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Dauerhaft erwerbsunfähig

Weswegen solltest du dich strafbar machen, wenn du einem potentiellen Arbeitgeber darüber berichtest, was begutachtet wurde und wenn du auch bei einer Anstellung das ganze der DRV mitteilst, dass du wieder arbeitest?

Widerspruch gegen das Gutachten selbst kannst du im übrigen nicht einreichen, sondern nur gegen den daraus resultierenden Bescheid und hier wäre es hilfreich für dich, wenn du ein entsprechendes Gegengutachten vorlegen kannst, aber das ist teuer.

Ich müsste ein neues Gutachten, egal zu welchem Zeitpunkt, dann selber bezahlen?
 
Irgendwie finde ich das mit Deiner Therapeutin ein wenig seltsam. Normalerweise ist es andersherum: Man muss darum kämpfen, wenn man wirklich nicht mehr arbeiten kann, das man Geld bekommt.

Normalerweise ist es auch so, das Du Anrecht auf Förderungen hast. Damit Du eben auch am Leben teilhaben kannst. Auch Menschen mit psychischen Problemen arbeiten in Behindertenwerkstätten. Das als Beispiel.

Ich zitiere dazu mal Wikipedia:
" Personen, die ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Besonderheiten wegen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können, haben ein Recht auf einen Werkstattplatz. "
Zitat Ende
Also auch wenn Du nicht "normal" arbeiten könntest, müsste man Dir zumindest an bieten in so einer Werkstatt zu arbeiten.
Deswegen verwundert es mich total, das jemand zu Dir sagt: "Du darfst nie wieder bis zur Rente arbeiten". Das ist gar nicht rechtens.

Kann es sein, das Du etwas falsch verstanden hast? Hast Du einen gesetzlichen Betreuer, der Dir helfen kann?

Verstehe mich nicht falsch: Ich meine nicht, das Du in einer Behindertenwerkstatt arbeiten MUSST. Ich sage nur, das Du ein Anspruch auf spezielle Förderung hast. Sogar, wenn Du es nicht mehr als drei Stunden pro Tag schaffst zu arbeiten. Damit Du eben noch an der Gesellschaft teilnehmen kannst. Von daher irritiert mich die Aussage Deiner Therapeutin sehr. Die macht nur Sinn, wenn man psychisch und physisch wirklich gar nicht mehr arbeiten kann. Das wäre aber nur in sehr wenigen Fällen der Fall. Und dann würdest Du Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Da Du die nicht erhälst, gehen die davon aus, das Du auch eine bestimmte Stundenzahl pro Tag noch arbeiten gehen könntest.

Vielleicht meint sie auch nur, das Du jetzt aus dem Krankengeldbezug rausgefallen bist und bis auf weiteres Grundsicherung bekommst?


 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Püppi,
auch bei mir liegt eine DIS vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass man jetzt lebenslänglich erwerbsunfähig bleiben muss. Du brauchst dich vor niemandem zu rechtfertigen, wenn du arbeiten gehen kannst. Dann informierst du einfach die zuständigen Stellen, dass du deinen Lebensunterhalt jeztz selbst bestreitest und gut ist. Dein Arbeitgeber erfährt im übrigen nur von deiner Schwerbehinderung, aber bekommt keine Diagnose zu hören, wenn du ihm das nicht persönlich mitteilst.
Hast du einen OEG-Antrag gestellt? Ich bekomme über das OEG Berrufsschadensausgleich und stehe dadurch finanziell genau so da als ob ich arbeiten würde. Es ist ein sehr harter Kampf, doch wenn du das Gefühl hast einigermaßen stabil zu sein lohnt sich der Antrag.

Nachtrag:
Und in dem Bescheid der DRV steht ja auch, dass es unwahrscheinlich ist, dass diese dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vollständig behoben werden kann.
Ersteinmal sind das auch keine Hellseher und zum zweiten würde ja schon eine teilweise Verbesserung die Gesamtlage verändern. Von daher gib nicht so viel darauf was da auf dem Bescheid steht, es kann immer besser oder schlechter werden. De Bescheid ist ja nicht in Stein gemeißelt...
 
Zuletzt bearbeitet:
@adria 78: auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat man erst Anspruch, wenn man 5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Da das bei Püppi83 nicht der Fall ist, fällt sie in die Grundsicherung.
 
@adria 78: auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat man erst Anspruch, wenn man 5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Da das bei Püppi83 nicht der Fall ist, fällt sie in die Grundsicherung.

Stimmt, in meinem Fall wurde mein Antrag auf Rente abgelehnt. Ich habe eben noch nicht lang genug eingezahlt.
Ich hoffe, ich bin dir jetzt mit meinem Thread nicht zu nah getreten, also weil du auch an einer DIS leidest.
Und OEG bekomme ich nicht. Ich habe zwar Klage eingereicht, aber die zuständige Behörde möchte meine Klage abgewiesen wissen, weil der Gutachter mich in meinem Missbrauchsfall als Lügner hinstellt. Nun dauert die Entscheidung noch. Aktuell ist das zuständige Gericht bei der Bearbeitung aus den Jahren 11/12.
 
Nein, du bist mir damit überhaupt nicht zu nahe getreten. Ich wollte dir nur Mut machen, deinen derzeitigen Bescheid nicht zu Eng zu sehen. Du allein bestimmst, ob du diese Dauerhaftigkeit ausschöpfen musst/willst. Die haben dir eigentlich nur mitgeteilt, dass von deren Seite aus zukünftig auf eine Überprüfung verzichtet wird. Das ist eigentlich eine Erleichterung, denn man muss eben nicht mehr alle paar Jahre zum Gutachten.
Aber es bedeutet eben nicht, dass du nie wieder arbeiten darfst. Nur dass die das nicht weiter überprüfen.

Übrigens, leiden tun wir nicht an der DIS, wir leben damit😉. Leiden tun wir an unserer Geschichte.

Wegen dem OEG drück ich dir die Daumen und wünsche dir ganz viel Durchhaltevermögen.
 
Nein, du bist mir damit überhaupt nicht zu nahe getreten. Ich wollte dir nur Mut machen, deinen derzeitigen Bescheid nicht zu Eng zu sehen. Du allein bestimmst, ob du diese Dauerhaftigkeit ausschöpfen musst/willst. Die haben dir eigentlich nur mitgeteilt, dass von deren Seite aus zukünftig auf eine Überprüfung verzichtet wird. Das ist eigentlich eine Erleichterung, denn man muss eben nicht mehr alle paar Jahre zum Gutachten.
Aber es bedeutet eben nicht, dass du nie wieder arbeiten darfst. Nur dass die das nicht weiter überprüfen.

Übrigens, leiden tun wir nicht an der DIS, wir leben damit😉. Leiden tun wir an unserer Geschichte.

Wegen dem OEG drück ich dir die Daumen und wünsche dir ganz viel Durchhaltevermögen.

Darf ich fragen, welche Persönlichkeiten du hast.
Hinsichtlich OEG mache ich mir wie im Strafverfahren keine Hoffnungen.
Mein Peiniger steht in der Öffentlichkeit.
Er ist Profisportler und in seiner Sportart Nationalspieler.
Er schweigt und das war es dann.
Ach ja...ja, ich werde dann erst einmal in der Lebenshilfe arbeiten.
 
Darf ich fragen, welche Persönlichkeiten du hast.
Hinsichtlich OEG mache ich mir wie im Strafverfahren keine Hoffnungen.
Mein Peiniger steht in der Öffentlichkeit.
Er ist Profisportler und in seiner Sportart Nationalspieler.
Er schweigt und das war es dann.
Ach ja...ja, ich werde dann erst einmal in der Lebenshilfe arbeiten.

Ist von allem was dabei, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Beschützer, Täterloyale, Täterintrojekte, Mädchen, Jungen, Männer, Frauen... und jeder möchte was anderes...🙄
Manchmal nicht so einfach, aber wir sind auf einem guten Weg.

Wegen dem OEG drück ich dir dennoch die Daumen. Vielleicht nützts ja was...

Und die Lebenshilfe ist ein guter Weg.
 
Ist von allem was dabei, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Beschützer, Täterloyale, Täterintrojekte, Mädchen, Jungen, Männer, Frauen... und jeder möchte was anderes...🙄
Manchmal nicht so einfach, aber wir sind auf einem guten Weg.

Wegen dem OEG drück ich dir dennoch die Daumen. Vielleicht nützts ja was...

Und die Lebenshilfe ist ein guter Weg.

Doch so viele? Mir ist nur eine weitere Persönlichkeit bewusst.
Dass jeder etwas anderes möchte, kenne ich auch zu gut.
Wie schaffst du es denn, allen gerecht zu werden?
 
Ich verstehe vieles nicht so ganz. Normalerweiße versuchen Therapeuten einen wieder arbeitsfähig zu machen. Außer natürlich es besteht keine Chance mehr. Aber das sehe ich hier nicht so ganz. Du möchtest ja auch arbeiten gehen. Warum sollte man dir es also verweigern?? Und ich weiß, das man nur mit zustimmung des Patienten einen Rentenantrag stellt. Wenn jemand arbeiten möchte, gibt man demjenigen die Chance und macht nichts gegen seinen Willen.

Und ich kenne viele Menschen mit DIS die arbeiten gehen können, die noch viele andere weitere Diagnosen haben, kenne aber auch Leute die das natürlich nicht können, die brauchen nicht mal eine DIS haben. Es hängt gar nicht von der Diagnose ab, sondern wie stabil derjenige sich fühlt und wenn du dich stabil genug fühlst, warum also dauerhauft arbeitsunfähig sein? Wenn dann hätte man es auf zwei Jahre oder so begrenzen können. Und dann wird es noch einmal geprüft. Normalerweiße macht man dies auch...entweder hast du etwas falsch verstanden oder deine Therapeutin ist etwas unprofessionell. Ich würde wiederspruch einlegen.

Was ich auch komisch finde, das eine DIS gar nicht gestellt werden darf, bei "nur" einer getrennten Persönlichkeit. Du bist ja die erwachsene und dann gibt es noch ein Kind in dir. Aber das ist keine DIS. Gut ich weiß ja nicht, vielleicht hat deine Therapeutin noch andere Persönlichkeiten kennengelernt. [...]

Ich möche hier bei dir nichts runterspielen, aber das was du beschreibst, liest sich für mich nicht wie eine DIS. Bei jedem Trauma, spaltet man sein inneres Kind ab. In manchen Fällen kann es sehr eigenständig handeln. Aber das wäre der KPTBS oder der DSNNS zu zuordnen aber nicht der DIS. Auch kann ein Therapeut nur eine DIS diagnostizieren wenn er eben Wechsel bemerkt von verschiedenen Persönlichkeiten. Ansonsten ist es dann eine DSNNS. Wie gesagt möchte dir das nicht klein reden, alles ist schlimm. Nur finde ich die ganze Vorgehensweise von deiner Therapeutin ziemlich komisch.

Hilft dir denn die Therapie? Kommst du ansonsten gut mit deiner Therapeutin zurecht? Ich würde erstens Wiederspruch einlegen und bei der Diagnose würde ich das gleiche tun, bzw. da noch einmal eine zweite Meinung einholen. Das alles kann dir die ganze Zukunft versauen, wenn du arbeiten gehen willst, dann kannst du das auch tun. Eigentlich sollten Therapeuten einen bestärken und nicht das Gegenteil machen...
 
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