Nein sorry, Richter sind Richter und nicht beamtenähnlich.
Das ist ein eigener Stand.
Sie sind nicht weisungsgebunden wie der Staatsanwalt und die Beamten.
Damit möchte ich auf die garantierte Unabhängigkeit hinweisen, die den anderen, die du nanntest, durch das besondere Treueverhältnis zu ihren Dienstherren, auferlegt ist.
Ich stelle deinen Beitrag nicht infrage, obwohl es besser wäre, ihn in einen anderen Strang zu packen.
Zum Fall selbst möchte ich nur sagen, dass unser Rechtssystem auch den Antrag auf Befangenheit vorsieht, obwohl ich, wenn das mit den Aussageverweigerungen der Zeugin so war, den Richter durchaus verstehe.
Gerichte werden sehr oft instrumentalisiert.
Auch hier steht, meiner Meinung nach, der Begriff Willkür unbewiesen im Raum.
Solltest mal in der Prozessordnung lesen, welchen Ermessenspielraum bleibt, wenn die Zeugen sich verweigern.