und stand ihr emotional zur Seite. Du vergisst, dass ich nun selber aus loyalität und Übernahme der Stalking-Behauptung eine Klageandrohung erhielt und erst dadurch Kenntnis von dem Urteil gegen meine Freundin erhielt und dabei auf Widerspruch, fragwürdige Handlungen, Ermittlungsverfahren gegen meine Freundin und ihre Unwahrheiten stieß. Und um mich nun selber vor einer eventuellen Verurteilung zu schützen muss ich näher inhaltsmäßig in die Angelegenheit eintauchen. Meine Tätigkeit und berufliche Existenz könnte hier auf dem Spiel stehen. Daher verstehe ich nicht warum meine Freundin "mauert" und mich im Regen stehen lässt obwohl ich ihr zuvor jedes Vertrauen und jede Hilfe zuteil werden ließ.

Bisher habe ich ihr geglaubt. Nach den neuerlichen Informationen nahm ich einen Perspektivwechsel vor. Dieser Perspektivwechsel ergab, dass auch die andere Seite (der vermeintliche Stalker) Opfer sein kann und der Stalker gar keiner ist sondern meine Freundin Täter ist. Auch ein Persepektivwechsel ist m.E. wichtig zumal ich meine Vorgehensweise aufgrund der Klageandrohung abwägen muss.
Nun werde ich von meiner Freundin im Stich gelassen weil sie mir vieles vorenthält und ich nach ihren Unwahrheiten nicht mehr weiß was richtig oder falsch ist.

Ich werde um mich selber zu schützen die Klageandrohung nun einem Rechtsanwalt übergeben müssen, der mit Sicherheit keine Rücksicht auf meine Freundin nimmt.
Mein Fazit: Lügen schaffen Misstrauen und Zerstörung. Und meine Freundin hat gelogen auch vor Gericht. Warum tut man das? Aufgrund eines reinen Gewissens sicher nicht. Nachdem sie mich involviert hat und ich ihr half, bleibe ich auf der Strecke und werde offenbar auch belogen UND VORALLEM im Stich gelassen. Ich fühle mich geopfert und sehe durch das neuerliche "mauern" und das anwaltliche Schreiben eventuell meine berufliche Existenz gefährdet. Wenn man schon für jemanden in die Bresche springt dann sollte Ehrlichkeit und Tranzparenz vorherrschen.
 
In gerichtlichen Verfahren, die der Dispositionsmaxime unterliegen, in denen die am Verfahren beteiligten Personen entscheiden, welcher Sachverhalt in welchem Umfang dem Gericht zur Entscheidung unterbreitet wird, sind grundsätzlich alle Parteibehauptungen beweisbedürftig, die einseitig erhoben werden, nicht nach den Regeln der einschlägigen Prozessordnung als zugestanden gelten und für die zu treffende Entscheidung erheblich sind.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Recht))

In einer Freundschaft ist das menschliche Vertrauen wertvoll. Eine Freundschaft nach gerichtlicher Entscheidung,
die von der Beweisfähigkeit beider Parteien abhängt, zu "bewerten", fühlt sich menschlich völlig anders an.

Die Beweiswürdigung aufgrund der Beweisfähigkeit beider Parteien, die ihrem Beweisbedürfnis nach besten Kräften gerichtlich nachkommen, obliegt der zu entscheidenden Richterin/dem zu entscheidenden Richter.
Das Verfahren soll in der nächsthöheren Instanz nochmals gerichtlich überprüft werden, was ja auch völlig in Ordnung ist. Würde nun der Stalker von den Möglichkeiten, die ihm von Gesetzes wegen zustehen, keinen Gebrauch machen, würde er damit in der nächsthöheren Instanz seine Beweislast schwächeln. Und das wird er nicht tun.
Alleine schon aus menschlichen Gründen gegenüber seiner Ehefrau nicht. So wird er sein gesetzlich Mögliches tun,
um gegen die "vorzugehen", die gerichtlich von Deiner Freundin benannt wurden. Und bei dieser Vorgehensweise ist es nun mal völlig normal, daß in anwaltlichen Schreiben, an Dich gerichtet, auch Inhalte aus Deinem Leben auftauchen, die Deine Freundin dem Stalker, den sie ja vorher kannte, erzählte. Der Stalker wird aus Gewissensgründen und Vertrauensgründen gegenüber den Äußerungen Deiner Freundin, die er ja auch mal kannte,
damit nicht zurückhaltend sein.

