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Vermieter nervt, wegen angeblicher Unordnung

Dem Vermieter steht eine Besichtigung nur bei einem konreten Anlaß zu.
In vielen Formular-Mietverträgen findet sich eine Klausel, die es dem Vermieter erlaubt, die Wohnung alle ein oder zwei Jahre ohne konkreten Anlass zu besichtigen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnräume zu überzeugen.
Dem hat der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben.
Ein Anlaß loses Besichtigungsrecht gibt es nicht.
Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam (BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13).
Es gibt das Recht der Privatsphäre, der beginnt hinter meiner Flur Tür.
Lasse dich nicht verunsichern, hör dir an was er sagt, antworte nicht drauf.
Der rechtliche Hintergrund für das Betreten der Wohnung
Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag oder in der Hausordnung (auf die Mietvertrag Bezug nehmen muss, und die ihm beigefügt sein sollte) ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemeinschaftlich benutzten Teile des Hauses (Hausflur, Diele, Eingang, Kellerzuwege) zu reingen!
Besteht eine Reinigungspflicht des Mieters, ohne dass weitere Einzelheiten dazu vertraglich (Mietvertrag oder Hausordnung) geregelt sind, dann gelten allgemein folgende Grundsätze: Ein Treppenhaus muss nicht zweimal wöchentlich geputzt werden. Einmal pro Woche reicht, entschied das Amtsgericht Regensburg .
Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit (aber >>>Ruhezeit einhalten!) er reinigt (AG Reichenbach WM 94, 322).
Fensterputzen im Treppen reiche zweimal pro Jahr meint das AG Regensburg (Az: 11 C 3715/03).
In gleichem Umfang wie professionelle Reinigungsfirmen müssen auch alle mit der Reinigung betrauten Mieter oder auch der Hausmeister Verkehrssicherungspflichten beachten.
Die Parteien können aber eine andere Regelung treffen!
 

Sagt das Gesetz! Es ist und bleibt sein Eigentum, auch wenn er es vermietet hat.

Darüber hinaus ist dem Vermieter aber auch ein periodisches Besichtigungsrecht ohne besonderen Anlass in Zeitabständen von ein bis zwei Jahren zuzubilligen (AG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004 – 4 C 365/04). Mag auch der Vermieter zu regelmäßiger Überprüfung der im ausschließlichen Besitz des Mieters befindlichen Räume und der dortigen Installationen auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel nicht verpflichtet sein, so gehen gegebenenfalls daraus folgende Schäden am Mietobjekt aber doch zu seinen Lasten, so dass er zum Schutz des Mietobjektes zu gelegentlicher Überprüfung jedenfalls in den genannten Zeitabständen in der Lage sein muss, so die wohl herrschende Meinung.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
@Herr Flug: Dir rate ich, vorsorglich einem Mieterverein beizutreten. Du wirst deren Beistand brauchen. Demnächst. Der kostet auch viel weniger als jedesmal anwaltlichen Rat einzuholen.

Wohnen Deine Vermieter mit im Haus. Und wenn ja, dann ist es hoffentlich kein 2-Familienhaus, denn dann können Sie Dir nach BGB Paragraph 573a jederzeit und ohne Grund kündigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich sowas schon lese, weiß ich Bescheid was Sache ist. Dein Vermieter gehört zu der Kategorie "unverschämt, dreist ohne Ende" und noch vieles mehr. Der wird niemals zufrieden sein und Ruhe geben-denn anscheinend ist er zum einen extrem pingelig, leidet unter chronischer Langeweile und vor allem- will er dir seine Ansichten von Ordnung und Sauberkeit aufzwingen, was er aber gar nicht darf! Denn du als Mieter hast auch Rechte und nicht nur Pflichten! Wichtig vor allem, du solltest diesem Mann rechtzeitig, nämlich ab sofort, Grenzen setzen- sonst nimmt er sich immer mehr heraus!🙁

Das geht schon bei scheinbaren Kleinigkeiten los, die jedoch eine große Wirkung haben können.

Zunächst einmal, dein Vermieter hat sich gefälligst frühzeitig anzukündigen und nicht einfach spontan vor deiner Tür zu stehen! Das würde ich mir verbitten, und zwar ausdrücklich. Wenn du das nämlich zulässt, macht er das immer so und immer so weiter, kommt in Zukunft bei jeder Kleinigkeit unangemeldet vorbei, steht vor deiner Tür, klingelt dich wach oder taucht immer dann auf, wenn es dir gerade nicht passt. Das ist einfach nur unhöflich, was er da mit dir macht. Jeder vernünftige Mensch, erst recht der Vermieter, kündigt seinen Besuch immer an bzw ruft vorher an oder steckt dir ein Schreiben in deinen Briefkasten, wenn er was von dir will.:mad: Das ist einfach eine Form der Höflichkeit, des Umgangs miteinander!

2. wie ordentlich deine Wohnung ist, geht ihn einen feuchten Kericht an, solange du der Wohnung keinen Schaden zufügst, kein Ungeziefer anlockst, die Wohnung nicht überlädst zb indem du soviele Kartons bis zur Decke stapelst, dass es dem ganzen Gebäude Schaden zufügen könnte. Ansonsten ist das deine Sache wie sauber und ordentlich du bist. Er hat dir auch nicht reinzureden, wie du deine Wohnung gestaltest, und selbst wenn du gar keine Möbel hättest, und nur aus Umzugskartons leben würdest- es geht ihn nichts an!

3. wie oft du deine Tür reinigst, geht ihn ebenfalls nichts an, solange sie sich nicht extrem vom Gesamtbild bzw Zustand der anderen Türen des Hauses unterscheidet. Also wenn sie extrem verwahrlost und verschmutzt ist, voller Blätter etc, dann musst du sie reinigen, er kann dir jedoch nicht vorschreiben, dass du sie bspw alle 2 Wochen auf Hochglanz polierst, nur weil seine Frau das vielleicht bei ihm zu Hause so macht....

anders sieht es vielleicht aus, wenn die Tür ein spezifisches "Schmutzproblem" hat, also sie ständig starkem Schmutz ausgesetzt ist, weil sie vielleicht direkt an der Strasse ist, und eben Regen und Wind direkt abbekommt... und schon nach 2 Wochen sehr verdreckt ist. Dann kannst du sie ja regelmässig reinigen, aber nur in dem Rahmen wie es nötig ist und nicht so wie er das gerne hätte (durchgehend blitzeblank).

3. soweit ich weiß, dürfen Vermieter die Wohnung in Abständen besichtigen (einmal pro Jahr oder sogar nur alle 2 Jahre, wenn sie keinen wichtigen Grund haben, die Wohnung zu besichtigen). Auch hier gilt, informiere dich ob und wie häufig er deine Wohnung besichtigen darf und vor allem ob er das in Zukunft zb jedes Jahr machen darf, auch wenn er keinen wichtigen Grund dafür hat (wichtiger Grund wäre zb das er den Zustand der Wohnung besichtigen will, weil er vermutet, dass sie verwahrlost ist, oder er will sich den Zustand ansehen um zu prüfen, ob evt Sanierungen und Modernisierungen notwendig sind oder werden). Ganz wichtig, wenn er die Wohnung besichtigt, lass dir von ihm nicht erzählen, wie ordentlich deine Wohnung zu sein hat, wenn er in deiner Wohnung herumlaufen sollte und quasi jedes Zimmer "bewertet" und dir Vorschriften oder dumme Bemerkungen macht, das geht gar nicht! Lass dich nicht darauf ein und verbitte dir so etwas. Ein normaler Vermieter wird sich die Wohnung ansehen, den Zustand der Fenster und Böden etc, aber dir niemals vorschreiben, wie ordentlich du zu sein hast oder wo du bspw deinen Wäscheständer hinstellst usw- nur einen nicht vertragsgemäßen Zustand der Wohnung dürfte er ansprechen, dazu gehört jedoch eine ganze Menge mehr als eine bspw leicht unordentliche Wohnung und ein paar nicht abgewaschene Tassen in der Spüle etc- das geht ihn nichts an und das hat er auch null zu kommentieren.

Wenn du einen Zeugen hast, vielleicht einen Verwandten oder Bekannten, lass ihn am Besichtigungstag ebenfalls mit dabei sein.

ich würde an deiner Stelle ausserdem umgehend Mitglied beim deutschen Mieterverein werden, die Mitgliedschaft kostet nicht viel pro Jahr, du fühlst dich jedoch abgesichert und gut beraten. Der Mieterverein kann dir strittige Fragen schon im Vorfeld beantworten, und dem Vermieter notfalls auch Grenzen setzen. Die meisten Vermieter rudern zurück und benehmen sich anschliessend wieder wenn sie WISSEN, dass du rechtlich abgesichert bist und dir nicht alles gefallen lässt. Alleine die Tatsache, dass jede 2. Nebenkostenabrechnung falsch berechnet ist, oftmals sogar vorsätzlich, sollte dich dazu bewegen, dort Mitglied zu werden. Viele Dinge weiß man als Laie auch einfach nicht und selbst ein großer Teil der Vermieter kennt sich mit der aktuellen Rechtslage nicht aus, die sich ja auch stetig verändert.

