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Ex -Freund will nich ausziehen!!!!

Das ist wieder eine andere Sache, wenn akut eine Bedrohungssitaution besteht. Wofür man allerdings Zeugen bracht. Nur behaupten er bedroht mich und ich hab Angst ist zuwenig.
Nicht ganz richtig. Wenn innerhalb meiner eigenen vier Wände eine Drohung gegen mich ausgesprochen wird, bedarf es keinen weiteren Zeugen, um denjenigen -notfalls mit Hilfe der Polizei- aus Angst um die eigene Sicherheit der Wohnung zu verweisen. Allerdings sollte in diesem Fall dann direkt auch Anzeige erstattet und ggf ein Anwalt konsultiert werden.
 
Gerichtsverfahren, Einspruch etc. würde Wochen-Monate Dauern...
Er müsste den Beamten beweisen das er sich dort zu recht Aufhält und das mittels Mietvertrag.

Ein Einstweilige Verfügung geht im Allgemeinen recht rasch. Vor allem wenn Gefahr im Verzug besteht.
Bei nachweislicher Gewalt bzw. nachweislich ernstlicher Bedrohung kann er u.U. zunächst sogar mit Mietrecht von der Wohnung verwiesen werden
 
Wenn mich jemand in meiner Wohnung bedroht,
dann fliegt der raus.
Da brauche ich keine Zeugen.

Für alles braucht man im Allgemeinen Zeugen.
Zunächst ist das nur eine Behauptung
Was ist wenn er sich wenn die Polizei da ist lammfromm gibt und sagt sie will mich da hinausekeln und lügt.
 
Ein Anwalt ist da erst mal nicht erforderlich.
Wenn ich jemanden vor die Tür setze, weil ich Angst vor ihm habe und er freiwillig aber nicht gedenkt, das Feld zu räumen, halte ich eine Beratung beim Anwalt, nachdem ich Anzeige erstattet habe, keinesfalls für falsch oder überflüssig. Gerade im Fall von der TE denke ich, dass es für sie wegen ihrer labilen Verfassung nicht verkehrt ist, auf alle Eventualitäten so gut wie möglich vorbereitet zu sein, anstatt hinterher vor einer unvorhergesehenen Situation zu stehen und aus lauter Angst einzuknicken.

Rede morgen mit deinem Schwager, liebe TE und dann nimm, mit Unterstützung im Rücken, all deinen Mut zusammen. Ich wünsche dir viel Glück!
 
^^ Das ist doch alles unnötig.

In einem Rechtsstaat ist es schon nötig dass Behauptungen stimmen.
Es gibt auch Frauen die geschickt ihren Partner los werden wollen.

Anders schaut die Situation aus wenn Nachbarn, wer immer (öfter) mitbekommen haben, wie er mit ihr umgeht.


Er sollte sich die Situation anhören und dann helfen den EX vor die Tür zu setzen.
Wie? Wenn er nicht freiwillig geht. Mit Gewalt😕
 
Xandi Xandi, ruhig Blut.

Frau fühlt sich unsicher und hat alle Recht der Welt ihm raus zu schmeißen.
Egal ob freiwillig oder halb freiwillig. Wie soll er das nachweisen? 😉
 
Wenn ich jemanden vor die Tür setze, weil ich Angst vor ihm habe und er freiwillig aber nicht gedenkt, das Feld zu räumen, halte ich eine Beratung beim Anwalt, nachdem ich Anzeige erstattet habe, keinesfalls für falsch oder überflüssig.

Ein Anwaltsschreiben, mit Androhung einer gerichtlichen Verfügung, kann gut sein. Kann aber bei einem Gewalttätigen auch das Gegenteil bewirken.
Warum glaubt ihr gibt es Frauenhäuser wo Frauen zunächst hinflüchten. Aber die TE hat doch sicher Verwandte wo sie zunächst hinziehen kann bis die Sache durchgestanden ist. Und er die Wohnung verlassen hat, wie auch immer.

Wenn er wirklich so schlimm ist wie die TE sagt, dann wird das doch jemand anderer schon mitbekommen haben.
 
In meiner, alleinigen Wohnung sage ich im Ernstfall...
wo es langeht...nämlich nach Draußen.
Klar, aber wie gesagt, die Polizei kann nicht beurteilen was da Rechtens ist ... siehe oben

Es seie denn er bedroht nachweislich, was doch nicht so schwer sein dürfte über Nachbarn, Bekannte etc.
Wer ernstlich bedroht, tut das doch nicht zum ersten Mal
 
Ein Anwaltsschreiben, mit Androhung einer gerichtlichen Verfügung, kann gut sein. Kann aber bei einem Gewalttätigen auch das Gegenteil bewirken.
Davon, dass sie einen Anwalt einschalten und diesen beauftragen soll, in ihrem Interesse Schreiben rauszuschicken, habe ich nichts gesagt. Lediglich, dass es für sie ggf nicht verkehrt wäre, sich von einem Anwalt bezüglich der Dinge, die noch von Seiten ihres Ex auf sie zukommen könnten, beraten zu lassen.
 

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