Die Gesamtsituation ist für Deine Freundin nicht sehr einfach. Zumindest aus rein rechtlicher Sicht betrachtet.
Sie hätte vor der Strafanzeige klärend zu ihrer Beweislast Beweismaterial sammeln "müssen", "können".
Dich als Zeugin hinzubitten können, daß der Stalker mal wieder in Aktion tritt.
Hier fällt mir ein, daß Du in einem Deiner Beiträge erwähntest, daß Deine Freundin dünner wurde und dieses mit dem Stalking in Zusammenhang gebracht wurde. Das ist menschlich absolut verständlich.
Nur, rein rechtlich betrachtet, wird das ihre Beweislast nicht stärken können. Es taucht in ihrer Beweislastsituation dem Gericht gegenüber niemand auf, der bezeugen kann, daß genau der Stalker das Stalken gesehen hat und genau den Stalker, dem die Strafanzeige gilt, erkannt wurde.
Hier wäre anwaltlicher Anfangsrat empfehlenswerter gewesen, vor der Stellung eines Strafantrages bei der Staatsanwaltschaft für "Zeugenbeweise" zu "sorgen", um bei einem gerichtlichen Verfahren gestärkter in der
eigenen Beweislast zu sein. Auch ein Gericht (Richterin, Richter) kann rein fiktiven Aussagen nicht einfach so nachgehen. Es braucht dafür die Klärung der Beweislage im Prozeßverlauf. Ist im Gesetz so vorgesehen.

Vielleicht hilft es Dir zur Klärung Deines Freundschaftsverhältnisses ein weniglich mehr von Beweislast, Beweisbedürfnis etc. zu erfahren, um endgültiger entscheiden zu können.

Ausgehend von Deiner Position als Teamleiterin wirst Du wissen, daß einfach rein fiktiven Aussagen nicht nachgegangen werden kann. Da braucht es gewiß beweisfähige Argumente.

alles Liebe
flower55
 
Nein, dass stimmt nicht. Ich sehe den Gesamtkontext, dabei spielen Ihre eigenen fragwürdigen Handlungen, nachweisbaren Unwahrheiten und Widersprüchlichkeiten UND die gerichtlichen Urteile eine Rolle.
Bisher habe ich ihr ohne jeden Zweifel blind vertraut, begleitete sie zur Polizei, stärkte sie in der beruflichen Gemeinschaft und stand ihr emotional zur Seite. Du vergisst, dass ich nun selber aus loyalität und Übernahme der Stalking-Behauptung eine Klageandrohung erhielt und erst dadurch Kenntnis von dem Urteil gegen meine Freundin erhielt und dabei auf Widerspruch, fragwürdige Handlungen, Ermittlungsverfahren gegen meine Freundin und ihre Unwahrheiten stieß. Und um mich nun selber vor einer eventuellen Verurteilung zu schützen muss ich näher inhaltsmäßig in die Angelegenheit eintauchen. Meine Tätigkeit und berufliche Existenz könnte hier auf dem Spiel stehen. Daher verstehe ich nicht warum meine Freundin "mauert" und mich im Regen stehen lässt obwohl ich ihr zuvor jedes Vertrauen und jede Hilfe zuteil werden ließ.

Bisher habe ich ihr geglaubt. Nach den neuerlichen Informationen nahm ich einen Perspektivwechsel vor. Dieser Perspektivwechsel ergab, dass auch die andere Seite (der vermeintliche Stalker) Opfer sein kann und der Stalker gar keiner ist sondern meine Freundin Täter ist. Auch ein Persepektivwechsel ist m.E. wichtig zumal ich meine Vorgehensweise aufgrund der Klageandrohung abwägen muss.
Nun werde ich von meiner Freundin im Stich gelassen weil sie mir vieles vorenthält und ich nach ihren Unwahrheiten nicht mehr weiß was richtig oder falsch ist.

