Flower55, sie hat bereits vor Gericht gelogen und deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetrug am Hals. Das macht mich stutzig. Ich habe heute einen Termin beim Rechtsanwalt. Dieser sagte mir, dass er sämtliche Akten auch die Gerichtsakten anfordert und wir dann sehen wer was vortrug und sehen die Beweismaterialien. Ich bin gespannt. Dann werde ich schlauer sein.
Hallo,
das macht Dich zurecht stutzig, daß sie ein Ermittlungsverfahren wegen Prozeßbetrug am Hals an.
Prima, daß Du heute einen Anwaltstermin hast. Die Beweismaterialien, die sich aus den angeforderten sämtlichen Akten und aus den Gerichtsakten ergeben, sind ausschlaggebend für Deine Beweislast, falls Du beabsichtigst gerichtliche Schritte gegen die Stalker-Behauptungen des Stalkers (entweder Opfer oder Täter) zu veranlassen oder falls Du Deinen Anwalt beauftragst, Dich an den Stalker (entweder Opfer oder Täter) zu wenden.
Der Stalker (entweder Opfer oder Täter) wird sich "dagegen wehren".
Der Anwalt erhält nicht einfach so Akteneinsicht bei Gericht. Er wird es beantragen und das Gericht entscheidet darüber. Es kann sein, daß das Gericht seinem Antrag nicht entspricht.
Es gibt die Möglichkeit, sich wegen der Klageandrohung oder der Unterlassungserklärung an einen Schiedsmann zu wenden. Dieser kann eingeschaltet werden, um einer Klage entgegenzuwirken und sich zu einigen. So hättest Du die Möglichkeit, den Stalker, falls er zu einem Schiedstermin erscheint, was ihm freisteht, persönlich Deine Sichtweise zu schildern und er entsprechend auch. Oder zumindest habt ihr beide Gelegenheit, Eure Sichtweise dem Schiedsmann mitzuteilen. Dieser ist nicht berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Es ist lediglich ein Versuch, sich evtl. zu einigen. Manchmal macht das Sinn und trägt klärend zum Sachverhalt auf.
In zwei Angelegenheiten beauftrage ich einen Schiedsmann und eine Schiedsfrau. Es kam in jeder Angelegenheit zu einem Schiedstermin. Die Äußerungen in dem Schiedstermin von beiden Parteien und dem Schiedsmann trugen zur gütlichen Einigung bei und für mich persönlich
zur Klärung des Sachverhaltes.
In einer Angelegenheit wurde mir "Geld" angeboten, um Stillschweigen zu wahren. Meine Äußerung war nur, daß ich für Geld nicht zu kaufen bin.
Aufgrund der klärenden Gespräche in den Schiedsterminen kamen mir beide Parteien entgegen
und man konnte sich zum Schluß wieder die Hände reichen.
Lasse Dich nicht auf Unterlassungserklärungen ein.
Du hast nichts falsches gemacht. Du hast Dich liebevoll loyal gegenüber Deiner Freundin verhalten und warst in jeglicher Hinsicht bemüht, ihr helfen zu wollen.
Nur das Gerichtliche oder Klageandrohungen bedürfen einer gewissen Beweislast, damit das Beabsichtigte nicht von vornherein in "Schräglage" gerät und die Aussichten auf Erfolg eher dürftig ist.
Der Stalker, ob nun Opfer oder Täter, kann nicht einfach nur so Dir gegenüber eine Klageandrohung über seinen Anwalt ausrichten lassen. Auch er braucht dafür Beweise. Die Beweise, daß es evtl. beabsichtigt war, ihn als Stalker darzustellen. So einfach ist das alles nicht.
Ist Deine Beweissituation eher "dürftig", was ich nicht zu beurteilen vermag, dafür ist der Anwalt da, wäge ein
weiteres Vorgehen gegen den Stalker (ob nun Täter oder Opfer) ab.
Es ist wertvoll, daß nicht einfach so hinzunehmen. Dafür gibt es gerichtliche Maßnahmen bzw. anwaltliche
Interessensvertretungen. Das ist Aufgabe des Anwalts. Letztendlich bleibt auch ihm die Möglichkeit, dem Stalker
(ob nun Täter oder Opfer) eine Unterlassungserklärung zuzusenden oder Klageandrohung.
alles Liebe
flower55