Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unterhaltsänderung durch Mehrverdienst der Ehefrau

Dr.Dr.

Aktives Mitglied
Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort geben, bevor ich zum Anwalt laufe.

Mein Mann hat ein uneheliches Kind, für das er auch geregelten Unterhalt zahlt.
Momentan hab ich Steuerklasse 5, er hat Steuerklasse 3.
Ende des Jahres werde ich eine Festanstellung bekomme und mehr verdienen, so dass wir die Steuerklassen tauschen werden.
Sobald dies geschieht, werden wir aber das Problem bekommen, dass er ca. bei dem Selbstbehalt liegt, also 950 netto raus haben wird OHNE Unterhaltszahlung.

Jetzt stellt sich für uns die Frage, wie das dann mit dem Unterhalt weiter geht. Es ist nicht so, als wollten wir bzw. er nicht zahlen. Aber wenn wir bei 3 er/5 ich bleiben, haben wir Abgaben, die in die Unendlichen gehen.
Kennt sich damit wer aus?
Es ist dann kaum möglich Unterhalt zu bezahlen. Wird dies dann vom Jugendamt vorgestreckt?
Ich bin nicht so in der Materie drin, daher bin ich etwas ahnungslos.

Es wäre schön, wenn jemand eine Ahnung davon hätte. Und geht bitte nicht so hart mit mir ins Gericht. Ich weiß leider noch nicht so viel.
 

Portion Control

Urgestein
Hallo Dr.Dr.,

den Steuerklassenvorteil kann man euch nicht verwehren. Der Kindesunterhalt muss dennoch sichergestellt sein. Notfalls durch einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen.

Des weiteren kann der Selbstbehalt heruntergesetzt werden wenn nicht annährend genug Kindesunterhalt geleistet werden kann. Schließlich hat er durch die neue Heirat diverse Kosteneinsparungen, die bei dem SB von 950 euro nicht miteinbezogen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dr.Dr.

Aktives Mitglied
Nebenjob oder anderer Job ist nicht möglich.

Ich hatte irgendwo gelesen, dass der Unterhalt trotz neuer Steuerklassen auch nach alter berechnet werden kann. Gehört das zu dem, was du meinst, dazu?
Um wie viel kann denn sowas gesenkt werden? Es kann ja nicht Wille sein, dass man bis zu der Hälfte des Selbstbehaltes aufgeben muss. Dafür gibt es diesen Selbstbehalt doch.

Ich danke dir trotzdem für die Antwort. Wir müssen im Sommer irgendwann eh zum Anwalt. Aber so habe ich schonmal einen Anhaltspunkt. Lieben Dank.
 

Schneefussel

Mitglied
Hallo,

ich kann Dir zu all dem nichts sagen, nur der Selbstbehalt ist seid 01.07.2011 auf etwa 1028 Euro gestiegen.Glaube das gelesen zu haben. Google mal.

Lieben Gruß und eine gute Nacht.
 

Dr.Dr.

Aktives Mitglied
Weil ich bei 4/4 immer noch sehr hohe Abgaben haben würde. Auch unser Steuerheini hat uns zu 3 ich/ 5 Mann geraten.

Aber gehen wir davon aus, dass wir 4/4 hätten. dann würde es für ihn trotzdem noch einiges bedeuten. Und er käme nahe an den gerade angesprochenen Selbstbehalt.

Bin trotz langem Lesen im Web nicht schlauer :(
 

diabolo

Aktives Mitglied
Das web kann dir hier wahrscheinlich auch nicht viel weiterhelfen. Dazu spielen viel zu viele Faktoren rein.
Ich befürchte, ihr werdet zum Anwalt gehen müssen und euch von diesem ausrechnen lassen müssen, was eine Änderung für euch bedeuten würde.

Ich schätze aber mal, egal wie, um den Mindestunterhalt wird er eh nicht rumkommen.
 

Andi4

Aktives Mitglied
Weil ich bei 4/4 immer noch sehr hohe Abgaben haben würde. Auch unser Steuerheini hat uns zu 3 ich/ 5 Mann geraten.

Aber gehen wir davon aus, dass wir 4/4 hätten. dann würde es für ihn trotzdem noch einiges bedeuten. Und er käme nahe an den gerade angesprochenen Selbstbehalt.

Bin trotz langem Lesen im Web nicht schlauer :(

Hi Dr. Dr.

ich habe vor etlichen Jahren kurze Zeit in der Unterhaltsabteilung der ARGE gearbeitet. In einem solchen Fall, wie Du ihn schilderst, haben wir die Unterhaltsverpflichtung dann nach Steuerklasse 4 berechnet, auch wenn der Unterhaltspflichtige 5 hatte.

