Nein, dass stimmt nicht. Ich sehe den Gesamtkontext, dabei spielen Ihre eigenen fragwürdigen Handlungen, nachweisbaren Unwahrheiten und Widersprüchlichkeiten UND die gerichtlichen Urteile eine Rolle.
Bisher habe ich ihr ohne jeden Zweifel blind vertraut, begleitete sie zur Polizei, stärkte sie in der beruflichen Gemeinschaft und stand ihr emotional zur Seite. Du vergisst, dass ich nun selber aus loyalität und Übernahme der Stalking-Behauptung eine Klageandrohung erhielt und erst dadurch Kenntnis von dem Urteil gegen meine Freundin erhielt und dabei auf Widerspruch, fragwürdige Handlungen, Ermittlungsverfahren gegen meine Freundin und ihre Unwahrheiten stieß. Und um mich nun selber vor einer eventuellen Verurteilung zu schützen muss ich näher inhaltsmäßig in die Angelegenheit eintauchen. Meine Tätigkeit und berufliche Existenz könnte hier auf dem Spiel stehen. Daher verstehe ich nicht warum meine Freundin "mauert" und mich im Regen stehen lässt obwohl ich ihr zuvor jedes Vertrauen und jede Hilfe zuteil werden ließ.
Bisher habe ich ihr geglaubt. Nach den neuerlichen Informationen nahm ich einen Perspektivwechsel vor. Dieser Perspektivwechsel ergab, dass auch die andere Seite (der vermeintliche Stalker) Opfer sein kann und der Stalker gar keiner ist sondern meine Freundin Täter ist. Auch ein Persepektivwechsel ist m.E. wichtig zumal ich meine Vorgehensweise aufgrund der Klageandrohung abwägen muss.
Nun werde ich von meiner Freundin im Stich gelassen weil sie mir vieles vorenthält und ich nach ihren Unwahrheiten nicht mehr weiß was richtig oder falsch ist.
Ich werde um mich selber zu schützen die Klageandrohung nun einem Rechtsanwalt übergeben müssen, der mit Sicherheit keine Rücksicht auf meine Freundin nimmt.
Mein Fazit: Lügen schaffen Misstrauen und Zerstörung. Und meine Freundin hat gelogen auch vor Gericht. Warum tut man das? Aufgrund eines reinen Gewissens sicher nicht. Nachdem sie mich involviert hat und ich ihr half, bleibe ich auf der Strecke und werde offenbar auch belogen UND VORALLEM im Stich gelassen. Ich fühle mich geopfert und sehe durch das neuerliche "mauern" und das anwaltliche Schreiben eventuell meine berufliche Existenz gefährdet. Wenn man schon für jemanden in die Bresche springt dann sollte Ehrlichkeit und Tranzparenz vorherrschen.
Hallo,
nun ist es klarer nach diesem Beitrag und auch verständlicher.
Danke für Dein Vertrauen.
Ja, das sehe ich auch so. Es geht darum, eine evtl. berufliche Existenzgefährdung auszuschließen.
Einen Perspektivwechsel vorzunehmen ist Dir auf jeden Fall anzuraten und das hast Du auch gemacht. Das ist
gut vor Klageerhebung.
Es geht um Deinen Selbstschutz und der ist in jeglicher Hinsicht bedeutungsvoll.
Daß Du aufgrund der weiteren Prozeßführung vor Gericht eine Klageandrohung erhalten hast, dient der Beweislast der Stalking-Gegenbehauptung.
Sei Dir vor dem anwaltlichen Gespräch zur Klageandrohung Deiner Beweispositon/Deiner Beweislast bewußt.
Es ist anzuraten, daß Du zu diesem Gespräch Deine Freundin mitnimmst. So kann sie in anwaltlicher Abwägung der Klageerhebung Position beziehen.
Entzieht sie sich oder "mauert" sie, kannst Du nichts machen. Zumindest in dieser Klärungsphase nicht.
Sollte es wegen der Klageandrohung zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, besteht die Möglichkeit, Deine Freundin als Zeugin für deren Stalking-Behauptung zu benennen. Sie hat vor Gericht im mündlichen Prozeßverlauf keine Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechtes. Ob sie dann lügt oder die Wahrheit sagt, bleibt letztendlich ihr überlassen. Gerichtlich gibt es in einem mündlichen Gerichtsverfahren, die Vereidigung einer Zeugin/eines
Zeugen zu beantragen. Das ist im allgemeinen so üblich. Beschließt in dem mündlichen Verfahren der Richter/die Richterin die Vereidigung, macht Deine Freundin sich strafbar, ist ihre Aussage auf Lügen aufgebaut oder sind ihre Aussagen auf Lügen aufgebaut. Eine Falschaussage kann mit Gefängnisstrafe verurteilt werden.