Ich werde um mich selber zu schützen die Klageandrohung nun einem Rechtsanwalt übergeben müssen, der mit Sicherheit keine Rücksicht auf meine Freundin nimmt.
Mein Fazit: Lügen schaffen Misstrauen und Zerstörung. Und meine Freundin hat gelogen auch vor Gericht. Warum tut man das? Aufgrund eines reinen Gewissens sicher nicht. Nachdem sie mich involviert hat und ich ihr half, bleibe ich auf der Strecke und werde offenbar auch belogen UND VORALLEM im Stich gelassen. Ich fühle mich geopfert und sehe durch das neuerliche "mauern" und das anwaltliche Schreiben eventuell meine berufliche Existenz gefährdet. Wenn man schon für jemanden in die Bresche springt dann sollte Ehrlichkeit und Tranzparenz vorherrschen.

Hallo,
nun ist es klarer nach diesem Beitrag und auch verständlicher.
Danke für Dein Vertrauen.

Ja, das sehe ich auch so. Es geht darum, eine evtl. berufliche Existenzgefährdung auszuschließen.
Einen Perspektivwechsel vorzunehmen ist Dir auf jeden Fall anzuraten und das hast Du auch gemacht. Das ist
gut vor Klageerhebung.

Es geht um Deinen Selbstschutz und der ist in jeglicher Hinsicht bedeutungsvoll.

Daß Du aufgrund der weiteren Prozeßführung vor Gericht eine Klageandrohung erhalten hast, dient der Beweislast der Stalking-Gegenbehauptung.

Sei Dir vor dem anwaltlichen Gespräch zur Klageandrohung Deiner Beweispositon/Deiner Beweislast bewußt.
Es ist anzuraten, daß Du zu diesem Gespräch Deine Freundin mitnimmst. So kann sie in anwaltlicher Abwägung der Klageerhebung Position beziehen.
Entzieht sie sich oder "mauert" sie, kannst Du nichts machen. Zumindest in dieser Klärungsphase nicht.

Sollte es wegen der Klageandrohung zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, besteht die Möglichkeit, Deine Freundin als Zeugin für deren Stalking-Behauptung zu benennen. Sie hat vor Gericht im mündlichen Prozeßverlauf keine Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechtes. Ob sie dann lügt oder die Wahrheit sagt, bleibt letztendlich ihr überlassen. Gerichtlich gibt es in einem mündlichen Gerichtsverfahren, die Vereidigung einer Zeugin/eines
Zeugen zu beantragen. Das ist im allgemeinen so üblich. Beschließt in dem mündlichen Verfahren der Richter/die Richterin die Vereidigung, macht Deine Freundin sich strafbar, ist ihre Aussage auf Lügen aufgebaut oder sind ihre Aussagen auf Lügen aufgebaut. Eine Falschaussage kann mit Gefängnisstrafe verurteilt werden.

Ich kann aufgrund der Klageandrohung und Deiner Perspektivwechsel, wer ist wirklich Täter und wer ist wirklich Opfer, nur empfehlen, mit Deiner Freundin über diese Klageandrohung zu reden und auch darüber, das sie
damit zu rechnen hat, daß es evtl. zu einem Klageverfahren vor Gericht kommen könnte und sie dort als Zeugin benannt werden könnte und der Antrag zur Vereidigung ihrer Zeugenaussage gestellt wird und sie damit zu
rechnen hat, bei Falschaussage eine Anzeige zu bekommen mit anschließendem Strafverfahren.

Mit auf Lügen gemachten Aussagen, vor allem vor Gericht, ist nicht zu spaßen.

Bleibe weiterhin bei Deiner Haltung und mache Dein Möglichstes, um das zu klären.
Es könnte um Deine berufliche Existenz gehen.

