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Gekippt: Keine Sprachprüfung für Türken deren Ehepartner in Deutschland leben

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@ Der um den Baum tanzt

Ich kann mit deiner Einstellung konform gehen. Es stören mich lediglich 2 Punkte:

1) Wir "holen" keine Menschen aus dem Ausland. Sie kommen freiwillig aufgrund der Annahme von geeigneteren Perspektiven. Oder wie hier beim Topic, es sind Eheleute. Ich glaube nicht das wir deren Heirat forcierten.

2) Ich weiss nicht wie man sich ein adäquates Miteinander ohne INTEGRATION vorstellen kann. Abgrenzung und Bildung von Slums? Wer sich nicht intergriert kann auch keine Ersatzheimat empfinden und das ist langfristig keine schöne Situation. Demnach würde ich dann fragen wollen:"Weshalb kommt man überhaupt hierher, wenn man sich gar nicht integrieren möchte?"

Mit "holen" meinte ich natürlich die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, die solche Vorgehensweise ermöglichen.

Ja, wenn man sich in gewissen Gegenden umsieht, dann wird klar dass es den Menschen in den von ihnen und ihrer Lebensart übernommenen Bereichen nicht um Integration, sondern um eine Art von Imperialismus handelt.

Auch dies als Folge einer Politik die kilometerweit an der Wirklichkeit vorbei geht.
 
Die Entscheidung des europischen Gerichtshofes ist logisch. Denn natürlich kann man nicht türkische Ehefrauen, die lediglich zum Ehemann nach Deutschland wollen, nicht ernsthaft in Sprachkurse stecken. Denn dann müßte dasselbe mit zB. amerikanischen, australischen, kanadischen und anderer außereuropäischer Ehefrauen ( in diesem Fall ) angeordnet werden. Kaum praktikabel. Wenn man also kritisiert, dann doch die deutschen Politiker, die sowas überhaupt ernsthaft gesetzlich regeln wollen.
 
Das müsste man meiner Meinung nach auch konsequent mit allen machen. Jemand der zuwandert sollte in der Lage sein hier ohne dauerhafte Unterstützung selbst ins Erwerbsleben zu finden, sich zu finanzieren und geltende Gepflogenheiten zu akzeptieren. Daran kann ich nichts Verwerfliches erkennen. Wer hier schon ein besseres Leben erwartet kann auch was dafür tun.

Wer schon vorneweg große sprachliche Barrieren hat, ist dazu sicher nur schwer in der Lage.
 
Lese ich Zeitungsberichte über Straßenraub etc.. werden die Täter zu 95% immer als südländisch beschrieben.


95%???

Willst du dem entnehmen, dass 95% der Straßenkriminalität in Deutschland von Tätern nichtdeutscher Herkunft begangen werden?

ich frage den Bürger, der sich - sehr wahrscheinlich? - für mündig hält, warum jedes Jahr eine polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht wird.

Wer will, kann sich informieren.






Wen wundert es da, dass sich auch ein bestimmtes Klischee bildet?


In der Tat.
Es würde mich angesichts der sehr, sehr weit verbreiteten Vorgehensweise des mündigen Bürgers auf jeden Fall sehr wundern - unmöglich eigentlich -, wenn sich dann keine Klischees bilden würden.

Die Bequemlichkeit, das "Privileg", sich ohne zu informieren eine Meinung bilden zu wollen, gepaart mit bestimmten "Gefühlen", bilden - mit - den Nährboden für Klischees.



Nun muss man aber auch hinterleuchten warum das immer wieder solche Personengruppen sind und wo man da ansetzen muss. Da hat doch das eigene Land schon versagt, warum sollen wir es dann immer ausbügeln?


Das ist ein gutes Beispiel, in dem man einiges erkennen kann:
a) Eine gewisse "Gefühlslage",
b) die von einigen Medien ungeprüft übernommene und angeeignete Meinungsbildung,
c) die Manipulierbarkeit, die m.E. mit einer eigenen Bereitschaft einhergeht, sich manipulieren zu lassen, weil es einem selbst aus gewissen Gründen so passt (eine Art persönlichen Gewinns).

