Landkaffee
Urgestein
In etwa Magensonde, die operativ durch den Bauchraum implantiert wird und nur mit richterlichem Beschluss wieder entfernt werden darf.
Perkutane endoskopische Gastrostomie
Und somit ein klarer EINGRIFF!
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In etwa Magensonde, die operativ durch den Bauchraum implantiert wird und nur mit richterlichem Beschluss wieder entfernt werden darf.
Perkutane endoskopische Gastrostomie
In etwa Magensonde, die operativ durch den Bauchraum implantiert wird und nur mit richterlichem Beschluss wieder entfernt werden darf.
Perkutane endoskopische Gastrostomie
Ein Eingriff muss ja bewilligt werden, von wem auch immer, aber auch ohne Richter stimmt. 😉Bloss gibt´s auch PEG´s ohne richterlichen Beschluss.... .
PEG heisst eben nicht automatisch, sie dürfen nur über beschluss entfernt werden. Ne?
(Nur um Missverständnissen vor zu beugen.)
LG
Wie, hattest du selbst ein PEG?Ein Eingriff muss ja bewilligt werden, von wem auch immer, aber auch ohne Richter stimmt. 😉
Muss man noch anmerken, dass man darüber nicht informiert wird, dass der Vormundschaftsrichter die Entfernung der PEG-Anlagen beschließen muss.
So war es jedenfalls bei mir, hat mir kein Arzt geflüstert...
Angehörige sollte eine bekommen, aufgrund von Schluckbeschwerden nach Schlaganfall. Ich wurde dann so unter Druck gesetzt von den Ärzten, den Eingriff zu bewilligen, so dass ich erst recht nicht wollte. 😉Wie, hattest du selbst ein PEG?
Ganz schlimm... Dabei hat sich nichts verbessert bzw verändert seit der Entmündigung, außer der hohen Anzahl der "Betreuungen".Übrigens:
1) Es gibt keinen Vormundschaftsrichter mehr, das heißt jetzt "Betreuungsgericht" (es lebe der Euphemismus! Neusprech lässt grüßen?!)
Angehörige sollte eine bekommen, aufgrund von Schluckbeschwerden nach Schlaganfall. Ich wurde dann so unter Druck gesetzt von den Ärzten, den Eingriff zu bewilligen, so dass ich erst recht nicht wollte.
Einiges, da Chefärztin der Neurologie gar nicht lange nach Vollmachten gefragt hat, sondern gleich zum Betreuungsrichter gerannt ist: ein Mal rechtliche Betreuung bitte. Was man dazu sagen muss: Angehörige war im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, konnte zwar weder reden, schlucken, gehen, hätte sich aber selbst äußern können, ob sie den Eingriff bewilligen würde.Da hat dein Angehöriger aber Glück gehabt, dass du entscheiden konntest.
Man wird ein Verbrecher behandelt, kann ich nur bestätigen, wobei ich mich frage, wer hier Körperverletzung begeht...Ich kenne jemanden, der - auch verständlicherweise! - nachdem der Vater dement geworden war, sich in der Psychiatrie eigentlich komplett hat überzeugen lassen, dass ein PEG gelegt werden soll. Es waren zwei Angestellte anwesend, einer der "gute Cop", der andere der "böse Cop". Und da wurden ALLE Register gezogen. Da wurde erstmal geschildert, welche Schmerzen jemand erleidet, der nicht durchs PEG Nährstoffe zugeführt bekommt. Ob man das dem Vater, der einen sein Leben lang begleitet hat, wirklich zumuten will.
Über Risiken wurde KEIN bisschen gesprochen (Stichwort: Bauchfellentzündung - man durchsticht ja immerhin die Bauchdecke, soweit ich informiert bin).
Abgeschlossen wurde das dann mit dem oben zitierten Satz "Sie wollen Ihren Vater doch nicht sterben lassen?!"
Dass diese Cariitas-, AWO-, Diakonie- usw. vereine einen auf Unterdrücker und Entrechter machen, indem sie massenweise betreuen, steht ihnen m. M. n. auch nicht gut zu Gesicht - wer kommt denn generell mit der Menschenliebe?Ich finde das mehr als unverantwortlich, Menschen, die mit der Rolle als Betreuer (man war sein Leben lang Kind, dann ist man der Betreuer?!) schon heillos überfordert sind, die nicht wissen, ob sie ihren Gefühlen und zugleich den Gefühlen des Betreuten gerecht werden können, die ihre eigenen Lebenspläne hatten, die jetzt erstmal komplett über Bord geschmissen sind, die das Richtige und Gute tun wollen, einer dermaßen widerlichen Beeinflussung durch geldgeile Ärzte preiszugeben.
Familiär ist jede Betreuung sowieso ein Witz. Mit oder ohne Betreuung kann man auch nicht anders entscheiden: besser oder schlechter für den Angehörigen. Vorsorgevollmacht müsste also reichen, was aber nicht immer der Fall ist, wie schon erwähnt worden ist.
(...)
Berufsbetreuer sind sowieso blind und taub, sind selbständige Kleinunternehmer, die rechnen, lassen sich so gut wie nie beim Betreuten sehen und agieren nach Aktenlage - mit fatalen Folgen.
(...)
"Berufsbetreuer" sind eine Gruppierung. Was ist daran menschlich? - Wenn er nach Hause geht, kann er ja Mensch sein, wenn er unbedingt will...Was mich immer so schmerzt, das ist, Du scheerst immer alle über einen Kamm, Tztz.
Sicher gibt es Missstände.
Aber es gibt schon noch MENSCHEN.
LG
Landkaffee
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