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Rechtliche Betreuung im Krankenhaus

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Bloss gibt´s auch PEG´s ohne richterlichen Beschluss.... .
PEG heisst eben nicht automatisch, sie dürfen nur über beschluss entfernt werden. Ne?
(Nur um Missverständnissen vor zu beugen.)

LG
Ein Eingriff muss ja bewilligt werden, von wem auch immer, aber auch ohne Richter stimmt. 😉

Muss man noch anmerken, dass man darüber nicht informiert wird, dass der Vormundschaftsrichter die Entfernung der PEG-Anlagen beschließen muss.

So war es jedenfalls bei mir, hat mir kein Arzt geflüstert...
 
Ein Eingriff muss ja bewilligt werden, von wem auch immer, aber auch ohne Richter stimmt. 😉

Muss man noch anmerken, dass man darüber nicht informiert wird, dass der Vormundschaftsrichter die Entfernung der PEG-Anlagen beschließen muss.

So war es jedenfalls bei mir, hat mir kein Arzt geflüstert...
Wie, hattest du selbst ein PEG?

Übrigens:
1) Es gibt keinen Vormundschaftsrichter mehr, das heißt jetzt "Betreuungsgericht" (es lebe der Euphemismus! Neusprech lässt grüßen?!)

2) Das Betreuungsgericht muss nicht mehr alles genehmigen, siehe § 1904 IV BGB: "Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 [Anmerkung: das sind lebensbedrohliche Eingriffe] ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht."
Das Betreuungsgericht muss eine lebensgefährliche Maßnahme nicht mehr genehmigen, wenn Arzt und Betreuer (uU Angehöriger) sich einig sind, dass in der Patientenverfügung genau das steht, was sie darin lesen. Nach § 1901b BGB erfolgt ein Gespräch zwischen Arzt und Betreuer, in dem der Arzt erzählt, was für Maßnahmen noch indiziert sind.
Auch hier der Hinweis (hatte ich letztens schon mal irgendwo hier): Ärztliche Indikation bedeutet nicht nur, ob eine Maßnahme noch was taugt, sondern auch, ob das überhaupt wirtschaftlich ist.

3) Um ein PEG und dessen Entfernung gibt es auch im berühmt gewordenen "Putz-Fall" (Putz, der Medizinrechtler), in dem der Anwalt der Mandantin sagte, sie solle den Schlauch der Sonde abschneiden. (Später dann als "Behandlungsabbruchsurteil" des BGH geendet)
 
Wie, hattest du selbst ein PEG?
Angehörige sollte eine bekommen, aufgrund von Schluckbeschwerden nach Schlaganfall. Ich wurde dann so unter Druck gesetzt von den Ärzten, den Eingriff zu bewilligen, so dass ich erst recht nicht wollte. 😉

Ja richtig - Betreuer können alles entscheiden, auch willkürlich, wie es beliebt, unter anderem auch Einwilligungsvorbehalt und Zwangssterilisierung beantragen. Jeder Richter wird das bewilligen, da der Betreute ja schließlich keinen freien Willen mehr hat...
 
Übrigens:
1) Es gibt keinen Vormundschaftsrichter mehr, das heißt jetzt "Betreuungsgericht" (es lebe der Euphemismus! Neusprech lässt grüßen?!)
Ganz schlimm... Dabei hat sich nichts verbessert bzw verändert seit der Entmündigung, außer der hohen Anzahl der "Betreuungen".

So gesehen hat der Euphemismus blendend funktioniert.
 
Angehörige sollte eine bekommen, aufgrund von Schluckbeschwerden nach Schlaganfall. Ich wurde dann so unter Druck gesetzt von den Ärzten, den Eingriff zu bewilligen, so dass ich erst recht nicht wollte.

Da hat dein Angehöriger aber Glück gehabt, dass du entscheiden konntest. Ich kenne jemanden, der - auch verständlicherweise! - nachdem der Vater dement geworden war, sich in der Psychiatrie eigentlich komplett hat überzeugen lassen, dass ein PEG gelegt werden soll. Es waren zwei Angestellte anwesend, einer der "gute Cop", der andere der "böse Cop". Und da wurden ALLE Register gezogen. Da wurde erstmal geschildert, welche Schmerzen jemand erleidet, der nicht durchs PEG Nährstoffe zugeführt bekommt. Ob man das dem Vater, der einen sein Leben lang begleitet hat, wirklich zumuten will.
Über Risiken wurde KEIN bisschen gesprochen (Stichwort: Bauchfellentzündung - man durchsticht ja immerhin die Bauchdecke, soweit ich informiert bin).
Abgeschlossen wurde das dann mit dem oben zitierten Satz "Sie wollen Ihren Vater doch nicht sterben lassen?!"

Ich kann nur sagen: Gut, dass diese Person NICHT der Betreuer war, sie wäre eingeknickt und das allein aufgrund des massiven und echt perversen Drucks!

Nach einer guten und ausführlichen Beratung im Krankenhaus, die ein unglaublich einfühlsamer und netter Arzt gemacht hat, wurde dann letzten Endes ein PEG gelegt. Der hat beschrieben, was da gemacht wird, welche Auswirkungen das hat, ob das notwendig ist etc.

Ich finde das mehr als unverantwortlich, Menschen, die mit der Rolle als Betreuer (man war sein Leben lang Kind, dann ist man der Betreuer?!) schon heillos überfordert sind, die nicht wissen, ob sie ihren Gefühlen und zugleich den Gefühlen des Betreuten gerecht werden können, die ihre eigenen Lebenspläne hatten, die jetzt erstmal komplett über Bord geschmissen sind, die das Richtige und Gute tun wollen, einer dermaßen widerlichen Beeinflussung durch geldgeile Ärzte preiszugeben.
 
Da hat dein Angehöriger aber Glück gehabt, dass du entscheiden konntest.
Einiges, da Chefärztin der Neurologie gar nicht lange nach Vollmachten gefragt hat, sondern gleich zum Betreuungsrichter gerannt ist: ein Mal rechtliche Betreuung bitte. Was man dazu sagen muss: Angehörige war im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, konnte zwar weder reden, schlucken, gehen, hätte sich aber selbst äußern können, ob sie den Eingriff bewilligen würde.
Ich kenne jemanden, der - auch verständlicherweise! - nachdem der Vater dement geworden war, sich in der Psychiatrie eigentlich komplett hat überzeugen lassen, dass ein PEG gelegt werden soll. Es waren zwei Angestellte anwesend, einer der "gute Cop", der andere der "böse Cop". Und da wurden ALLE Register gezogen. Da wurde erstmal geschildert, welche Schmerzen jemand erleidet, der nicht durchs PEG Nährstoffe zugeführt bekommt. Ob man das dem Vater, der einen sein Leben lang begleitet hat, wirklich zumuten will.
Über Risiken wurde KEIN bisschen gesprochen (Stichwort: Bauchfellentzündung - man durchsticht ja immerhin die Bauchdecke, soweit ich informiert bin).
Abgeschlossen wurde das dann mit dem oben zitierten Satz "Sie wollen Ihren Vater doch nicht sterben lassen?!"
Man wird ein Verbrecher behandelt, kann ich nur bestätigen, wobei ich mich frage, wer hier Körperverletzung begeht...
Ich finde das mehr als unverantwortlich, Menschen, die mit der Rolle als Betreuer (man war sein Leben lang Kind, dann ist man der Betreuer?!) schon heillos überfordert sind, die nicht wissen, ob sie ihren Gefühlen und zugleich den Gefühlen des Betreuten gerecht werden können, die ihre eigenen Lebenspläne hatten, die jetzt erstmal komplett über Bord geschmissen sind, die das Richtige und Gute tun wollen, einer dermaßen widerlichen Beeinflussung durch geldgeile Ärzte preiszugeben.
Familiär ist jede Betreuung sowieso ein Witz. Mit oder ohne Betreuung kann man auch nicht anders entscheiden: besser oder schlechter für den Angehörigen. Vorsorgevollmacht müsste also reichen, was aber nicht immer der Fall ist, wie schon erwähnt worden ist.
Dass diese Cariitas-, AWO-, Diakonie- usw. vereine einen auf Unterdrücker und Entrechter machen, indem sie massenweise betreuen, steht ihnen m. M. n. auch nicht gut zu Gesicht - wer kommt denn generell mit der Menschenliebe?

Berufsbetreuer sind sowieso blind und taub, sind selbständige Kleinunternehmer, die rechnen, lassen sich so gut wie nie beim Betreuten sehen und agieren nach Aktenlage - mit fatalen Folgen.

Schätzungsweise würde ich von 1,2 Millionen rechtliche Betreuungen mindestens zwei Drittel als ungerechtfertigt einstufen, unter schwerstem verfassungswidrigen Verhalten von Gerichtsbarkeit, öffentlicher Verwaltung, Vereinsmeiereien und Privatbürgern, die sich ebenso am Betreuten bereichern.
 
(...)

Berufsbetreuer sind sowieso blind und taub, sind selbständige Kleinunternehmer, die rechnen, lassen sich so gut wie nie beim Betreuten sehen und agieren nach Aktenlage - mit fatalen Folgen.

(...)

Was mich immer so schmerzt, das ist, Du scheerst immer alle über einen Kamm, Tztz.
Sicher gibt es Missstände.
Aber es gibt schon noch MENSCHEN.

LG
Landkaffee
 
Was mich immer so schmerzt, das ist, Du scheerst immer alle über einen Kamm, Tztz.
Sicher gibt es Missstände.
Aber es gibt schon noch MENSCHEN.

LG
Landkaffee
"Berufsbetreuer" sind eine Gruppierung. Was ist daran menschlich? - Wenn er nach Hause geht, kann er ja Mensch sein, wenn er unbedingt will...

Aber ich habe es verstanden, danke für den Hinweis.
 
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