Ich bitte um Verständnis, daß ich den Gesamtzusammenhang nicht sofort erfassen konnte und möchte darauf hinweisen, daß es schwierig ist, aufgrund der Beiträge sich zu äußern.
Nach meiner Ansicht "hängt" definitiv die Beweislast Deiner Freundin vor Gericht, um als Täterin "freigesprochen" zu werden. Ich meine nun nicht im Sinne von Freispruch des Urteils. Ich meine in dem Sinne des Perspektivwechsels, das auszuschließen ist, daß sie Täterin ist. Die Beweispositionen Deiner Freundin hätten von vornherein so ausgerichtet sein "müssen", daß sie gerichtlich Zeugen benennen kann, die ihre Stalker-Behauptungen ehrlicher werden lassen. Da sehe ich meinen Perspektivwechsel: Hätte sie das vorher zu Genüge gewußt, evtl. durch
anwaltlichen Rat, hätte sie Zeugen hinzuziehen können. Z.B. Zeugen, die ganz eindeutig über einen gewissen Zeitraum den Stalker sehen. Daß das in anwaltlicher Erstberatung ihr gegenüber nicht stärker zum Ausdruck gebracht wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Es kann durchaus sein, daß ihr die Beweisführung vor Gericht nicht bewußt war und sie so nun leichter aufgrund ihrer Beweissituation in das Stalker-Täter-Verhalten fällt.
Da sehe ich meinen Perspektivwechsel: Hätte sie vorher von ihrer Stalker-Täter-Opfer-Beweissituation gewußt,
hätte sie schon zu Beginn einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sich anders positionieren können.
Diese Möglichkeit wurde ihr genommen oder sie hatte diese Möglichkeit nicht, aufgrund des Stalker-Täter-Verhaltens.

Stalker-Täter-Opfer-Beweissituation: Eigentlich wissen nur Stalker-Täter und Stalker-Opfer, wer es nun war und wer nicht.

Bleibe Deiner anwaltlichen Ausrichtung bei der Klageandrohung treu und zieh das durch.
So könnte durchaus die Ausrichtung Deiner Freundin, aus der Perspektive des Stalker-Täters betrachtet, ins Wanken geraten und sie mehr zur Klärung und damit zur Wahrheit beitragen.

Es ist sehr schwierig. Die Kernproblematik Deiner Freundin liegt in ihrer Beweislast "begründet", die sie zur
Stalker-Täterin werden läßt und nicht zum Opfer. Wohlwollend selbstverständlich davon ausgehend, daß sie mehr an Beweismitteln hätte "sammeln" können, die ihre Beweislast vor Gericht stärker positionieren und natürlich vorausgesetzt: da ist ein Stalker.

Es tut mir sehr, sehr leid, daß Du Dich, nachdem Du Dich so loyal für Deine Freundin eingesetzt hast, nun in
einer evtl. Befürchtung Deiner Existenz siehst. Sehr verletzend ist das für Euch beide - je nach Perspektive.
Das ist belastend.

Alles Gute für Dich.

alles Liebe
flower55
 
Flower55, sie hat bereits vor Gericht gelogen und deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetrug am Hals. Das macht mich stutzig. Ich habe heute einen Termin beim Rechtsanwalt. Dieser sagte mir, dass er sämtliche Akten auch die Gerichtsakten anfordert und wir dann sehen wer was vortrug und sehen die Beweismaterialien. Ich bin gespannt. Dann werde ich schlauer sein.
 
Wozu gehst Du denn jetzt zu einem rechtsanwalt und gibst viel Geld aus? Nur, um zu sehen, wer recht hat?

Wenn Du das Thema aufmerksam verfolgt hättest würdest Du gelesen haben, dass ich von dem Rechtsanwalt des vermeintlichen Stalkers eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung mit Klageandrohung beim ausbleiben dieser erhalten habe und rechtlich reagieren muss. Es geht hier nicht lächerlich um "Recht haben". Ich bin gezwungen Geld auszugeben und bin höchst unerfreut darüber.
 
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