Kindergeld beträgt 184€. Du bekommst 200€ Bafög, was soviel bedeutet du hast elterliches Sponsoring.
Der Grundbedarf eines Studenten ohne elterliche Geldquelle beläuft sich auf 373€
Die Mietpauschale für Studenten beträgt 224€
Mietobergrenze H4
Lübeck 258€
Flensburg 301€
Kiel 308,50€
Ein Student ohne anrechenbare elterliche Alimentierung mit 150€ Zuverdienst:
184€ Kindergeld + 597€ Bafög + 150€ Zuverdienst = 931€
Alg2-Empfänger wohnhaft in ...
Kiel: 374€ Grundsatz + 308,50€ KdU = 682,50€
Flensburg: 374€ Grundsatz + 301€ KdU = 675€
Lübeck: 374€ Grundsatz + 258€ KdU = 632€
Das ist ne vergleichbare Rechnung und nicht solche Milchmädchenrechnungen wo sich der ach so arme Student arm rechnet indem er die Alimentierungsquelle verschweigt und die Mietübernahme des Alg2-Empfängers mal ins Blaue rät und schön hoch ansetzt. Nebenbei gesagt ist das von mir auch keine genaue Rechnung. Wenn es genau wäre, müsste man einen Alg2-Empfänger in deinem Alter heranziehen der in einer Haushaltsgemeinschaft lebt bzw. sogar leben muss. Das bedeutet aber noch weniger Alg2. Diese Blamage auf ganzer Linie wollt ich dir ersparen.:daumen:
Nur mal so ganz kurz gerechnet. Mietobergrenze 2 Personen Kiel 370,20
Das geteilt durch 2 macht 185,10 + 299€ Grundsatz = 484,10€ Alg2 für einen H4'ler in deinem Alter der in Kiel wohnt. Hat also weniger als deine 530€. Bei 3 Personen sind es sogar nur 451,50€ / 3 Miete + 299€ Grundsatz = 449€ Alg2.
Es wäre übrigens mal ganz interessant die Ausgabeseite viel detailierter zu betrachten und vorallem den Kostenvergleich bei gesellschaftlicher Teilhabe.
Die Putzfrau, was anständigerweise und respektabler Gebäudereinigerin heißt, arbeitet knüppelhart. Allerdings bezahlt sie weder die staatliche Alimentierung des Alg2-Empfängers noch die des Studenten. Dafür verdient sie nämlich zu wenig.
Ich bekomme keinerlei Gelder von meinen Eltern, nur eben das Kindergeld, wofür wir eine Pauschale von 180 Euro ansetzten.
Und jetzt komme mir nicht damit, es sei dann mein Problem, wenn ich auf einen Teil meiner Ansprüche verzichtete, ja, mag sein, nur ging es mir allein darum, aufzuzeigen, das man gut mit dem Geld, welches mir im Monat zur Verfügung steht, auskommen kann.
Der Regelsatz stimmte soweit, beim Wohnungszuschuss für Hartz4Empfänger war ich mir nicht sicher, allerdings werde ich dies bis spätestens morgen in Erfahrung bringen, mein Freund bezieht nämlich Hartz4, er holt gerade sein ABI nach, weshalb ich um die finanzielle Situation von Hartz4Empfängern recht gut Beschied wissen kann.
Dass du dein Wissen aus erster Quelle beziehst, war mir klar, wir werden bis morgen sehen, ob dir nicht auch der eine oder andere Schönheitsfehler unterlaufen ist.
Aber wie gesagt, darum ging es mir nicht, auch eher weniger um den Wohngeldzuschuss, den ich in meiner Schlussrechnung gar nicht mehr aufführte, sondern um das, was man jeden Monat zur Verfügung hat, um über die RUnden zu kommen.
Und eben darin waren die Zahlen korrekt, auch wenn du jetzt meinst, aufgrund von Nebensächlichkeiten meine Rechnung grundsätzlich in Frage stellen zu können, so aufgeplustert wie du dich gerade gibst, Kommi.