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Püppi83
Gast
Weswegen solltest du dich strafbar machen, wenn du einem potentiellen Arbeitgeber darüber berichtest, was begutachtet wurde und wenn du auch bei einer Anstellung das ganze der DRV mitteilst, dass du wieder arbeitest?
Widerspruch gegen das Gutachten selbst kannst du im übrigen nicht einreichen, sondern nur gegen den daraus resultierenden Bescheid und hier wäre es hilfreich für dich, wenn du ein entsprechendes Gegengutachten vorlegen kannst, aber das ist teuer.
Ich müsste ein neues Gutachten, egal zu welchem Zeitpunkt, dann selber bezahlen?