Es wurde gesagt, dass es nicht sein kann, dass man sich durch Annahme der Steuerklasse 5 der Unterhaltsverpflichtung entzieht.

Das mit dem Selbstbehalt war immer so eine Auslegungssache vom Sachbearbeiter. Der Mindestunterhalt sollte schon sichergestellt sein. Wenn Dein Mann den bisher zahlen konnte, wird man das so auslegen, dass ihr durch den Steuerklassenwechsel insgesamt mehr Einkommen habt und Du halt für Deinen Mann aufkommen musst.

Aber es ist schon ne Weile her, wo ich da war und seit dem hat sich wieder einiges geändert.

Kann Dir, wie Diabolo, nur raten, Dich beim Anwalt beraten zu lassen.
 

Portion Control

Urgestein
Guten Morgen allerseits,

ich kann Dir zu all dem nichts sagen, nur der Selbstbehalt ist seid 01.07.2011 auf etwa 1028 Euro gestiegen.Glaube das gelesen zu haben. Google mal.
Nein, das ist falsch. Der SB ist bei berufstätigen von 900 auf 950 gestiegen. Bei erwerbslosen ist der SB 770!
Der SB von 1.050, den du wahrscheinlich meintest, bezieht sich nicht auf den KU, sondern auf Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, sowie nachehelichem Unterhalt.
Hat also hier keine Relevanz.


Ich hatte irgendwo gelesen, dass der Unterhalt trotz neuer Steuerklassen auch nach alter berechnet werden kann. Gehört das zu dem, was du meinst, dazu?
Natürlich. Man darf sich nicht aufgrund eines Steuerklassenwechsels arm rechnen, wenn dann nichtmal mehr der Mindestunterhalt gesichert wäre. Das Kind sollte nichts dafür können, das Vater geheiratet hat.

Um wie viel kann denn sowas gesenkt werden? Es kann ja nicht Wille sein, dass man bis zu der Hälfte des Selbstbehaltes aufgeben muss.
Wieso denn? Es zwingt euch doch niemand zu diesem Wechsel. Ihr tut dies doch, dass ihr euch insgesamt steuerlich besser steht, sonst würdet ihr das doch nicht machen. Bist du der Meinung, dass der Wegfall des KU dann auch noch zusätzlich als Bonus eingespart werden sollte?!?

Ihr habt geheiratet, seid also eine Solidar- und Schicksalsgemeinschaft eingegangen. Dazu noch Steuerklassen 3/5 gewählt. Da heisst es nicht mehr, "dein" und "mein" - sondern es wird zusammengewirtschaftet.
Rosinen herauspicken und sagen, bei Steuerklasse 5 bleibt zu wenig hängen während das MEHR bei Steuerklasse 3 gerne übersehen wird, läuft logischerweise nicht.

Von welchem Netto reden wir denn hier exakt?! Ist das bereinigt? Ist der Unterhalt getitelt? Wie alt ist das Kind überhaupt? Hat er ne Lebensversicherung, wie hoch sind seine Werbungskosten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Dr.Dr.

Aktives Mitglied
Da ich Ende des Jahres eine Festanstellung bekommen werde und mehr Geld als zuvor verdiene, würden wir uns bei unseren bisherigen Steuerklassen eine immense Steuerlast auferlegen.
Daher werden wir wechseln. Es geht dabei nicht darum, dass wir keinen Unterhalt zahlen wollen, wirklich nicht! Es ist halt nur die Frage, nach was der Unterhalt dann berechnet wird, da sein Einkommen dann sehr begrenzt wird.
Wird es dann nach 4 abgerechnet, nach 5(wie es dann wirklich wäre) oder nach 3, wobei er wie gesagt weit unter den Eigenbedarf kommen würde?

Andi4, du hast Recht. Wir müssen (erneut) zum Anwalt. Aber ich hatte gehofft vorher schon einmal einige Infos zu bekommen.
Leider fühle ich mich etwas beschossen, was in diesem Forum eigentlich unüblich ist.

Das Kind ist momentan 11, ist also im nächsten Jahr in der nächsten Altersstufe. Dann müsste wieder alles neu gemacht werden.
Ach man :(
Es wäre alles etwas einfacher, wenn die Kindesmutter mit einem reden würde. :(
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Psychoterror durch Schwiegermutter Familie 35
G Wie mit Triggern durch Vater umgehen? Familie 25
B Ich fühle mich durch unsere Kinder überstimmt Familie 6

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben