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Zusammenziehen mit HartzIV empfänger

heidi1001

Neues Mitglied
Ich hab vollgende frage über die ich mir gedanken mache.

Ich bin im 6. monat schwanger, wohne noch in einer WG,bin festangestellte MFA (1000€ im monat), mein freund ist arbeitslos und wir suchen grad eine 3zimmer wohnung!!!
Jetzt stell ich mir die frage, wenn wir zusammenziehen in wie fern läuft das mit dem Geld???
wird er bei mir mit angerechtnet, geldtechnisch? bekommt er weiterhin normal sein hartzIV?
habe angst das wir dann nicht genug geld bekommen wenn wir zusammen ziehen :(

freue mich über jede info, erfahrung oder kommentar!!!

LG
 
S

Schmetterlingsflattern

Gast
beim zusammenzug wird euer geld zusammengerechnet und ihr müsst eine wohnung nehmen,die nach den regeln des amtes entspricht. qm zahl und preis ist da wohl entscheidend.
 
G

Gast

Gast
Ich hab vollgende frage über die ich mir gedanken mache.

Ich bin im 6. monat schwanger, wohne noch in einer WG,bin festangestellte MFA (1000€ im monat), mein freund ist arbeitslos und wir suchen grad eine 3zimmer wohnung!!!
Jetzt stell ich mir die frage, wenn wir zusammenziehen in wie fern läuft das mit dem Geld???
wird er bei mir mit angerechtnet, geldtechnisch? bekommt er weiterhin normal sein hartzIV?
habe angst das wir dann nicht genug geld bekommen wenn wir zusammen ziehen :(

freue mich über jede info, erfahrung oder kommentar!!!

LG
Hi,

Du wirst trotz Arbeit auch zur Hartz IV Empfängerin.

D.h. das Amt berechnet euch als Miete nur eine angemessene Miete (Beträge sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) musst mal googeln, wie es bei euch ausschaut.

Dein Einkommen wird aber bereinigt. Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei, von 800 € sind 20 % anrechnungsfrei und ab 900 € nur 10 %. Du hättest ca. 260 € Freibetrag und die restlichen ca. 740 € würden voll als Einkommen angerechnet werden.

Du hättest aber einen Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung, Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, GEZ Befreiung etc..

Auf jedenfall hättet ihr weniger Geld zur Verfügung, wenn ihr zusammenziehen würdet aber vielleicht findet Dein Partner ja Arbeit und ihr seid aus dem Hartz IV Bezug raus.

Wenn Dein Kind da ist, hättet ihr ja einen Anspruch für 3 Personen. Musst mal nach einem ALG II Rechner googeln, der rechnet Dir euren Bedarf im Falle eines Zusammenziehens aus.

Alles Gute
 
S

Schmetterlingsflattern

Gast
ihr könntet eine wg gründen,dann muss aber h´jeder sein zimmer vorweisen können und das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet....

darf ich fragen,wie es dazu kommt das er hartz4 bekommt?
 

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