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Kündigung rechtswirsam zustellen?

Zitat Rhenus:

Mikenull,
ich weiß, da kommen wir nicht zusammen, ich habe dir aber in einem anderen Strang schon Schwachstellen im Buch genannt.
-----------------------------------------------

Hast Du natürlich nicht. Lediglich Deine Befürchtungen. Denn - anders wie Du - schreibt Höcker natürlich alle entsprechenden § dazu. Kauf Dir´s einfach. Macht die Diskussion für alle leichter.🙂

Übrigens müßte man wissen, um welche Form der Vermietung es sich handelt. Bei Kündigungen über Wohnraum ist die Schriftform vorgeschrieben.
 
Zitat Rhenus:

Mikenull,
ich weiß, da kommen wir nicht zusammen, ich habe dir aber in einem anderen Strang schon Schwachstellen im Buch genannt.
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Hast Du natürlich nicht. Lediglich Deine Befürchtungen. Denn - anders wie Du - schreibt Höcker natürlich alle entsprechenden § dazu. Kauf Dir´s einfach. Macht die Diskussion für alle leichter.🙂

Übrigens müßte man wissen, um welche Form der Vermietung es sich handelt. Bei Kündigungen über Wohnraum ist die Schriftform vorgeschrieben.

Es wird eine Fläche angemietet, das gilt nicht als Wohnraum nach dem Mietgesetz BGB.
Der „Wohnraum“, soweit man ihn so nennen kann, ist beweglich und gehört nicht dem Vermieter. 😉

Und was war mit Höckers Unsinn mit Fahrräder und Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone...? Wenn ich mich noch richtig erinnere... 🙂

Kannst du mir mal die §§ nennen?
So viel ich in Erinnerung habe, bezog er sich auf das Landgericht Koblenz, was aber einen Einzelfall beschrieb.
In Deutschland gibt es aber mehrere Gerichte und widersprüchliche Urteile.
 
Zitat von Invader
Ist doch schon merkwürdig, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben nicht annehmen wollte, als die TE es ihm persönlich übergeben wollte. Da hat er sicherlich schon geplant, auch die Einschreiben nicht anzunehmen, damit ihr noch eine Weile die Miete bezahlen sollt.

Ohne die Rechtsgrundlage zu kennen, kann ich Mikes Einwand sehr gut nachvollziehen, dass man auch einfach ein leeres Einschreiben zustellen lassen könnte und dann behauptet es sei eine Kündigung darin gewesen.

................................................................................................................................................................................
Der Vermieter der Stellfläche wird gehofft haben,dass man meinte schriftlich kündigen zu müssen.
Mit der angestrebten Verzögerung durch Ablehnung des Schreibens wollte er in seiner Unwissenheit die Kündigung in den Oktober verschleppen,so dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Wieso sollte man ein leeres Einschreiben verschicken wenn man kündigen will ?
Was hat man davon ? Das fragte ich bereits an andere Stelle.Kann das jemand beantworten ?
 
Zitat von Invader
Ist doch schon merkwürdig, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben nicht annehmen wollte, als die TE es ihm persönlich übergeben wollte. Da hat er sicherlich schon geplant, auch die Einschreiben nicht anzunehmen, damit ihr noch eine Weile die Miete bezahlen sollt.

Ohne die Rechtsgrundlage zu kennen, kann ich Mikes Einwand sehr gut nachvollziehen, dass man auch einfach ein leeres Einschreiben zustellen lassen könnte und dann behauptet es sei eine Kündigung darin gewesen.

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Der Vermieter der Stellfläche wird gehofft haben,dass man meinte schriftlich kündigen zu müssen.
Mit der angestrebten Verzögerung durch Ablehnung des Schreibens wollte er in seiner Unwissenheit die Kündigung in den Oktober verschleppen,so dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Wieso sollte man ein leeres Einschreiben verschicken wenn man kündigen will ?
Was hat man davon ?
Das fragte ich bereits an andere Stelle.Kann das jemand beantworten ?

Da gibt es keinen logischen Grund!
Ich denke die "Leerposter" gehen davon aus, dass das vom ggf. Empfänger behauptet wird, um die Kündigung abzuweisen und zu bestreiten.

Weißt du, das ist realitätsfremd.
Höcker geht davon aus, dass der Absender eine Beweispflicht hätte, den Inhalt zu beweisen.
Doch aus einem Vertragsverhältnis ergeben sich auch andere Verpflichtungen.
So ist die Annahmeverweigerung, wie sie hier geschah, arglistig!

Hat also der Empfänger hier den Zugang arglistig verhindert, greift die sogenannte Zugangsfiktion.
Eine Rechtslage ist also dann so zu beurteilen, als ob die Kündigung fristgerecht zugegangen wäre.
Dazu kommt, dass der Absender daraufhin erneut ein Schreiben gesendet hat.
Damit hat er erneut versucht, den Zugang zu bewirken. Das dürfte jeden Richter überzeugen.
 
Wenn ich vier Wochen auf eine Rechnung warte, frage ich nach.
Spätestens das zweite, vermutlich leere Einschreiben, hätte ich
im Beisein von fünf Zeugen geöffnet.

Ja, das fand ich auch zum schlapplachen. Ich lasse mir dreimal ein leeres Stück Papier schicken ohne mal beim Computerladen anzurufen und zu fragen, ob sie noch alle Latten am Zaun haben. Und spätestens für das dritte Einschreiben hätte ich nur einen Zeugen nötig gehabt. Diesen hätte ich zum Computergeschäft mitgenommen um dort im Beisein des Chefs das Schreiben zu öffnen.
 

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