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Gast
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Also zur Schule hat man natürlich zu gehen, und Fehltage auch mit Entschuldigungen oder bei Attestpflicht auch mit Attest zu belegen.
Aber ich finde auch, dass man dir auf Nachfrage eine Liste mit deinen angeblichen Fehltagen geben solle, damit du das überprüfen kannst.
Also frage deine Schule, ob sie vielleicht erst ein für sie teures anwaltliches Schreiben brauchen, in dem er um Akteneinsicht bittet, bevor sie die Liste rausrücken, oder ob das vielleicht doch auch so geht. Wenns nicht so geht, geh halt zum Anwalt, der regelt das schon.
In der Regel aber haben Lehrer und Schulleitungen überhaupt keinen Bock auf Auseinandersetzungen mit Anwälten, daher nehme ich an, dass du die Liste dann auch so bekommst.
Aber ich finde auch, dass man dir auf Nachfrage eine Liste mit deinen angeblichen Fehltagen geben solle, damit du das überprüfen kannst.
Also frage deine Schule, ob sie vielleicht erst ein für sie teures anwaltliches Schreiben brauchen, in dem er um Akteneinsicht bittet, bevor sie die Liste rausrücken, oder ob das vielleicht doch auch so geht. Wenns nicht so geht, geh halt zum Anwalt, der regelt das schon.
In der Regel aber haben Lehrer und Schulleitungen überhaupt keinen Bock auf Auseinandersetzungen mit Anwälten, daher nehme ich an, dass du die Liste dann auch so bekommst.