Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Rechtliche Betreuung im Krankenhaus

  • Starter*in Starter*in Tztz...
  • Datum Start Datum Start
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wie könnte denn die Alternative aussehen, wenn man die geseztl. Betreuung abschafft?
Ich denke schon, dass caritative Vereine zumindest und Privatpersonen mit Vollmachten der Klienten ggf. genauso gut operieren könnten bspw.

Schlimmstenfalls behördliche Aufträge, aber ohne Gerichtsbeschlüsse.
 
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.
Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie | Telepolis
Ich will damit nicht provozieren, aber diese Sicht der Dinge sollte einem auch zum Denken geben, auch wenn es schon alt ist, aber was hat sich verändert?
 
Ach komm TzTz.....🙄

Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie | Telepolis
Ich will damit nicht provozieren, aber diese Sicht der Dinge sollte einem auch zum Denken geben, auch wenn es schon alt ist, aber was hat sich verändert?


Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet

Die Betroffenen, die ich kennenlernte, waren ALLE nicht in der Lage, einen Anwalt einzuschalten und rechtl. Schritte einzuleiten - die waren unfähig, für sich zu sorgen/Verantwortung zu tragen. (Wenn sie das gekonnt hätten, wäre es nicht zum Betreuungsverfahren gekommen! *denk*



Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben.

Geändert hat sich, dass im Normalfall nur für den Bereich eine Betreuung eingerichtet wird, in welchem der Betroffene Hilfe benötigt. Früher gab es nur DEN VORMUND!

Besonders mit dem Teilbereich Finanzen tun die Richter sich schwer. (Ausnahmen gibt es....z.B. Manisch-Depressive wegen der Gefahr der Verarmung/Verschuldung, hiervor MUSS der Arzt den Betroffenen schützen - er darf ihn in Kenntnis davon nicht in Freiheit Einkaufen gehen lassen, wenn es pathologische Ursachen hat, die nachgewiesen sind!(!)

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheit muss hingegen öfter - durchaus auch oft vorübergehend - eingerichtet werden.

Die rechtliche Vertretung ist oft sooo wichtig, denn einen Rentenantrag stellen, fällige Rechnungen bezahlen, das kann ein Wachkoma-Patient doch nicht alleine...und sehr viele haben keine Angehörigen!
Betreuer sind auch ausgebildet - es gibt unendlich viele sehr gute Betreuer - aber auch sehr sehr schlechte, die sich bereichern wollen - das ist wahr!!

DA muss angesetzt werden - meine Meinung!

Und ich denke, der Betreuungsrichter ist immer noch eine unabhängige Institution - der wird dem Betroffenen sicher keins auswischen wollen! 😱
Auch wenn Manche felsenfest davon überzeugt sind - mir fällt kein Grund dafür ein, warum sollte er??
Der Verfahrenspfleger ist ja immer involviert - der würde schon gegensteuern - und der Stationsarzt des Krankenhauspatienten fungiert in so einem Betreuungs- (und Anhörungs-) Verfahren als Gutachter.
Denkst Du, der hat ein Interesse daran, dem Oatienten eins reinzuwürgen?? (Wäre der dann Arzt geworden?)

Was hat Dich zu Deiner extremen Negativ-Einstellung bewogen?
(eine persönlche schlechte Erfahrung vielleicht?)

So - nun muss mal ein Kaltgetränk her...Büro ist im Dachgeschoss, ich transpiriere...und wenn ich jetzt einfach naggelisch raus gehen würde, regen unsere Nachbarn noch eine rechtl. Betreuuung für mich an!!😛😉

(...was vielleicht nicht sooo verkehrt wäre😀)
 
Zuletzt bearbeitet:
War schon immer so, mit den Betreuungspunkten, glaube ich, zu Zeiten des Artikels auf jeden Fall.

Da kenne ich aber auch diejenigen, die verzweifelt einen RA benötigen würden und bereits bei der Anregung einer Betreuung als geschäftsunfähig gelten und von daher keinen Rechtsbeistand erhalten.

Und das war keine Provokation. 😉
So - nun muss mal ein Kaltgetränk her...Büro ist im Dachgeschoss, ich transpiriere...und wenn ich jetzt einfach naggelisch raus gehen würde, regen unsere Nachbarn noch eine rechtl. Betreuuung für mich an!!
😀
 
Und ich denke, der Betreuungsrichter ist immer noch eine unabhängige Institution - der wird dem Betroffenen sicher keins auswischen wollen! 😱
Auch wenn Manche felsenfest davon überzeugt sind - mir fällt kein Grund dafür ein, warum sollte er??
Der Verfahrenspfleger ist ja immer involviert - der würde schon gegensteuern - und der Stationsarzt des Krankenhauspatienten fungiert in so einem Betreuungs- (und Anhörungs-) Verfahren als Gutachter.
Denkst Du, der hat ein Interesse daran, dem Oatienten eins reinzuwürgen?? (Wäre der dann Arzt geworden?)

Was hat Dich zu Deiner extremen Negativ-Einstellung bewogen?
(eine persönlche schlechte Erfahrung vielleicht?)
)
Ich war wie erschlagen von deinem ersten Beitrag, dass ich unbedingt was Negatives gebraucht habe.😉

Zum Thema: Amtsrichter ist dem exekutiven Beförderungssystem (Ministerium) unterworfen, so unabhängig ist der also gar nicht, wenn er mit Behörden zusammen arbeitet.

Böse Zungen behaupten, Verfahrenspfleger werden von Amtsrichter auf die Betroffenen angesetzt, ebenso wie der Gutachter, sehe ich übrigens genauso, nicht nur bei rechtlichen Betreuungen.
 
Ich denke schon, dass caritative Vereine zumindest und Privatpersonen mit Vollmachten der Klienten ggf. genauso gut operieren könnten bspw.

Schlimmstenfalls behördliche Aufträge, aber ohne Gerichtsbeschlüsse.

Jemand der eine Vollmacht an wen auch immer übertragen hat mit den entsprechenden Bereichen, kriegt ja keinen Betreuer einfach mal so auf's Auge gedrückt, im Gegenteil - das Problem hab' ich aktuell, da die Bevollmächtigte ihren Willen durchsetzt aber nicht den der Klientin.
 
Jemand der eine Vollmacht an wen auch immer übertragen hat mit den entsprechenden Bereichen, kriegt ja keinen Betreuer einfach mal so auf's Auge gedrückt, im Gegenteil - das Problem hab' ich aktuell, da die Bevollmächtigte ihren Willen durchsetzt aber nicht den der Klientin.
In Alten- und Pflegeheimen wird aber m. W. so gut wie jeder rechtlich betreut - warum ist das denn so?
 
Tja, dann kann der Staat wohl einpacken...denn ohne die Unabhängigen sind wir kein Rechtsstaat.

Im Alten- und Pflegeheim hat nicht jeder eine Betreuung! Da huschen tagsüber unendlich viele Angehörige durchs Haus - und einige sind auch noch recht gut beieinander - musst mal hingehen - die spielen gerne Karten oder wollen vorgelesen kriegen!:daumen:😀

Aber - ich weiß nicht, ob Du es schon wusstest - da leben auch viele (steigende Tendenz) Alleinstehende mit Altersdemenz, Alzheimer...und vielen anderen sehr schlimmen Gebrechen...

Warum die wohl einen Betreuer benötigen...*grübel*


Tante Edit meint:
Wat dat immer soll😕 Ich kapier das nicht
*Tztz... freundlich ein T-Shirt überreiche, Aufschrift "Ich bin gegen Alles!"
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben