Nicht ganz richtig. Wenn innerhalb meiner eigenen vier Wände eine Drohung gegen mich ausgesprochen wird, bedarf es keinen weiteren Zeugen, um denjenigen -notfalls mit Hilfe der Polizei- aus Angst um die eigene Sicherheit der Wohnung zu verweisen. Allerdings sollte in diesem Fall dann direkt auch Anzeige erstattet und ggf ein Anwalt konsultiert werden.Das ist wieder eine andere Sache, wenn akut eine Bedrohungssitaution besteht. Wofür man allerdings Zeugen bracht. Nur behaupten er bedroht mich und ich hab Angst ist zuwenig.