Die Manipulierbarkeit hat oft damit zu tun, dass man "nimmt und gibt".
Angebotene Sündenböcke, Feindbilder und Ähnliches (bestimmte "Zielgruppen") haben fast immer mit der Bereitschaft zu tun, dass es Menschen gibt, die den Köder gut brauchen können - und so geschieht es auch.
Das wissen auch die, die diese anbieten, sehr gut - und nutzen das aus.
Schließlich können sie sich auf Fakten berufen - die "Gefühlslagen" fallen dabei vollkommen unter den Tisch, weil weder die Anbieter noch die Nutzer ein Interesse daran haben, dies zuzugeben - die "Gefühlslage" ist ein wahres Tabu, das nicht einmal als solches erkannt und benannt werden "darf".
 
Es geht bei dem Urtel lediglich um den Ehegattennachzug bei dem der nachziehende Ehegatte die türkische Staatsangehörigkeit hat.

Im Ausgangsfall hatte ein türkischer Unternehmer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH geklagt, der seit 1988 in Deutschland lebt. Seiner Frau, einer Analphabetin, war der Ehegattennachzug mehrfach verweigert worden, weil sie die Deutschtests nicht bestand.


Die jetzige Regelung verhindert es, daß ausländische Staatsangehörige mit ihrem Ehegatten der entweder eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ausländischer Staatsangehörigkeit mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Deutschland hat zusammenleben können, wenn der einreisende Ehegatte nicht bereits im Heimatland ausreichende Deutschkenntnisse erworben hat.

D.h. z.B., daß eine türkische Ehefrau keine Möglichkeit bekommt, zu ihrem seit Jahrzehnten in Deuschland lebenden Ehemann zu gelangen, eine Familie zu gründen und mit ihm hier zu leben, wenn es ihr nicht möglich war, in der Türkei eine kostenpflichtge schriftliche und mündliche Sprachprüfung vor dem Goetheinstitut nachzuweisen. Wenn sie die Prüfung nicht besteht - aus welchen Gründen auch immer - hat sie keine Chance mit ihrem Ehemann zusammenzuleben.

Das Gericht hat anerkannt, daß aufgrund des Wohnortes in der Türkei oder des individuellen Bildungsstandes oder z.B. einer Lese-/Rechtschreibschwäche dies oftmals nicht möglich ist. Daß es auch Gegenden gibt in der Türkei in denen eine Prüfung via Internet nicht möglich ist. Der Besuch des Sprachkurses bzw. sonstige Erwerb der Kenntnisse sowie die Prüfung sind mit erheblichen Kosten verbunden.

Da die vorgenannte Regelung nicht für EU-Bürger gilt, diese müssen aufgrund der Freizügigkeitsregelung in der EU keine Sprachkenntnisse nachweisen, verstößt die Regelung gegen das EU-Abkommen über die Gleichstellung von Migranten aus der Türkei.

Damit bezieht sich das Urteil zunächst nur auf den Nachzug türkischer Ehegatten. Die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Staatsangehörigen bleibt. D.h. afrikanische oder asiatische Ehegatten müssen weiterhin eine Sprachprüfung in ihrem Heimatland nachweisen, bevor sie mit ihrem Ehegatten in Deutschland zusammen leben dürfen.

Völlig unabhängig davon bleibt, daß die Ausländerbehörde i.d.R. weiterhin auch nach der Einreise noch zusätzlich dern Besuch eines Integrationskurses hier in Deutschland verlangt. Und der Ehegatte sowieso nachweisen muß, daß er den Lebensunterhalt seines einreisenden Ehepartners aus eigener Kraft sicherstellen kann.


Also ich freue mich über das Urteil aus dem Gesichtspunkt der Familienzusammenführung.


Undabhängig davon bin ich der Meinung, daß die Kenntnis einer gemeinsamen Sprache für die Verständigung und das Zusammenleben in einem Land erforderlich ist. Aber das läßt sich auch auf anderem Wege erreichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer schon vorneweg große sprachliche Barrieren hat, ist dazu sicher nur schwer in der Lage.

Da sehe ich kein Problem.

Die Politik hat die Entwicklung einer Subkultur erlaubt die so ausgedehnt und untereinander verflochten ist, dass man darin problemlos sein Leben führen und seiner Arbeit nachgehen kann, ohne der deutschen Sprache mächtig zu sein.

Das eine Integration seitens einer Vielzahl von Menschen die in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben nicht gewünscht ist, halte ich für durchaus nachvollziehbar, wenn auch für eher plump und unverschämt.