Grundsätzlich würde ich 2 Dinge bei der (zukünftigen) Wohnungswahl beachten, zum einen sollte der Vermieter auf keinen Fall mit im selben Haus wohnen, zum anderen wenn möglich so weit von dem Haus weg, dass die Wahrscheinlichkeit dass er ständig persönlich vorbeikommt, gen null tendiert.😀
 
Ich danke euch erst einmal, für euren Rat.

Das mit dem Mieterschutzbund habe ich jetzt oft gelesen und ich denke das wäre eine gute Sache, das werde ich auf jeden Fall so schnell wie möglich in Angriff nehmen. Auch das er NICHT so einfach bei mir klingeln darf, wusste ich nicht. Aber den "Besuch" könnte er ja damit begründen, das er denkt meine Wohnung sei verwahrlost, dann wird dieser wohl legitim sein.

Nein der Vermieter wohnt nicht direkt mir im Haus, eigentlich sogar relativ weit weg (über 20 km) aber er hat Verwandschaft in seinen Wohnung einquartiert und ist deswegen öfters da.
Und wie schon erahnt wurde, jepp, es ist dieser ich- bin- Rentner- und- habe- Langeweile, Typ.
Nur scheint er seine Hobby-Losigkeit nur bei mir abzureagieren.

Was mir jetzt allerdings erst recht sorgen macht, ist das hier so geschrieben wurde, als ob ich schon mit einen Bein auf der Straße stehen würde.
Kann es wirklich noch so schlimm kommen?

Ich dachte eigentlich, das wenn der sieht wie gut meine Wohnung aussieht, sich alles zum besseren wendet.

Naja, dann kann ich mich ja auf 2017 richtig freuen....
Aber wie gesagt erstmal danke an allen Ratschlaggebern

Herr Flug
 
Einfach vor der Wohnungstür stehen und Einlass verlangen kann er nicht, ( naja kann er schon gewähren musst du sie ihm jedoch nicht) ohne Gefahr im Verzug. Wenn er deine Wohnung besichtigen möchte das kann- und darf er dann muss er sich jedoch vorher anmelden.

Dennoch selbst wenn er sieht wie toll deine Wohnung ausschaut wirst du so wie ich es im Gefühl habe trotzdem keine Ruhe finden, sondern ihm werden mindestens einhundert tausend andere Sachen einfallen weswegen deine Wohnung aus seiner Sicht nicht in Ordnung ist.

Du glaubst doch wirklich nicht im Ernst das du mit solchen Leuten auf solch einer Ebene kommunizieren kannst. Die wollen stänkern und keine Kommunikation.

Also wende dich bitte so schnell wie möglich an den Mieterschutzbund, solchen gehört Einhalt geboten und zwar von Anfang an. Und dann solltest du dich wie ich schon sagte mal nach einer anderen Wohnung umschauen.
 
Alternativ kannst du auch zur Verbraucherzentrale gehen, dort habe ich bislang sehr kompetente Hilfe bekommen, egal in welcher Stadt.
 
Alternativ kannst du auch zur Verbraucherzentrale gehen, dort habe ich bislang sehr kompetente Hilfe bekommen, egal in welcher Stadt.

Sicher, nur hat man dann keine Mietrechtsschutzversicherung, die man immer mal gebrauchen kann, zb wenn der Vermieter einem kündigt, Eigenbedarf anmeldet oder sich um Wohnungsmängel nicht kümmert, die Nebenkostenabrechnung nicht korrigieren will, die Miete ohne rechtliche Grundlage erhöht oder man einen amtlichen Zeugen bei einer Wohnungsübergabe braucht, um sich langwierigen Ärger nach dem Auszug zu ersparen. Des weiteren hat ein Mieterverein meistens mehr Erfahrung mit der ganzen Thematik des umfassenden Mietrechts, da er halt täglich damit zu tun hat und sich ausschliesslich mit dem Thema Mietrecht befassen kann.
 
Mitgliedsbeiträge und Leistungen | Berliner Mieterverein e.V.

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/mitgliedschaft/mitgliedsbeitrag/



Die Mietervereine scheinen unterschiedliche Angebote und Vertragsregeln zu haben.
Ich finde es schon recht happig 75 oder 90 Euro pro Jahr zu bezahlen.
Ist noch fraglich ob Herr Flug überhaupt Zeit findet zu den Sprechzeiten zu gehen.

Sich schlau lesen und dem Vermieter mit Selbstbewußtsein begegnen, ist vielleicht erst Mal eine Lösung die kein Geld kostet.


Herr Flug was meinst du dazu?
 

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