Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kontrolliert das Jobcenter Bewerbungen

G

Gast

Gast
Kontrolliert das Jobcenter wie ich meine Bewerbungen schreibe? Also wenn ich beispielsweise Bewerbungen absichtlich richtig schlecht mache, würde es dann Konsequenzen nach sich ziehen?

Bitte versteht mich nicht falsch. Noch ist es nicht soweit das ich zum Amt muss, aber wie es derzeit aussieht werde ich früher oder später eventuell dort landen. Und dann möchte ich mich selbst einfach davor schützen irgendwelche Jobs antreten zu müssen, die null zu mir passen (ob vom Charakter her oder gesundheitlich oder wie auch immer ist egal). Ich kenne mich nur mit den Amt nicht aus, muss ich denen erst meine Bewerbungen zeigen, bevor ich die abschicke?
Aber sonst, auf Stellen die mich interessieren oder die zu mir passen könnten, würde bzw. werde ich mich natürlich ordentlich bewerben.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Kontrolliert das Jobcenter wie ich meine Bewerbungen schreibe?
Ja, Dein Sacharbeiter kontrolliert Deine Bewerbungen und der Arbeitgeber bei dem Du Dich nach Meinung des Jobcenters zu bewerben hast um Deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu vermindern, wird vom Jobcenter aufgefordert ein Feedback darüber geben, warum er Deine Bewerbung abgelehnt hat.
 

Kaim Argonar

Mitglied
So lange du noch kein Hartz 4 beantragt hast musst du auch noch keine Bewerbungen schreiben. Den Lebenslauf und eine Vorlage der Bewerbungsmappe kannst du schon vorzeigen beim Amt, der Lebenslauf ist pflicht. Grundsätzlich können die einen zu garnichts zwingen, wenn du aber die mitarbeit aus freien stücken, d.h. mind. 3-6 Bewerbungen im Monat rauschicken. verweigerst drohen Sanktionen, also kürzung der Hartz 4 bezüge. Eine teilnahme an sog. Maßnahmen vom JC sollte man nicht unterschreiben, schreib lieber Bewerbungen ohne ende und such dir einen Aushilfsjob oder wenn es nicht anders geht lass dich Krankschreiben und zeig das dem JC. Maßnahmen beinhalten 1 Euro Jobs und Zeitarbeitsfirmen sowie unsinnige "fortbildungs-kurse" bei dennen man die meiste Zeit nichts tut weil keiner eine ahnung hat. Es gibt auch vereinzelt positive Maßnahmen die auch wirklich hilfreich sind, aber darauf hoffen würde ich nicht. Und sag beim JC nur das was wirklich nötig ist ohne zu lügen versteh sich, deine seelischen oder körperlichen gebrechen geht das JC nichts an, erst wenn man es schriftlich vom Arzt hat. Ach ja bis der Antrag bearbeitet wurde vergehn gerne mal 4-8 wochen!
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Kontrolliert das Jobcenter wie ich meine Bewerbungen schreibe? Also wenn ich beispielsweise Bewerbungen absichtlich richtig schlecht mache, würde es dann Konsequenzen nach sich ziehen?
Na ja...

Ist/Sind dein/deine Arbeitsvermittler so schlimm ?

Hast du mit denen schon mal gesprochen ?

Haben die sich deine Bewerbungen noch nicht angeschaut ?
Dein Fallmananger wird das mit Sicherheit tun.

Was macht es für einen Sinn, dich in eine Stelle zu "zwängen" bei der sich alles in dir dagegen sträubt ?
Das Ergebnis ist wohl absehbar. :confused:

Gruß Hajooo
 
G

Gast

Gast
(...)muss ich denen erst meine Bewerbungen zeigen, bevor ich die abschicke?
Nein, das musst Du nicht, Du kannst Dich einfach bewerben, wo Du möchtest.

Ich rate Dir übrigens dazu, gleich einen Antrag auf Bewerbungskostenzuschuss zu stellen, weil das nicht rückwirkend geht. Da bekommst Du einen Teil der Kosten erstattet.

Das Arbeitsamt kontrolliert stichprobenartig die Bewerbungen. Ich wurde mal (als Arbeitgeber) angerufen, ob sich Bewerber XY tatsächlich bei uns beworben hat, und ob die Bewerbung in angemessener Form war.
 
G

Gast

Gast
Ich weiß nicht genau, man hört halt immer so viel schlechtes vom Amt... Das die ein zwingen überallhin Bewerbungen zu schreiben, egal wie es ein damit geht oder was man darüber denkt. Einfach damit man schnell wieder von denen weg kommt.

Einen Vermittler habe ich noch nicht nein. Kann man denn solche Maßnahmen wie 1€ Job oder so verweigern, wenn man Hartz4 bekommt? Oder ist das Pflicht, sobald man Leistungen bezieht? Sorry, ich war noch nie in dieser Situation und habe mich nie mit den Thema auseinander gesetzt. :/
 

Naly

Mitglied
Also ich kann dir berichten, wie es bei mir jetzt war.
Mein Vertrag ist Mitte Juli ausgelaufen und ich war brav 3 Monate vorher beim Amt und habe mich zu dem Datum arbeitsuchend und ab dem Datum arbeitslos gemeldet.

Schon Anfang Juni habe ich meinen ersten Termin bei meinem Berufsberater bekommen. Diese nette Dame hat mir dann auch direkt 5 Stellenangebote rausgesucht, auf die ich mich bewerben soll. Vor diesem Termin habe ich bereits Unterlagen zugeschickt bekommen, inklusive einer Tabelle auf der ich ausfüllen sollte, wo ich mich bereits beworben habe.
Zusätzlich musste ich im Vorfeld einige Seiten ausfüllen, welche sich auf meinen Beruf beziehen. Also was habe ich gelernt, was sind meine Stärken, Interessen, Fähigkeiten etc. Dieses musste ich vor dem Termin zusammen mit einer Bewerbung (Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) dort einreichen.

Bei diesem Termin musste ich zusätzlich eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, in welcher festgelegt wurde, dass ich pro Monat 12 Bewerbungen schreiben muss und dass ich mich innerhalb von 3 Tagen auf Vermittlungsvorschläge des Amtes zu bewerben habe.

Auf diese muss man sich bewerben, da einem sonst Sperrungen drohen.
Der potentielle Arbeitgeber bekommt ebenfalls eine Benachrichtigung vom Amt, in der er angeben muss, ob und wann ich mich beworben habe und ob er mich zu einem Gepräch eingeladen hat oder nicht. Ebenfalls muss er die Gründe angeben, warum er mich abgelehnt hat.

D.h. das Amt wird mitbekommen, wenn du dich dort nicht meldest bzw. es wird evtl. auch mitbekommen wenn du deine Bewerbung extra schlecht formulierst / gestaltest.

Ich hatte nun Glück und habe bereits eine Zusage bekommen und kann ab Ende August wieder arbeiten. Mit Glück habe ich noch eine andere Stelle in Aussicht, bei der ich sogar mehr Stunden bekommen würde.

Zu meinem 2. Termin bei der Beraterin vom Amt musste ich dennoch erscheinen. <.<

Ob die Berater dass nun wirklich stark kontrollieren, ob du bei der Bewerbung "gepfuscht" hast oder nicht weiß ich nicht. Aber ich denke schon, dass es auffallen wird.

Ob es nun was bringt mit deinem Zuständigen Berater zu sprechen und ihn zu bitten nur passende Angebote zu schicken weiß ich nicht. Kommt vlt. auch stark auf den Berater an.
Ich habe zum Beispiel bei meinem ersten Termin gesagt, dass ich nicht im Kindergarten arbeiten möchte (ich bin Erzieherin). Die Dame sagte mir dann auch, dass es keinen Sinn macht sich auf Stellen zu bewerben, an denen man kein Interesse hat. Vermittlungsvorschläge für Kindergärten habe ich dennoch bekommen <.<

Ich rate dir wirklich, vorsichtig zu sein und dir das gut zu überlegen. Nicht, dass du eine Sperre bekommst.
Und immer dran denken, dich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit zu melden. Sonst droht dir auch eine Sperrzeit.

Liebe Grüße
 
G

Gast

Gast
"Kann man denn solche Maßnahmen wie 1€ Job oder so verweigern, wenn man Hartz4 bekommt?"

Nur in Ausanahmefällen.
Aber du kannst HartzIV verweigern, auch eine schöne Alternative.
Nur Durchschmarotzen gönnen die Bösewichte vom Amt einem gemeinerweise nicht.
Die sind sooo gemein....
 

Egobin

Aktives Mitglied
@gast über mir
und wovon lebst du, wenn du deinen arbeitsplatz verlieren solltest? von deinem adelstitel, oder deiner gerade unter beweis gestellten intelligenz? aber vermutlich bist du wohl schon so beeinflusst, dass du wirklich jeden mist machen würdest.

@te
du darfst in der theorie gar nichts verweigern. mit welcher begründung auch? keine lust zählt nicht. darüber mit dem sachbearbeiter reden ist so eine sache. je nach person nimmt er darauf rücksicht, oder du bekommst nur solche schreiben.
in der praxis kann natürlich dein gesundheitszustand die durchführung so einer maßnahme verhindern.
zusätzlich ist die gestaltung einer bewerbung nirgendwo gesetzlich geregelt (vom wort "zielführend" abgesehen), solange diese die bewerbung selber, zeugnis und lebenslauf enthält. wenn du ein drohungsschreiben wegen sanktionen bekommst, weil du dich handschriftlich mit einem dreizeiler beworben hast, musst du nach der rechtsgrundlage und dem paragraphen der bewerbungen regelt, fragen. denn den gibt es nicht.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Will man mich loswerden? Besser Bewerbungen schreiben? Beruf 0

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 3) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben