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Gast
Hallo,
Der Kindsvater darf sich nicht "künstlich" (was es ja in eurem Falle durch den Tausch der Lohnsteurklassen) ärmer machen, als - üblicherweise - VOR der Zeugung des Kindes bzw. Trennung der Partner. Ein Gericht wird vermutlich ein FIKTIVES Einkommen annehmen (der Vater meiner Kinder hat das Einkommen aus 2005 geschätzt bekommen plus Jährliches Brutto von 10% (!) abzüglich Werbungskosten 5%. Sein geschätzes Einkommen von 2005 steigt also jährlich um 5% Brutto an, ( da er sich weigerte, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen...)
Liebe Grüße
Der Kindsvater darf sich nicht "künstlich" (was es ja in eurem Falle durch den Tausch der Lohnsteurklassen) ärmer machen, als - üblicherweise - VOR der Zeugung des Kindes bzw. Trennung der Partner. Ein Gericht wird vermutlich ein FIKTIVES Einkommen annehmen (der Vater meiner Kinder hat das Einkommen aus 2005 geschätzt bekommen plus Jährliches Brutto von 10% (!) abzüglich Werbungskosten 5%. Sein geschätzes Einkommen von 2005 steigt also jährlich um 5% Brutto an, ( da er sich weigerte, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen...)
Liebe Grüße