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Schule: unberechtigte Fehltage

G

Gast

Gast
Seit Juli 2015 ist in Diskussion, ob 19 unentschuldigte Fehltage auf meinem Abschlusszeugnis der Richtigkeit entsprechen.

Ich hatte wurde im April operiert und bin aus diesem Grund für 10 Tage ausgefallen.
Mein Ausfall wurde von der Klinik attestiert. Die Schule wollte mir die 10 Schultage nicht entschuldigen, da ich mich nach 3 Tage fehlen nicht gemeldet haben soll, wobei ich meinen
Klassenlehrer eine Woche vor Operationsantritt darüber in Kenntnis gesetzt habe.
Die Schulleiterin wollte mich mit 10 unentschuldigten Fehltagen im Abschlusszeugnis belasten. Als ich dagegen ein formellen Widerspruch bei der Schulaufsichtsbehörde eingelegt habe, hieß es plötzlich, dass die 10 Fehltage doch nun entschuldigt wurden.
Diese Rückmeldung erhielt ich nach 2 Monaten (nach den Sommerferien!!).

Allein aus diesem Grund kann ich 19 unentschuldigte Fehltage absolut nicht nachvollziehen! Wenn ich gefehlt habe, habe ich immer Bescheinigungen von Behörden und Ärzten vorgelegt. Dummerweise immer die originalen ohne Kopie für mich..
Nach mehreren telefonischen Kontakt mit der Schule erhielt ich letzte Woche ein Termin mit der Schulleiterin und meinem Klassenlehrer. Die zeigen mir eine Liste mit mein unentschuldigten Fehltagen, jedoch verweigern sie mir, dass ich meine Fehltage auf ein Zettel notiere. Ich wollte mir meine - angeblichen - unentschuldigten Fehltage notieren um ggf. die Bescheinigungen von Behörden und meinem Arzt anzufragen.
Die Liste war auch relativ unübersichtlich gestaltet, es wurden die Wochen angezeigt, kein genaues Datum.

Ich brauche euer Rat!
Die Sache überfordert mich aktuell sehr und ich komme da einfach nicht weiter.
Im übrigen hat mein Klassenlehrer im ersten Halbjahr ein Fehler in seiner Buchführung gehabt, weshalb er allen Schülern der Klasse im ersten Halbjahreszeugnis 0 Fehltage eintragen musste. Auch wieder liegt ein Fehler vor!
 
A

annakarina

Gast
Sorry, das verstehe ich nicht: Wieso akzeptiert die Schule kein Klinikattest bezüglich deiner 10 Krankheitstage?? Eine mündliche Info an den Klassenlehrer ist da zunächst völlig ausreichend, wenn das Attest nachfolgt.

Aber es bleibt etwas offen: Was ist mit den anderen 9 Tagen? Entweder kann ich nicht richtig lesen oder du hast diese geflissentlich unter den Tisch fallen lassen.... :confused:
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Seit Juli 2015 ist in Diskussion, ob 19 unentschuldigte Fehltage auf meinem Abschlusszeugnis der Richtigkeit entsprechen.

wobei ich meinen
Klassenlehrer eine Woche vor Operationsantritt darüber in Kenntnis gesetzt habe.
das ist unbedeutend und bedeutungslos - die Krankmeldung hat spätestens bis zum 3.Tag der Fehlzeit vorzuliegen - ist dies nicht der Fall, zählen alle Tage als unentschuldigt - selbst wenn eine Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt vorliegt - ist diese nicht als Entschuldigung zu werten, wenn sie nicht innerhalb der 3 Tage eingereicht wurde

..........das hätten auch Deine Eltern machen können, wenn Du dazu nicht in der Lage warst
 
G

Gast

Gast
Sorry, das verstehe ich nicht: Wieso akzeptiert die Schule kein Klinikattest bezüglich deiner 10 Krankheitstage?? Eine mündliche Info an den Klassenlehrer ist da zunächst völlig ausreichend, wenn das Attest nachfolgt.

Aber es bleibt etwas offen: Was ist mit den anderen 9 Tagen? Entweder kann ich nicht richtig lesen oder du hast diese geflissentlich unter den Tisch fallen lassen.... :confused:
Die 10 Tage, die von der Klinik attestiert wurden, sollen plötzlich doch keine Berücksichtigung
im Abschlusszeugnis gefunden haben.
Es wundert mich deshalb noch viel mehr, dass mir 19 unentschuldigte Fehltage angelastet werden.
Nach meinen Notizen habe ich nur 5 Tage im Schuljahr unentschuldigt gefehlt, die restlichen wurden alle
vom Amt bescheinigt oder von meinem Hausarzt attestiert.

das ist unbedeutend und bedeutungslos - die Krankmeldung hat spätestens bis zum 3.Tag der Fehlzeit vorzuliegen - ist dies nicht der Fall, zählen alle Tage als unentschuldigt - selbst wenn eine Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt vorliegt - ist diese nicht als Entschuldigung zu werten, wenn sie nicht innerhalb der 3 Tage eingereicht wurde

..........das hätten auch Deine Eltern machen können, wenn Du dazu nicht in der Lage warst
Das kann die Schule aber von einem Volljährigen nicht abverlangen.
Es könnte genug Gründe geben, weshalb man zum Beispiel die Eltern nicht darum bittet, sich bei der
Schule für einen zu melden. Ich habe mir nichts dabei gedacht, da ich, wie gesagt, mein Klassenlehrer darüber in
Kenntnis gesetzt hatte.

