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Unterhaltsänderung durch Mehrverdienst der Ehefrau

B

bonny.c at web.de

Gast
Hallo,

Der Kindsvater darf sich nicht "künstlich" (was es ja in eurem Falle durch den Tausch der Lohnsteurklassen) ärmer machen, als - üblicherweise - VOR der Zeugung des Kindes bzw. Trennung der Partner. Ein Gericht wird vermutlich ein FIKTIVES Einkommen annehmen (der Vater meiner Kinder hat das Einkommen aus 2005 geschätzt bekommen plus Jährliches Brutto von 10% (!) abzüglich Werbungskosten 5%. Sein geschätzes Einkommen von 2005 steigt also jährlich um 5% Brutto an, ( da er sich weigerte, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen...)


Liebe Grüße
 

Portion Control

Urgestein
Leider fühle ich mich etwas beschossen, was in diesem Forum eigentlich unüblich ist.
Du fühlst dich beschossen weil euch niemand bedauert, dass deinem Mann augenscheinlich weniger als der Selbstbehalt bleibt?
Ich habe dir sachlich erklärt, dass er sich durch einen Steuerklassenwechsel in Sachen Kindesunterhalt nicht arm rechnen darf, während du nichtmal begreifen magst dass nicht seine Lohnabrechnungen mit Klasse III und dann im Verhältnis zu V verglichen werden können, sondern sich dies in der Gesamtheit eurer Heirat finanziell anders darstellt.

Eigentlich müsste man es gerade lassen, aber ich versuche es trotzdem nochmal. Vielleicht bist du für folgende Erklärung empfänglicher:

Dein Fehler ist auch, dass du nur sein Monatseinkommen alleine betrachtest. Zum relevanten Einkommen in Bezug auf Kindesunterhalt zählt das komplette Jahreseinkommen! Worauf möchte ich hinaus? Genau, Steuerrückerstattungen!!
Der unterjährige Nachteil durch die schlechtere Steuerklasse egalisiert sich also spätestens mit der Einkommensteuererklärung! Nehme ich dieses Einkommen hinzu und teile alles durch 12, habe ich plötzlich ein höheres Monatsnetto.
Genau umgekehrt verhält es sich entsprechend bei Steuerklasse III!

Und nun möchte ich gerne von dir wissen, mit welchem steuerlichen, juristischen und moralischen Recht dein Mann weniger Kindesunterhalt bezahlen sollte!

Danke für feedback!
 

Andi4

Aktives Mitglied
He..sorry..das sollte nicht so rüber kommen. Ich wollte Dich bestimmt nicht "beschießen".

Ich hab nur allgemein geschrieben, wie wir das gehandhabt haben. Leider war bei uns das häufiger der Fall, dass sich die Leute damit der UH-Verpflichtung entziehen wollten.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo,

die Steuerklasse ist nicht in erster Linie entscheidend, sondern das Einkommen.
Wenn ihr verheiratet seid und keine Gütertrennung habt, gehört deinem Mann das halbe Gesamteinkommen, egal wie viel er verdient.
 

Portion Control

Urgestein
@ Dr.Dr.

Danke für deine PN gerade eben!

Es ist nicht verwerflich bei einem solchen Thema nicht durchzublicken. Extrem unverständlich war mir eben, dass es dir nicht logisch erschien, dass er bloß aufgrund eurer Heirat natürlich nicht weniger Kindesunterhalt zu bezahlen hat. Ich finde, dass sagt einem der gesunde Menschenverstand. Jede Mutter würde doch die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

Viele Köche verderben den Brei. Und ich verstehe, dass man irgendwann nicht mehr weiss was man glauben soll. Bei 5 Leuten hat man 7 verschiedene Meinungen. Gerade im Internet ist das schlimm.

Auch Anwälte wissen übrigens nicht immer genau, was Sache ist. Deshalb verliert ja auch immer einer vor Gericht. Ich hoffe nur, du hast keinen der meint da wäre etwas möglich und später stellt sich das als Eigentor vor Gericht heraus. Das würde unnötig teuer werden.

Ich poste meine Antwort aber auch im Forum, damit Mitleser nicht denken, du hättest niemals auf mein gewünschtes Feedback reagiert. Außerdem muss sich dein angenehmes Posting eigentlich nicht verstecken.

Ich hoffe, ihr findet eine zufriedenstellende Lösung für euch alle.

Falls es wider Erwarten ganz andere Aussagen gibt wäre es nett wenn du uns das erzählst.

Danke und Gruß
 

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