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Tztz...
Gast
Könnte eine Erklärung sein, wobei man aber anmerken muss, dass ein Stundenlohn von 4 € schon nicht nur sittenwidrig, sondern auch kriminell ist, und wenn eine Behörde davon Kenntnis erhält, indem der TE die Einkünfte angibt, sind wir dann doch wieder bei der Willkkür.weil,schon alleine wenn du nur 2 mal in der woche für 10h a 4 euro pro stunde arbeites kommst du im monat auf ca 320 euro
rechnung:
10h x 4 euro = 40euro
40euro x 2 tage = 80 euro
80 euro x 4 wochen,(pro woche 2 tage) = 320 euro