Die Frage ist nur, ob die Deutschen wirklich die Entwicklung einer Parallelgesellschaft innerhalb Deutschlands gestatten wollen.
Da diese Frage aber den Deutschen in dieser Form nicht gestellt wird, bzw. diejenigen die eine solche Frage zu formulieren wagen auf der aktuellen politischen Bühne eine unerwünschte Minderheit darstellen, wird die Entwicklung einer Parallelgesellschaft, nun auch noch intensiv gestützt durch parallele Bildungsinstitute, sich weiterhin ungehindert ausbreiten.

Ob das krebsartig erfolgt und sich einfach nur über eine geschwächte deutsche Kultur stülpt und diese erstickt, oder ob sich dies befruchtend auf die deutsche Kultur auswirkt und zu einem belebenden Wandel innerhalb der deutschen Kultur führt, das wird sich in ein paar Jahrzehnten zeigen.
 
Also in meinem persönlichen Umfeld heißt es vermehrt: wir Deutschen würden unterwandert, und irgendwann würde in jedem 2ten Haus ein Türke, Rumäne etc. wohnen. Irgendwann hätten wir türkische Bundeskanzler usw...

Dem entnehme ich dass viele dem Thema Zuwanderung ansich abgeneigt sind.

Ich persönlich habe nichts gegen Integration, bzw. nicht gewünscht ist eigentlich komplett der falsche Ausdruck.
Aber du hast es sehr gut ausgedrückt mit dem Begriff Paralellgesellschaft. In Köln gibt er bereits Viertel die ausschließlich von Türken besiedelt sind. Die machen dann auch ihr eigenes Ding.

Und der Begriff geschwächte Kultur stimmt mich bedenklich.
Ich kann doch auch nicht überall hingehen und tun und lassen was ich will. Deshalb passe ich mich auch im Urlaub an gängige Regeln des Landes an.

Und du hast recht, spricht das jemand offen an dass er gegen diese Entwicklung ist, drückt man ihm einen gewissen Stempel auf
 
Auf der einen Seite muss man ganz klar sagen, dass das geforderte Sprachlevel A1 eine sehr geringe Stufe ist, die allenfalls eine Grundlage für weiteren Spracherwerb bildet und es einem ermöglicht zu sagen, wer man ist und einzukaufen. Sie ist keineswegs ausreichend für Integration.

Man sollte es aber nun wirklich nicht an Nationalitäten festmachen, sondern an der wirtschaftlichen Situation des Zuwanderers. Ist er in der Lage, sich selbst zu finanzieren und das auch voraussichtlich dauerhaft, kann er eigentlich sprechen, was er will.

In dem Moment, in dem er staatliche Hilfen in Anspruch nehmen will, muss er Deutsch lernen oder in seine Heimat zurückkehren, sofern er kein Flüchtling ist.

Das fände ich gerecht.

Das Argument der Eheschließung halte ich für irrelevant. Jedes binationale Paar, das zusammenleben will, muss entscheiden, in welchem Land sie leben wollen und wo das überhaupt möglich ist. Dafür sind nicht die jeweiligen Länder zuständig bzw. haben die Grundlagen für ein Zusammenleben zu schaffen. Das müssen schon die betroffenen Personen selbst tun.

Das es einer Analphabetin schwer fällt Deutsch zu lernen und sie Mühe hat, einen geeigneten Deutschkurs zu besuchen, zu bezahlen und die Prüfung zu bestehen, ist nachvollziehbar. Da sehe ich die Familie in der Pflicht. Alles andere haben sie schließlich auch aufwändig finanziert (mehrfache Flüge hin und her, meist kostspielige Hochzeit, Möglichkeiten für Kommunikation - Handy oder Computer samt Internetzugang). Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen und schon gar nicht sehe in den deutschen Staat in der Pflicht.

Die Familie hat die Tochter verstoßen und nun zerrt sie Deutschland vor Gericht und nicht ihr Heimatland. Das finde ich absurd.

Und so analphabetisch sie ist, aber den Weg der Klage hat sie erfolgreich beschritten. Ein schelm, der Böses dabei denkt. Wahrscheinlich wurde das arme Hascherl nur benutzt.

Mich macht die ganze Sache sauer.
 
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