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Ex -Freund will nich ausziehen!!!!

@TE

Das Amt wird dir dabei nicht helfen wollen oder können, denn es hat nichts mit dem SGB (Sozialgesetzbuch) zu tun, was du derzeit durch machen musst. Sollten die doch etwas machen, so agieren sie außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
 
Wenn es danach geht, könnten so ziemlich alle Verträge gefälscht, überholt und ungültig sein
Ja, könnten. Kommt jetzt darauf an ob der Ex das einwendet. Und das kann die Polzei mal rechtlich nicht beurteilen wer Recht hat.

Es gibt auch Journaldieste bei Gericht, die bei Gefahr im Verzug recht schnell Verfügungen treffen können.

Wie er sich gibt ist egal. Wenn man der Polizei sagt, dass man in der eigenen Wohnung von jemandem bedroht wurde, der dort nur geduldet wurde, aber nicht im Mietvertrag steht und dass man Angst vor ihm hat, geht für die Polizei die Sicherheit der Hilfesuchenden vor. Das ist Aussage gegen Aussage und im Zweifel wird zugunsten desjenigen entschieden, den sie mit nicht beachten einer potenziellen Gefahr aussetzen könnten.
Kann so sein. Muss aber nicht. Natürlich spielt auch bei der Polizei die Glaubhaftmachung eine Rolle.
Was glaubst du, was in Beziehungssachen so alles gelogen wird, wenns um materielle Vorteile geht.

Was nicht günstig ist, die TE hat geschrieben, dass sie psychisch labil ist.
Genau das könnte er vorbringen, wenn er ein ganz Duchtriebener und Schlechter ist und sagen, sie sieht in viele Gefahren.
 
Aber Du verbreitest hier unnötig Halbwissen und Panik...

Wenn du meinst die Polizei ist allgewaltig, OK.
Wie gesagt, es kommt darauf an wie die konkrete Situation vorort beim Polzeieinsatz ist und was wer wie glaubhaft einwendet. Und da zählen auch Einwendungen des Ex.
Nur mit dem Papier in der Hand ist mancmal zu wenig.
Aber Ok, du weißt es ja.
 
er drohte mir schon mit anwalt und gehalt pfänden und das er mein leben ruinieren würde..

Also eine gefährliche Drohung, wo Gefahr im Verzug besteht und die Polizei sofort handeln muss, sprich ihm aus der Wohnung weisen muss, ist das nun wirklich nicht.

Das muss man der TE schon sagen dürfen.
Ohne der Panikmache bezichtigt zu werden.
 
kann gut sein, wenn er aber kein Mietvertrag nützt ihm das wenig

Wird so sein. Aber wenn er alle möglichen (auch unmöglichen) Einwendungen erhebt ud nicht freiwillig geht, dann wird die TE wohl über eine Klage und ordentliches Gerichtsverfahren nicht hinweg kommen.

Denn wegen der obigen "Drohungen" bezweifle ich, dass eine Einstweilige Verfügung überaupt möglich ist.
 

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