__________________

Nun sind aber die 10 Fehltage durch den Klinikaufenthalt nicht relevant, da die
im Abschlusszeugnis doch keine Berücksichtigung gefunden haben.

Komisch finde ich dennoch, weshalb ich meine Fehltage nicht selbst aus deren Liste abnotieren durfte.
Das ist keine Kopie erhalten darf wäre mir verständlich, aber aufschreiben dürfte ich mir das doch?

Steht die Schule mir gegenüber nicht in der Beweispflicht?
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
Gast;3048750 Das kann die Schule aber von einem Volljährigen nicht abverlangen. Es könnte genug Gründe geben meinte:
Das ist wohl wahr. Aber die Schule kann von einem Volljährigen verkangen, dass er die Krankschreibung per mail, fax oder Brief fristgerecht einreicht.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
. Ich habe mir nichts dabei gedacht, da ich, wie gesagt, mein Klassenlehrer darüber in
Kenntnis gesetzt hatte.


Steht die Schule mir gegenüber nicht in der Beweispflicht?
eben............du hast Dir nichts dabei gedacht und das ist das Hauptproblem - in Kenntnis setzen, ist keine schriftlich nachweisbare Entschuldigung

wir haben in Deutschland eine Schulpflicht........der Name sagt schon alles - Du bist in der Pflicht - die Schule hat lediglich eine Bildungsaufgabe

merkst Du den Unterschied?

Du machst es Dir zu einfach und suchst nach den Schuldigen für Dein Fehlverhalten..........so funktioniert das Leben aber nicht - Du bist Eigenverantwortlich und für Deine Fehler gibt es nur einen Schuldigen - Dich...........Du bist alt genug um das zu begreifen - denn letztendlich musst Du mit den Konsequenzen umgehen und Niemand anders

Du kannst folgendes machen...........bitte Deine Lehrerin um einen Gesprächstermin und bitte sie, Dir die Fehltage noch einmal genau zu erläutern, da Du es nicht nachvollziehen kannst -
 
Zuletzt bearbeitet:

Zebrafellchen

Aktives Mitglied
Also das man in der Schule ab dem dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen muss, habe ich noch nie gehört. Habe meine Kinder auch immer so entschuldigt und nach der Krankheit die schriftliche Entschuldigung mitgegeben. Darüber hat sich auch noch keine Schule je beschwert.
Allerdings hat die eine Lehrerin bei einem Attest erst mal nachgeprüft ob es den Arzt auch wirklich gibt.:confused: Das war schon arg.

Allerdings denke ich auch, dass man Dir Einsicht in die Dir vorgeworfenen Fehltage geben sollte um das Ganze gegebenenfalls richtig zu stellen. Offensichtlich hat Dein Lehrer das ja nicht so im Griff.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Habe meine Kinder auch immer so entschuldigt und nach der Krankheit die schriftliche Entschuldigung mitgegeben.
......auch immer so entschuldigt - ist machbar als Erziehungsberechtigte bei Kindern im Grundschulalter (denn bei Verletzung der Schulpflicht werden die Eltern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und nicht das Kind) - trotz allem habe ich persönlich es immer vorgezogen, meine Tochter genauso zu entschuldigen, wie ich es vom Berufsleben her kenne und sie hat ganz selbstverständlich diese Vorgehensweise übernommen, denn sie kannte es nicht anders

.........der Ersteller dieses Threads ist Volljährig und von daher auch an die Pflichten der Volljährigkeit gebunden

ab dem 12.Lebenjahr wird schrittweise die Eigenverantwortung auch gesetzlich berücksichtigt und ggf geahntet
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns war es ebenfalls so, das man nach 3 Fehltage ein Attest vom Arzt vorlegen musste.
Allerdings finde ich es fraglich, wenn doch der TE vorher mit sein Lehrer abgesprochen hatte, das sich plötzlich der Lehrer quer stellt. Oder habe ich das falsch verstanden? :confused: Ich finde die ganze Situation etwas verwirrend... Aber das Recht das du dir die genauen Fehltage notieren kannst, das solltest du aber doch wohl haben. Vielleicht beim Schulamt um Rat fragen?
 

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