Ich kann aufgrund der Klageandrohung und Deiner Perspektivwechsel, wer ist wirklich Täter und wer ist wirklich Opfer, nur empfehlen, mit Deiner Freundin über diese Klageandrohung zu reden und auch darüber, das sie
damit zu rechnen hat, daß es evtl. zu einem Klageverfahren vor Gericht kommen könnte und sie dort als Zeugin benannt werden könnte und der Antrag zur Vereidigung ihrer Zeugenaussage gestellt wird und sie damit zu
rechnen hat, bei Falschaussage eine Anzeige zu bekommen mit anschließendem Strafverfahren.
Mit auf Lügen gemachten Aussagen, vor allem vor Gericht, ist nicht zu spaßen.
Bleibe weiterhin bei Deiner Haltung und mache Dein Möglichstes, um das zu klären.
Es könnte um Deine berufliche Existenz gehen.
Ich bitte um Verständnis, daß ich den Gesamtzusammenhang nicht sofort erfassen konnte und möchte darauf hinweisen, daß es schwierig ist, aufgrund der Beiträge sich zu äußern.
Nach meiner Ansicht "hängt" definitiv die Beweislast Deiner Freundin vor Gericht, um als Täterin "freigesprochen" zu werden. Ich meine nun nicht im Sinne von Freispruch des Urteils. Ich meine in dem Sinne des Perspektivwechsels, das auszuschließen ist, daß sie Täterin ist. Die Beweispositionen Deiner Freundin hätten von vornherein so ausgerichtet sein "müssen", daß sie gerichtlich Zeugen benennen kann, die ihre Stalker-Behauptungen ehrlicher werden lassen. Da sehe ich meinen Perspektivwechsel: Hätte sie das vorher zu Genüge gewußt, evtl. durch
anwaltlichen Rat, hätte sie Zeugen hinzuziehen können. Z.B. Zeugen, die ganz eindeutig über einen gewissen Zeitraum den Stalker sehen. Daß das in anwaltlicher Erstberatung ihr gegenüber nicht stärker zum Ausdruck gebracht wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Es kann durchaus sein, daß ihr die Beweisführung vor Gericht nicht bewußt war und sie so nun leichter aufgrund ihrer Beweissituation in das Stalker-Täter-Verhalten fällt.
Da sehe ich meinen Perspektivwechsel: Hätte sie vorher von ihrer Stalker-Täter-Opfer-Beweissituation gewußt,
hätte sie schon zu Beginn einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sich anders positionieren können.
Diese Möglichkeit wurde ihr genommen oder sie hatte diese Möglichkeit nicht, aufgrund des Stalker-Täter-Verhaltens.
Stalker-Täter-Opfer-Beweissituation: Eigentlich wissen nur Stalker-Täter und Stalker-Opfer, wer es nun war und wer nicht.
Bleibe Deiner anwaltlichen Ausrichtung bei der Klageandrohung treu und zieh das durch.
So könnte durchaus die Ausrichtung Deiner Freundin, aus der Perspektive des Stalker-Täters betrachtet, ins Wanken geraten und sie mehr zur Klärung und damit zur Wahrheit beitragen.
Es ist sehr schwierig. Die Kernproblematik Deiner Freundin liegt in ihrer Beweislast "begründet", die sie zur
Stalker-Täterin werden läßt und nicht zum Opfer. Wohlwollend selbstverständlich davon ausgehend, daß sie mehr an Beweismitteln hätte "sammeln" können, die ihre Beweislast vor Gericht stärker positionieren und natürlich vorausgesetzt: da ist ein Stalker.
Es tut mir sehr, sehr leid, daß Du Dich, nachdem Du Dich so loyal für Deine Freundin eingesetzt hast, nun in
einer evtl. Befürchtung Deiner Existenz siehst. Sehr verletzend ist das für Euch beide - je nach Perspektive.
Das ist belastend.
Alles Gute für Dich.
alles Liebe
flower55